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Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Die einen sind “gefürchtet”, die anderen ein “Ruhepol” beim Autofahren: Beifahrer. Während die einen Beifahrer durch permanentes “Besserwissen” und Reinreden die Geduld des Fahrers auf die Probe stellen und dessen Nerven strapazieren, sind andere eine große Unterstützung für den Fahrzeugführer; insbesondere wenn die Straßen voll sind und das Verkehrsgeschehen nicht immer hundertprozentig voraussehbar oder einsehbar ist. Der Beifahrer kann ebenfalls die Augen offen halten und dem Fahrer wertvolle Hinweise geben.
Im rechtlichen Sinne ist der Beifahrer grundsätzlich nur Begleiter. Das heißt, es liegt allein in der Verantwortung des Fahrers, das Kfz sicher im Straßenverkehr zu führen und der Sorgfaltspflicht (§ 1 StVO) nachzukommen. Allerdings gibt es auch für den Beifahrer Regeln und Pflichten zu beachten, um ein möglichst sicheres Fahren zu gewährleisten. Andernfalls ist es möglich, dass auch der Beifahrer einen Verkehrsverstoß begeht und entsprechend bestraft wird.
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Eine Autofahrt mit Beifahrer kann zweifelsohne Spaß machen und dem Fahrer Sicherheit geben. Neben gesetzlichen Vorschriften gibt es einige Empfehlungen, wie man sich als Beifahrer verhalten sollte.
Generell gilt: der Beifahrer sollte in keinem Fall dem Fahrer ins Lenkrad greifen oder diesen in irgendeiner Weise ablenken, sodass er dem Verkehrsgeschehen nicht mehr die nötige Aufmerksamkeit schenkt. Dazu gehören beidseitige Gespräche ebenso wie unnötige Kritik am Fahrstil. Der Beifahrer sollte den Fahrer jedoch angemessen auf mögliche Verkehrsverstöße hinweisen, etwa bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
Für eine möglichst sichere und angenehme Fahrt ist es darüber hinaus wichtig, dass der Beifahrer ebenfalls auf den Verkehr achtet. So kann er beispielsweise in brenzligen Situationen auf andere Verkehrsteilnehmer aufmerksam machen oder den Fahrer aus einer Parklücke herauswinken. Auf Autobahnen oder Schnellstraßen kann der Beifahrer dem Fahrzeugführer ebenfalls eine Hilfe sein, indem er etwa auf Verkehrsschilder achtet, während sich der Fahrer auf den fließenden Verkehr konzentriert. Auch Einstellungen am Navigationsgerät, am Radio oder an anderen technischen Einrichtungen sollte der Beifahrer vornehmen.
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Die meisten Autofahrer kennen die Situation: eine Geburtstagsfeier, ein Abendessen im Restaurant oder ein Betriebsausflug – und die bekannte Frage “Wer fährt?”. Alkohol am Steuer stellt eine immense Gefährdung des Straßenverkehrs dar und führt nicht selten zu schweren Unfällen. Daher legt der Gesetzgeber bestimmte Promillegrenzen fest, an die sich Fahrer halten müssen; ein Verstoß wird hart sanktioniert (hohes Bußgeld, Punkte, Fahrverbot). Doch was gilt für Beifahrer? Tatsächlich darf man sich als Beifahrer das ein oder andere Glas mehr gönnen; die Promillegrenzen gelten nur für den Fahrer. Beifahrer begehen grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, wenn sie alkoholisiert im Auto mitfahren. Dies gilt allerdings nur, solange sie nicht aktiv in die Fahrt eingreifen, zum Beispiel, indem sie dem Fahrer ins Lenkrad fassen. Kommt es dadurch zu einem Unfall, hat der Beifahrer unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten.
Doch auch der Fahrer ist in der Pflicht und hat darauf zu achten, dass er während der Fahrt nicht von einem betrunkenen Beifahrer bzw. Mitfahrer beeinträchtigt wird. Sind Mitfahrer alkoholisiert, sollten sie daher möglichst auf der Rückbank sitzen.
Eine besondere Situation liegt vor, wenn der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss steht und der Beifahrer nüchtern ist. In diesem Fall gehört es nämlich laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Aktenzeichen VI ZR 235/97) zur Sorgfaltspflicht des Beifahrers, die Fahrtüchtigkeit des Fahrers zu überprüfen und gegebenenfalls zu verhindern, dass sich dieser hinter das Steuer setzt. Tut er dies nicht und der Fahrer verursacht unter Alkoholeinfluss einen Unfall, kann dem Beifahrer eine Mitschuld zugesprochen werden.
§ 21a Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass jeder Fahrzeuginsasse während der Fahrt den Sicherheitsgurt anlegen muss. Zur eigenen Sicherheit gilt die sogenannte Anschnallpflicht, denn Unfälle können zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen führen, wenn Kfz-Insassen nicht angeschnallt sind. Ist der Beifahrer eine erwachsene Person, muss er von sich aus der Anschnallpflicht nachkommen und den Sicherheitsgurt anlegen. Missachtet der Beifahrer die Anschnallpflicht, wird er alleine zur Verantwortung gezogen und muss ein Bußgeld von 30 Euro zahlen. Der Fahrer hat in diesem Fall keine Sanktionen zu befürchten.
Fahren Kinder auf dem Beifahrersitz mit, ist hingegen der Fahrzeugführer dazu verpflichtet, den Sprössling bzw. den Beifahrer ordnungsgemäß zu sichern (Sicherheitsgurt und Kindersitz). Andernfalls drohen dem Fahrer Sanktionen (Bußgeld und Punkt in Flensburg).
Kinder dürfen grundsätzlich immer als Beifahrer bzw. auf dem Beifahrersitz mitfahren. Fahrzeugführer müssen dabei jedoch neben der Anschnallpflicht auch die Kindersitzpflicht beachten; bis zu einem Alter von 12 Jahren bzw. einer Körpergröße bis zu 150 cm müssen Kinder sowohl auf dem Beifahrersitz als auch auf der Rückbank einen Kindersitz bzw. eine Babyschale benutzen. Ein Verstoß hat ein Bußgeld und gegebenenfalls einen Eintrag in die Verkehrssünderkartei zur Folge.
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Um ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen zu dürfen, muss der Fahrer einen Führerschein bzw. eine Fahrerlaubnis besitzen. Setzt sich der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis hinter das Steuer, macht er sich gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar und muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Welche Sanktionen hat nun der Beifahrer zu erwarten? Wird er überhaupt auch bestraft, wenn er mitfährt, obwohl der Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt? Hier kommt es darauf an, ob der Beifahrer tatsächlich lediglich mitfährt oder ob er dem Fahrer sein Auto überlässt, um mitzufahren.
Das bloße Mitfahren in einem anderen Fahrzeug, dessen Fahrer alkoholisiert ist oder keinen Führerschein besitzt, hat für den Beifahrer in der Regel keine Konsequenzen. Dies gilt aber nur, wenn der Beifahrer die Tat nicht aktiv unterstützt (Beihilfe) oder den Fahrer dazu auffordert (Anstiftung).
Anders sieht es dagegen aus, wenn der Beifahrer sein eigenes Fahrzeug zur Verfügung stellt. In diesem Fall muss sich der Beifahrer als Kfz-Halter nämlich vergewissern, ob der Fahrer im Besitz des Führerscheines bzw. einer gültigen Fahrerlaubnis ist, bevor er diesem sein Auto überlässt. Andernfalls droht auch dem Fahrzeughalter eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat […] oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat […]. (§ 21 Abs. 1 StVG)
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Guten Tag
Mein Kumpel 17(nur Fahrern mit Begleitung) und ich 18(kein Führerschein)
Sind gestern Nacht mit dem Auto meiner Eltern rumgefahren dabei dachte mein Kollege irgendwann das gas komplett durch zu drücken und ich glaube wir wurden mit 40 km/h zu schnell geblitzt (bin mir aber unsicher ob wir geblitzt wurden) Würfe für mich als beifahrer eine Strafe zukommen ? Und wenn ja welche ?
Sehr geehrter Fragesteller,
laut Ihrer Angaben haben Sie dem Fahrer die Autoschlüssel gegeben. Dies könnte unter Umständen als Beihilfe gewertet werden.
Allein anhand des Blitzerfotos dürfte dies aber noch nicht zu beweisen sein.
Zunächst dürfte jedoch der Halter des Fahrzeugs benachrichtigt und aufgefordert werden, Angaben zum Fahrer zu machen.
Sollten aber derartige Vorwürfe erhoben werden, wäre es sehr ratsam, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Gerne können Sie in dem Fall unsere Kanzlei kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Guten Tag,
Ich habe meinen Freund (ohne Führerschein und 17) gestern Abend gegen 3 Uhr kurz das Auto meiner Eltern fahren lassen, weil er gerade seinen Führerschein macht und üben wollte. Ich besitze einen Führerschein, bin aber auch noch nicht auf das Auto versichert, ich darf es lediglich fahren und bin 18 Jahre alt. Nach ca. 100 Metern wurde er mit etwa 55-58 km/h in einer 30er Zone geblitzt, wir haben das Schild zu spät gesehen und direkt danach kam der Blitzer. Was erwartet ihn bzw. Mich? Muss ich auch mit einer Anzeige bzw einem Eintrag in meine Akte rechnen? Ich befinde mich ja noch in der Probezeit.
Dankeschön :)
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich wird zunächst der Halter des Fahrzeugs einen Anhörungsbogen erhalten. Er soll sich dann äußern und Angaben zum Fahrer machen. Generell wird die Bußgeldstelle wohl nicht selbst die Identität des Fahrers feststellen können.
Sollte der Halter des Fahrzeugs dem Fahrer “eine Lektion erteilen” wollen und die Identität mitteilen, so könnte eine Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Folge sein. In diesem Fall ist dringend anzuraten, einen Anwalt mit der Verteidigung zu beauftragen.
Dem Beifahrer droht erst einmal keine Strafe, solange keine weiteren Anhaltspunkte für eine Beihilfe oder Anstiftung vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
hallo,
wir befinden uns derzeit im 6 wöchigen urlaub, der schock… mein 17 jähriger Sohn der bei seinem Vater unter Aufsicht sein sollte, hat sich in der nacht mit dem Kumpel unser auto genommen und ist damit gefahren. der Fahrer 18 jähre alt hat seinen führerschein bereits 2 Wochen zuvor verloren aufgrund eines Unfalls . jetzt sind die Jungs damit gefahren und haben einen Unfall verursacht . mit 0,5 Promille im Blut.
droht meinem Sohn evtl die führerschein sperre? oder sonstige strafe ? er hat immerhin den Schlüssel gegeben.
danke
Sehr geehrter Fragesteller,
solange er nicht selber gefahren ist, droht ihm als Beifahrer auch keine derartige Strafe. Er sollte nur aufpassen, nicht anzugeben, dass er den Fahrer irgendwie dazu angestiftet hat.
Bei 0,5 Promille kann außerdem argumentiert werden, dass es sich nur um eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt handelt, dann scheiden Beihilfe oder Anstiftung für den Beifahrer ohnehin aus.
Sollte dem Beifahrer eine Anstiftung oder Beihilfe vorgeworfen werden, ist anwaltliche Hilfe empfehlenswert.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo Zusammen, ich habe ein wichtiges Anliegen: Ich bin mit meinem Freund im Auto als Beifahrer mitgefahren. Er war alkoholisiert und hat keine Fahrerlaubnis. Der Halter des Autos ist mein Vater, ich fahre das Auto jedoch. ABER mein Freund hat gesagt er habe einen Führerschein, das schon vor einer Weile.
Was wird mir passieren oder meinem Vater als Halter? (Er war nicht einmal in Kenntnis das mein Freund das Auto fährt)
Danke!
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich muss der Beifahrer hier nichts befürchten. Der Beifahrer wird nicht bestraft, wenn er nicht prüft, ob der Fahrer nüchtern ist oder eine Fahrerlaubnis besitzt.
Eine Ausnahme würde gelten, wenn der Beifahrer den Fahrer aufgefordert hätte, das Auto zu fahren.
Der Halter muss nur dann etwas befürchten, wenn er fahrlässig zugelassen hat, dass eine Person ohne Fahrerlaubnis das Auto fährt. Dies wäre in diesem Fall meines Erachtens noch nicht gegeben, denn der Halter wusste nichts davon, dass der Schlüssel einem Dritten ausgehändigt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo, ich war betrunken und Beifahrer bei einem Freund der auch betrunken war. Er baute einen Unfall und begann Fahrerflucht ( zum Glück nur ein Sachschaden) er fuhr ein paar Straßen weiter und hielt an, dort kam dann auch kurze Zeit später die Polizei. Ich war leider nicht angeschnallt und verletzte mich am Kopf. Hat es Konsequenzen für meinen Führerschein? ( zusätzliches Problem, ich hatte gerade eine Mpu aufgrund von Drogen bestanden und warte darauf dass das Gutachten ankommt und ich es zum Straßenverkehrsamt schicken kann) kann es da jetzt zu Problemen kommen?
Habe schon Post von der Polizei erhalten, aber nur um eine schriftliche Zeugenaussage zu machen und sie haben einen Strafantrag gegen den Fahrer mit geschickt, weil ich ja verletzt wurde.
Danke schonmal im voraus
Sehr geehrter Fragesteller,
danke für Ihre Frage. Grundsätzlich hat der Beifahrer strafrechtlich nichts zu befürchten, solange keine Beihilfe oder Anstiftung im Raum steht. Man sollte daher bei seinen Äußerungen genau darauf achten, sich diesbezüglich nicht selbst zu belasten, bzw. idealerweise vorab anwaltlichen Rat im Rahmen eines Mandats einholen.
Bezüglich der MPU dürfte ebenfalls nichts zu befürchten sein. Selbst wenn Alkohol im Spiel war, wird die Polizei dies nicht der Führerscheinstelle melden, solange man dabei das Auto nicht selbst geführt hat. Laut Ihrer Angaben wurde auch kein Alkoholtest bei Ihnen gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Guten Morgen,
ich habe ein Anliegen und zwar folgendes:
Mein Mann musste sein Führerschein für 1 Monat abgeben weil er zu schnell gefahren ist. Hat er auch getan. Ich bin auch die ganze Zeit dann gefahren. Nun war es gestern so, dass es mir auf dem Weg Nachhause schlecht ging und ich anhalten musste und er dann weiter gefahren ist. Paar Meter weiter wurden wir von der Polizei angehalten. Mit was kann man rechnen ? Da ich auch Halterin bin, meinte der Polizist es wird auf mich auch was zu kommen.
Liebe Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
es handelt sich hier um einen sehr schwerwiegenden, ernstzunehmenden Vorwurf (Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Auch der Halter, der es ermöglicht, dass eine Person ohne Fahrerlaubnis das Fahrzeug führt, wird empfindlich bestraft. Es ist also für beide Beteiligten eine Strafe zu erwarten, in der Regel eine Geldstrafe. Auch eine Bewährungsstrafe für den Fahrer ist je nach Umständen der Tat nicht auszuschließen
Gerne können Sie, sobald Sie Post von der Polizei erhalten, sich bei uns zur Vereinbarung einer kostenlosen Erstberatung melden. Senden Sie hierzu einfach eine E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo ich habe eine Frage ich und ein Freund sind betrunken mit dem auto eines anderen Freundes gefahren und angehalten worden der Fahrer und ich hatten keinen Führerschein kann ich dann als Beifahrer eine Führerschein sperre bekommen?
Vielen Dank im Vorfeld
Sehr geehrter Herr L.,
nein, grundsätzlich droht dem Beifahrer, der nicht auch Halter des Fahrzeugs ist, keine Strafe.
Nur bei eventuellen Aussagen sollte man Vorsichtig sein und nicht aussagen, dass man beispielsweise den Fahrer darum gebeten hätte, nach Hause gebracht zu werden. Hier könnte eine Anstiftung in Betracht kommen
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Kämmerer, ich habe eine Frage zu folgendem Szenario Person a ist beim betrunken Auto fahren angehalten (kein Unfall) wurden (ist aber Fahrzeugführer) und ihr droht nun ein Strafverfahren, Person B ist Beifahrer (hat einen Führerschein) und ist ebenfalls betrunken meine Frage wäre ob Person b nun auch eine Strafe droht ?
Sehr geehrter Fragesteller,
nein, grundsätzlich hat der Beifahrer hier nichts zu befürchten, es sei denn, er ist der Halter/Eigentümer des Autos. In diesem Fall könnte man ihm vorwerfen, sein Auto wissentlich einem fahruntüchtigen Fahrer überlassen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Ich hab da mal Nh frage mein Freund hat ein Auto gekauft und fährt damit herum und ohne Führerschein passiert was mit dem Beifahrer der kein Führerschein hat und nur Beifahrer ist?
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich kann dem Beifahrer nichts vorgeworfen werden.
Sollte man von der Polizei angehalten werden, wird diese möglicherweise versuchen, dem Beifahrer eine Beihilfe oder Anstiftung “anzuhängen”. Aber ohne weitere Anhaltspunkte ist dies erst einmal nicht möglich. Man sollte sich also keinesfalls selbst belasten und ggf. lieber die Aussage verweigern, bevor man mit einem Anwalt Rücksprache gehalten hat.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Guten Tag
Ein Kollege hat mich mit dem Auto seines Vaters nach hause begleitet. Ich wusste das er keinen Führerschein besitzt. Ein Polizist sagte mir noch am Ort des Geschehens das dies für mich keine weiteren Folgen haben wird. Nun erhalte ich dennoch eine Anzeige.
Ist das Legitim? und welche Strafe (Geldstrafe) könnte ich erhalten?
Herzliche Grüsse
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich hat der Beifahrer nichts zu befürchten, selbst wenn er wusste, dass der Fahrer keinen Führerschein hat. Wichtig ist nur, nicht einzuräumen, dass man den Fahrer zum Fahren angestiftet hat oder eine Beihilfe geleistet hat, etwa indem man den Schlüssel “besorgt” hat, etc.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo,
könnten sie mir helfen?
Ein nicht alkoholisierter erwachsener Mitfahrer steigt in einem PKW, schnallt sich dort nicht an, und fährt mit einem alkoholisierten (über 1,1 Promille) Fahrer (auch Halter) mit.
Der Fahrer ist zu schnell unterwegs und macht einen Unfall.
Mitfahrer verletzt sich am Kopf.
315c StGB für den Fahrer? – denke ja
FS weg
229 StGB fahrlässige KV des Fahrers an Mitfahrer
Owi nach §3 Abs. 3 Nr.1 StVO wegen überhöhter Geschwindigkeit (115 innerorts)
Mitfahrer hätte sich anschnallen müssen Owi nach §21a Abs. 1 i.V.m §49 StVO, §24 StVG
Erhält der Mitfahrer noch mehr als die OWI?
Angestiftet hat er den Fahrer nicht…
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Neben der genannten Strafe für den nicht angelegten Sicherheitsgurt kommt auch eine Mithaftung für die Verletzungen in Betracht, die der Beifahrer erlitten hat. Wer zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer als Beifahrer ins Auto steigt, muss sich regelmäßig ein erhebliches Mitverschulden (§ 254 BGB) für einen etwaigen Schadenseintritt zumindest hinsichtlich eigener Verletzungen anrechnen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo, jemand fährt ohne Fahrerlaubnis und der Beifahrer, ebenfalls ohne Fahrerlaubnis ist darüber nachweislich in Kenntnis, der Beifahrer und Fahrer sind beide nicht der Autobesitzer, macht sich der Beifahrer alleine durch das mitfahren obwohl er im Vorhinein nachweislich in Kenntnis darüber war, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat strafbar?
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Für den Beifahrer, der nicht Halter ist, käme lediglich eine Strafbarkeit wegen Beihilfe oder Anstiftung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis in Frage.
Nachweisliche Kenntnis alleine reicht für keines davon aus. Beihilfe könnte aber unter Umständen schon vorliegen, wenn der Beifahrer dem Fahrer zeigt, wie man das Auto startet. Die Staatsanwaltschaft müsste dies auch beweisen können.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo
Was passiert wenn ich als Beifahrer eine gültige führerschein besitzt, und der Fahrer hat keine fuhrerschein und ich wüsste das.?
Sehr geehrte Frau J.,
grundsätzlich hat der Beifahrer nichts zu befürchten, es sei denn, er ist gleichzeitig der Halter des Autos und hat sich vorher nicht vergewissert, dass der Fahrer, dem er das Auto ausleiht, einen Führerschein hat.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Ich bin mit einem Freund zusammen auf einen Rollergefahren. Wir waren auf den Weg ins Krankenhaus, da ich meine Hand verletzt hatte und in Frage gestellt war, ob die gebrochen ist oder nicht. Ich selbst bin nicht in der Lage gewesen weder Roller noch Auto mit der Hand fahren zu können. Ich bin der Meinung gewesen, dass er einen Führerschein hat. Als wir angehalten wurden hat er jedoch nur eine Fahrprüfbescheinigung für Mofas vorlegen können. Heißt das das ich jetzt auch mit einer Strafe rechnen muss ?
In wie fern wir im allgemeinen die Strafe auch für ihm aussehen, schließlich ging es nicht um Leben und Tod. Ich hatte sehr starke schmerzen und in diese Falle hatte er ja eine Fahrprüfung schon längst bestanden, aber hatte nicht mit mir gemeinsam fahren dürfen bzw dieses Fahrzeug nicht fahren dürfen, aber hatte schließlich eine Theorie-Prüfung für den Straßenverkehr schon bestanden.
Sehr geehrte Fragestellerin,
nein, grundsätzlich trifft einen Beifahrer oder Sozius nicht die Pflicht, zu prüfen, ob der Fahrer eine Fahrerlaubnis besitzt. Anders wäre es gelagert, wenn Sie dem Fahrer den Roller zur Verfügung gestellt hätten.
Leider ist anhand Ihrer Angaben von dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auszugehen. Hier drohen eine Geldstrafe oder Sozialstunden sowie unter Umständen eine Sperrfrist für einen späteren Erwerb des Führerscheins. Dass die Fahrt zum Krankenhaus führen sollte, dürfte leider nur wenig daran ändern, zumal es laut Ihrer Angaben kein unmittelbarer Notfall war.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo.
Person A hat kein führerschein und baut ein Unfall mit den abgemeldeten Auto des Vaters.
Person B (Beifaher ohne Führerschein) unter 18 ist dabei und flüchten vom Unfallort nun meine Frage was drohen den beifaher für eine Strafe?
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich käme unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) in Betracht. Für dieses Vergehen kann aber nur in seltenen Fällen auch der Beifahrer bestraft werden, nämlich nur dann, wenn der Beifahrer den Umständen nach zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben könnte.
Anhand Ihrer Angaben ist dies nicht der Fall, da der Beifahrer dem Fahrer nicht ins Lenkrad gegriffen oder ihn abgelenkt hat und ihm auch nicht das Auto überlassen hat.
Dennoch handelt es sich bei Fahrerflucht um einen ernstzunehmenden Vorwurf. Sollte also die Polizei Kontakt mit Ihnen aufnehmen, wäre es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, da Sie sich ansonsten unter Umständen selbst belasten könnten. Beispielsweise könnte auch Beihilfe zur Unfallflucht in Betracht kommen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Erwischt worden als eine Freundin auf dem Parkplatz ohne Führerschein gefahren ist- ist Einstellung des Verfahrens durch vorherige Einigung mit der Staatsanwaltschaft möglich?
Sehr geehrte Fragestellerin,
in jedem Fall handelt es sich um einen ernstzunehmenden Vorwurf, so dass es empfehlenswert ist, einen Anwalt einzuschalten. Unter Umständen kann eine Einstellung des Strafverfahrens erreicht werden.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für die kostenlose Erstberatung unter 0221 – 6777 0055.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Moin,
Ich bin letztens mit meinen Freunden unterwegs gewesen und wurde geblitzt doch in diesem Moment hatte der Beifahrer seine Hand am Lenkrad um die Musik lauter zu machen. Was kann passieren?
Sehr geehrte Frau A.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass der Beifahrer eine Hand am Lenkrad hat, solange kein Unfall verursacht wurde und keine Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Somit droht grundsätzlich nur die Strafe für das Geblitztwerden.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Moin,
Ich fahre mit einem Kollegen mit dem Auto in die Niederlande. Dort werden wir 3 Tage Marihuana konsumieren. Den Rückweg wird er fahren, natürlich nicht im Einfluss von Marihuana, meine Frage jetzt ist ob mir als Beifahrer irgendeinen Strafe droht.
Zusammengefasst: mit Auto in die Niederlande, dort Marihuana konsumieren, nüchtern zurück. Natürlich wird auch nichts mitgenommen
Sehr geehrter Herr Genauer,
vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich muss der Beifahrer nicht befürchten, einem Drogentest unterzogen zu werden. Drogenkonsum ist nicht verboten, sollten sich also keine Drogen im Fahrzeug befinden, kann kein Vorwurf geltend gemacht werden, der eine Blutentnahme rechtfertigen würde. Eine Blutentnahme könnte also meines Erachtens nicht durch die Polizei erzwungen werden, auch wenn mittlerweile kein richterlicher Beschluss hierfür mehr notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt