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Das sogenannte Carsharing erfreut sich immer größerer Beliebtheit. In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands gibt es inzwischen Carsharing-Anbieter. An verschiedenen Stationen stellen sie Autos zur Verfügung, mit denen die Nutzer fahren können. Voraussetzung dafür ist eine Registrierung bei einem der Anbieter. Die Fahrzeuge können telefonisch, online oder per App gemietet werden und lassen sich durch eine Karte oder einen Code öffnen. Für viele ist diese kurzzeitige Autovermietung eine gute Alternative zum eigenen kostenverschlingenden Auto. So fallen zum Beispiel die Versicherung und die Kfz-Steuer weg. Auch die Spritkosten sind meistens in der Mietgebühr enthalten. Das Carsharing wird je nach Anbieter pro Kilometer, pro gefahrener Minute, pro Stunde oder mit einer jährlichen Gebühr gezahlt. Zudem fallen Anmeldekosten an.
Carsharing-Anbieter sind hauptsächlich gewerbliche Unternehmen, doch auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, Carsharing zu betreiben und ihr Kfz vermieten. Über Internetplattformen können Fahrzeughalter mit Angabe zu Fahrzeugtyp und Zeitraum ihr Auto zur Verfügung stellen.
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Ob gewerblicher Carsharing-Anbieter oder privates Carsharing, der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug ist von großer Bedeutung. Denn auch wenn man am liebsten auf diese Erfahrung verzichten möchte, ein Verkehrsunfall kann trotz aller Aufmerksamkeit und sicheren Fahrens immer passieren. Für gewöhnlich sind Carsharing-Fahrzeuge sowohl bei gewerblichen Unternehmen als auch bei privaten Vermittlungsplattformen haftpflicht- und kaskoversichert. Die Versicherungskosten sind in der Regel bereits im Mietpreis enthalten. Hierbei müssen Mieter allerdings die Selbstbeteiligung bei einem Unfall bedenken. Diese ist nicht einheitlich, sondern variiert je nach Anbieter und kann im vierstelligen Bereich liegen. Bei einigen Unternehmen können die Kosten einer Selbstbeteiligung durch eine Gebühr reduziert werden.
Kommt es zu einem Carsharing-Unfall, tritt die jeweilige Versicherung für die Schadensregulierung ein. Eine Vollkaskoversicherung deckt dabei selbst verursachte Schäden des Fahrers ab. Voraussetzung für das Eintreten der Versicherung im Schadensfall ist allerdings, dass der Mieter nicht grob fahrlässig oder alkoholisiert gefahren ist und dass er zudem vor der Fahrt die Gesetzeskonformität des Autos kontrolliert hat. Andernfalls muss er für alle Kosten selber aufkommen. Bei einigen Unternehmen können die Kunden auch einen Schutzbrief in Anspruch nehmen, der Pannenhilfe gewährleistet. Dieser übernimmt die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeuges sowie für ein mögliches Ersatzauto und Übernachtungen.
Anbieter stellen Überlegungen an, bei der Registrierung neuer Kunden die Punkte in Flensburg abzufragen und unter Umständen die Registrierung zu verweigern. Grund hierfür sind vermehrt schwere Unfälle mit Carsharing-Autos.
Gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter drohen unterschiedlich hohe Bußgelder. Daher empfiehlt es sich, die AGB sorgfältig zu lesen.
Bei Ordnungswidrigkeiten wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung leitet der Carsharing-Anbieter den Bußgeldbescheid an den Betroffenen weiter. Allerdings kann dies einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, sodass die Widerspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid vorüber sein kann. In diesem Fall kann der Betroffene einen Antrag auf “Wiedereinsetzung in den vorigen Stand” stellen, da ihn keine Schuld an der Versäumnis der Frist trifft. Sinnvoll ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht, der dem Betroffenen mit Rat zur Seite stehen kann.
Hinsichtlich einer Verkehrskontrolle ist zu beachten, dass der Anbieter über eine derartige Kontrolle in Kenntnis gesetzt wird. Sollte sich herausstellen, dass jemand anderes als die im Vertrag angegebene Person gefahren ist, droht eine hohe Geldstrafe durch den Anbieter.
Bei privatem Carsharing wird der Bußgeldbescheid infolge eines Verkehrsdeliktes zunächst dem Autovermieter/dem Fahrzeughalter, zugestellt. Der Schreck kann im ersten Moment groß sein, hat man doch selber gar nicht am Steuer gesessen. Doch da der Halter eben nicht gefahren ist, trägt er auch keine Haftung. Zur Verantwortung wird grundsätzlich derjenige gezogen, der zum Zeitpunkt des Verstoßes tatsächlich gefahren ist; in dem Fall also der Mieter des Kfz.
Tatbestand | Gebühren |
Serviceeinsatz vor Ort (bei Reifenpanne etc.) | ab 25 Euro je Stunde |
Sonderreinigung (bei Rauchen im Auto etc.) | ab 25 Euro |
Fahrzeugreparatur | ab 50 Euro |
Bearbeitung bei Eingang eines Bußgeldbescheides (Ordnungswidrigkeiten) | 5 bis 20 Euro |
Bearbeitung eines Parkverstoßes | 10 Euro |
Bearbeitung eines Sonderfalles (Straftaten wie Alkohol am Steuer) | 150 Euro |
Unerlaubt in das Ausland gefahren | 250 Euro |
Umparken von wiederrechtlich abgestellten Fahrzeugen | 50 Euro |
Abschleppen von einer fremden Firma | Rechnung erfolgt durch Fremdfirma, etwa 80 bis 100 Euro |
Bearbeitungsgebühr für das Abschleppen (wird noch einmal vom Carsharing-Anbieter erhoben) | 25 bis 50 Euro |
Verlust der Tank-/Parkkarte oder des Fahrzeugschlüssels | ab 25 Euro (bis etwa 350 Euro) |
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Nach einem Unfall müssen Beteiligte folgende Maßnahmen ergreifen:
Als Unfallbeteiligter sollte man sich niemals schuldig bekennen. Zum einen kann es passieren, dass der Versicherungsschutz dann nicht mehr besteht, zum anderen kann ein Schuldeingeständnis selbst mit der Unterstützung eines Rechtsanwaltes nur schwer widerrufen werden.
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Sowohl für den Vermieter/den Halter des Fahrzeuges als auch für den Mieter bringt privates Carsharing einige Vorteile. Durch die Vermietung wird das Fahrzeug regelmäßig gefahren und der Fahrzeughalter vermeidet so Schäden am Auto durch zu langen Stillstand, beispielsweise eine leere Batterie oder rostige Bremsen/Bremsscheiben. Zudem kann er sich etwas Geld dazu verdienen, das allerdings versteuert werden muss. Mieter dagegen haben die Möglichkeit, je nach Verwendungszweck (zum Beispiel Möbelkauf oder Tagesausflug) genau das Auto zu wählen, dass sie gerade brauchen, da verschiedene Fahrzeugtypen angeboten werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass privates Carsharing in der Regel kostengünstiger ist als die Autoanmietung bei gewerblichen Carsharing-Anbietern.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Was sind Effekte für die Umwelt? Und unterscheidet man hier in vershciedene Formen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre interessante Frage. Carsharing hat grundsätzlich einen positiven Effekt auf die Umwelt, da weniger Autos produziert werden müssen. Allerdings wird ebenfalls vermutet, dass Menschen durch Carsharing vermehrt das Auto für kurze Strecken nutzen, die solche Strecken sonst zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Bus und Bahn zurückgelegt hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt