Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
- Die Produktbeschreibung der Ware oder Dienstleistung,
- bei wiederkehrenden Leistungen die Mindestlaufzeit des Vertrags,
- der Gesamtpreis inklusive Steuern usw. und
- Die Versand-/ Lieferkosten, ggf. weitere Kosten
Werden die o.g. Angaben nicht gemacht, so ist der Vertrag nicht wirksam geschlossen. Der Online-Händler kann von der Konkurrenz zudem abgemahnt werden.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!