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Ein Auto kaufen, man erhält den Schlüssel, setzt sich hinter das Steuer und fährt einfach los – schön wäre es ja schon, wenn es so einfach und unkompliziert gehen würde. Wie sooft ist hierbei allerdings der Wunsch Vater des Gedanken. Denn so schön ein Autokauf ist, so ist er auch mit viel Zeit und bürokratischem Aufwand verbunden. Gespräche mit der Bank oder dem Kreditinstitut zur Finanzierung des Autos einerseits, der Gang zur zuständigen Behörde zur offiziellen Zulassung des Kfz andererseits – und nicht zuletzt die Anmeldung bei der Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung.
“Versicherungen” sind dabei für manchen ein eher unliebsames Thema, häufig aber zwingend notwendig. Zum einen, weil sie gegebenenfalls gesetzlich vorgeschrieben sind, wie zum Beispiel eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zum anderen weil sie im Schadensfall den Versicherten vor hohen Kosten bewahrt, die dieser ohne Versicherung selber zahlen müsste. Dazu zählt beispielsweise die Diebstahlversicherung eines Kraftfahrzeuges.
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Bei einer Diebstahlversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung im Rahmen der Kaskoversicherung. In den meisten Fällen ist die Diebstahlversicherung bereits automatisch in der Kaskoversicherung (sowohl Vollkasko als auch Teilkasko) enthalten. Je nach Versicherungspolice ist es aber unter Umständen auch möglich, dass eine Diebstahlversicherung – auf freiwilliger Basis – zusätzlich abgeschlossen werden muss. Inwiefern das Abschließen einer Diebstahlversicherung dabei sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
So spielt beispielsweise das Fahrzeugmodell bzw. die Fahrzeugmarke eine Rolle. In der Regel sind hochwertige Fahrzeuge für Diebstähle “anfälliger” bzw. für Täter “begehrenswerter”, da der “Mehrwert” entsprechend hoch ist und ausgebaute Fahrzeugteile teuer verkauft werden können. Zudem ist relevant, in welchen Gegenden das Kfz abgestellt wird. Im öffentlichen Raum, also auf öffentlichen Parkplätzen in ruhigen Gebieten, ist das Risiko eines Diebstahls unweigerlich höher. Hier ist die Gefahr, bei einem Diebstahl entdeckt zu werden, geringer. Auch die Kriminalitätsrate in der Region spielt eine Rolle.
Kommt es in der entsprechenden Gegend zum Beispiel häufiger zu Diebstählen oder anderen Delikten, wie zum Beispiel zu Einbrüchen, und stellt der Fahrzeughalter sein Kfz über Nacht auf öffentlichen Parkplätzen ab, ist das Risiko eines Kfz-Diebstahl höher – hier ist eine Diebstahlversicherung durchaus sinnvoll. Bei den Überlegungen, eine Diebstahlversicherung auf freiwilliger Basis zusätzlich abzuschließen, ist es ebenso ratsam, die jeweiligen Leistungen verschiedener Versicherungen zu vergleichen. So ist es möglich, die am besten geeignete Diebstahlversicherung zu wählen.
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Im Falle eines Diebstahl zahlt die Versicherung auf Basis eines erstellten Gutachtens im Allgemeinen den Wiederbeschaffungswert des Kfz. Das heißt, der Fahrzeugbesitzer erhält einen Betrag in Höhe eines gleichwertigen Fahrzeuges, gemessen an dem Zustand und der Ausstattung des gestohlenen Kfz; hier ist insbesondere der Kilometerstand relevant. Handelt es sich bei dem gestohlenen Kfz um ein Neufahrzeug, besteht in Abhängigkeit des Versicherungstarif unter Umständen die Möglichkeit, dass dem Kfz-Besitzer der Neu- bzw. Originalpreis des Kfz erstattet wird. Der geschädigte Fahrzeughalter muss allerdings mit einer Selbstbeteiligung rechnen.
Hinsichtlich der Zahlung der Versicherung gilt eine Frist von einem Monat. Die Kaskoversicherung zahlt erst nach Ablauf dieses Zeitraumes den entsprechenden Betrag (Wiederbeschaffungswert oder Neupreis), sofern das gestohlene Kfz nicht wieder auftaucht. Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach dem Diebstahl wiedergefunden, erhält der Fahrzeugbesitzer sein Auto zurück. In diesem Fall deckt die Kaskoversicherung die entstandenen Schäden ab, wie beispielsweise eingeschlagene Scheiben, aufgebrochene bzw. demolierte Türen oder gestohlene Fahrzeugteile.
Voraussetzung für die Rücknahme des Fahrzeuges ist allerdings, dass kein (wirtschaftlicher) Totalschaden vorliegt, das heißt, die Reparaturkosten und der Restwert des Kfz dürfen den Wiederbeschaffungswert nicht überschreiten. Da eine Reparatur des Fahrzeuges in diesem Fall wirtschaftlich nicht lohnenswert und dem Fahrzeugbesitzer nicht zumutbar ist, zahlt die Versicherung ebenfalls die Wiederbeschaffungskosten oder den Neupreis.
Die Diebstahlversicherung greift jedoch nicht in jedem Fall. Liegt beispielsweise grob fahrlässiges Verhalten des Kfz-Besitzers vor oder besteht der Verdacht auf Versicherungsbetrug, hat die Versicherung das Recht, die Leistung zu verweigern. Um grobe Fahrlässigkeit handelt es sich zum Beispiel dann, wenn der Halter bzw. Fahrer nach dem Parken das Kfz nicht abschließt oder wenn die elektronische Wegfahrsperre nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – funktioniert bzw. deaktiviert ist. In diesem Fall ist das Fahrzeug nämlich nicht ausreichend gegen einen Diebstahl gesichert. Der Fahrzeugbesitzer muss dann selber für die entstandenen Kosten aufkommen.
Ist das eigene Kfz plötzlich weg, sind Schock und Ärger im ersten Moment verständlicherweise groß. Dennoch sind in einer derartigen Situation – wie so oft – Ruhe und Besonnenheit die besten Ratgeber. Zunächst gilt: abklären, ob gegebenenfalls ein Familienmitglied oder eine im gleichen Haushalt lebende Person das Kfz nutzt bzw. genutzt hat und es woanders abgestellt hat – im günstigen Fall klärt sich der vermeintliche Diebstahl so schnell auf.
Ist das Fahrzeug allerdings tatsächlich gestohlen worden, sollte der Betroffene umgehend die Polizei rufen bzw. informieren und im besten Fall mit Hilfe des Fahrzeugscheines oder einer Kopie Anzeige erstatten. Anschließend ist zum einen das Kfz bei der Zulassungsbehörde stillzulegen und zum anderen eine Meldung an die Versicherung erforderlich. Dazu sind die Zulassungspapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), das Polizeiprotokoll und die Abmeldebestätigung erforderlich. Zur Prüfung des Sachverhaltes und um ein mögliches grobes fahrlässiges Verhalten oder ein Versicherungsbetrug auszuschließen, nimmt die jeweilige Versicherung Einsicht in das Polizeiprotokoll.
Wird das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls noch abbezahlt, ist es darüber hinaus ratsam, die jeweilige Bank bzw. das zuständige Kreditinstitut über den Diebstahl und die Stilllegung des Kfz zu informieren.
Man kommt zum Parkplatz, auf dem man sein Auto abgestellt hat, zurück und das Kfz ist weg – ein Horror für jeden Fahrzeugbesitzer. Eine Diebstahlversicherung kann hier Glück im Unglück sein. Doch um sich einen solchen Schrecken, Zeit und Mühe und eventuelle “Querelen” mit der Versicherung möglichst von vornherein zu ersparen und das Risiko eines Diebstahls zu minimieren, können Fahrzeugbesitzer bestimmte Maßnahmen ergreifen. Neben einer elektronischen Wegfahrsperre, die laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in jedem Kfz zur Diebstahlsicherung eingebaut sein muss, dienen beispielsweise eine Lenkradkralle, eine Alarmanlage oder ein GPS-Modul dem Schutz vor Kfz-Diebstählen. Oft ist allerdings auch die “einfachste” Diebstahlsicherung die effektivste: das Fahrzeug – wenn möglich – auf einem geeigneten bzw. sicheren Parkplatz in einer belebten Gegend abstellen und abschließen.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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