Jahresabschluss für Gesellschaften
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Jahresabschluss für Gesellschaften
Der Jahresabschluss ist eine handelsrechtliche Pflicht für alle Unternehmen und Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind. Er wird zum Ende eines Geschäftsjahres aufgestellt. Insbesondere viele Gesellschaften müssen ihn veröffentlichen, um ihre Finanzlage transparent darzustellen.
Der Jahresabschluss stellt die wirtschaftliche Lage Ihrer Gesellschaft dar. Ausgehend von der laufenden Buchhaltung, werden genaue Informationen über die Mittelherkunft und die Mittelverwendung gegeben. Durch die Gewinn- und Verlustrechnung wird aufschlussreich dargestellt, welche Gewinne und Verluste das Unternehmen erwirtschaftet hat.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss besteht aus drei bzw. vier Elementen:
- Abschlussbilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lagebericht
Aktiengesellschaften sind zudem an weitere Pflichten aus dem AktG gebunden.
Als erfahrene Kanzlei im Unternehmensrecht bieten wir die Erstellung des Jahresabschlusses für Ihre Gesellschaft mit anwaltlicher Gewähr an.
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Unsere Dienstleistungen
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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