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Pfändungsschutz – Ziele des Insolvenzverfahrens
26 Jul 2012/in PrivatinsolvenzDas kurzfristige Ziel des Insolvenzverfahrens – der umfassende Pfändungsschutz – wird sofort mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erreicht. Ab diesem Zeitpunkt brauchen Sie die (eventuellen) Schreiben Ihrer Gläubiger nicht mehr zu beachten. Es entfallen also alle nervenaufreibende Briefe. Auch der Gerichtsvollzieher wird Sie in Zukunft in Ruhe lassen.
Restschuldbefreiung – Ziele des Insolvenzverfahrens
26 Jul 2012/6 Kommentare/in PrivatinsolvenzDie Restschuldbefreiung tritt 6 Jahre nach Eröffnung des Privatiosolvenz oder Regelinsolvenzverfahrens ein. Sie werden vollständig von Ihren Schulden befreit. Dies geschieht unabhängig davon, wie hoch Ihre Schulden waren, bzw. wie viele Gläubiger Sie zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens hatten.