• Formen der Beteiligung

    ✔ Kostenfreie Erstberatung
    ✔ Rund um Betreuung - zum Festpreis
    ✔ Seit 2012 mehr als 30.000 Fälle im Unternehmensrecht

Telefonische Erstberatung

Vergleich: Formen der Beteiligung


Wer  Investoren oder Familienmitglieder beteiligen möchte, der hat die Auswahl unter verschiedenen Beteiligungsformen.

Neben Gesellschaften, wie der GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG bieten sich  auch noch andere Beteiligungsvarianten an.

Zu den gängigsten gehören der Treuhandvertrag, die  Atypische stille Beteiligung. die Typische stille Beteiligung sowie das Partiarische Darlehen.

Die folgende Übersicht setzt die einzelnen Beteiligungsarten und ihre jeweiligen Besonderheiten zu einander ins Verhältnis.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.