Landgericht Stade, Urteil vom 26.03.2021

Aktenzeichen: 5 O 276/20

Gegenstand dieses Verfahrens war ein VW Amarok DC Trendline. Die Richter verurteilten die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz gemäß § 852 BGB. Daher erhält der Kläger den Kaufpreis für das Auto zurück. Abgezogen wird eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Diese legte das Gericht auf Basis einer Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern fest.

Im Gegenzug gibt der Käufer das Auto zurück.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

5 O 276/20

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Volkswagen AG

Gericht:

Landgericht Stade

Verkündet am:

26.03.2021

Ergebnis:

Die Volkswagen AG wird verurteilt, dem Kläger Schadensersatz gemäß § 852 BGB zu zahlen.