• Die Modalitäten der Beteiligung als Investor

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Der Beteiligungsvertrag ist das Kernstück des Verhältnisses zwischen einem Investor und einem Start-UP oder Unternehmen.

Der Beteiligungsvertrag enthält alle Modalitäten der Beteiligung des Investors. Der Investor kann sich

  • im Rahmen einer Eigenkapitalbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft wie GmbH oder UG
  • im Rahmen einer Eigenkapitalbeteiligung an einer Personengesellschaft wie GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG
  • mit einem Treuhandvertrag
  • mit einer typischen stillen Beteiligung
  • mit einer atypischen stillen Beteiligung
  • oder mit einem partiarischen Darlehen

an einem Unternehmen oder Start-UP beteiligen.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.