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Unsere auf Führerscheinentzug spezialisierten Anwälte prüfen Ihren Fall und die dazu erhaltene Behördenpost kostenlos und unverbindlich. Schildern Sie unseren Verkehrsexperten einfach Ihr Anliegen und Sie erhalten eine detaillierte rechtliche Einschätzung, ob und wie Sie den Führerscheinentzug abwenden können.
Die Prüfung von Dokumenten dauert im Regelfall maximal zwei Werktage. Sie können Fotos oder Scans Ihrer erhaltenen Dokumente ganz bequem über unsere Upload-Funktion im Formular hochladen.
Wichtig: Werden Sie schnell tätig, damit keine Einspruchsfrist verstreicht.
Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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Die anwaltliche Überprüfung Ihres Falls und die anschließende telefonische Erstberatung sind für Sie völlig kostenlos und ohne jegliche Verpflichtungen. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten!
Über 70 Mitarbeiter und die Erfahrung aus über 20.000 Fallprüfungen machen es möglich: Sie erhalten im Regelfall am gleichen Werktag den Rückruf einer unserer Mitarbeiter.
Unsere Verkehrsanwälte prüfen Ihre Angaben und Dokumente. Im Anschluss kontaktieren wir Sie telefonisch, um mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen und rechtliche Rückfragen zu klären.
In Deutschland wird der Straßenverkehr durch unzählige Verkehrsregeln bestimmt. Für Verstöße sind Strafen festgelegt. Die härtesten dieser Strafen sind
Der Entzug der Fahrerlaubnis wird bei besonders schweren oder wiederholten Vergehen angeordnet. Wer beispielsweise immer wieder zu schnell fährt, riskiert den Führerscheinentzug. Aber auch Alkohol und Drogen am Steuer führen oft zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Der Führerscheinentzug hat weitreichende Folgen und ist für Betroffene eine große Einschränkung. Die Härte der Strafe soll abschreckend wirken, die Straßen sicherer machen und Verkehrssünder von der Straße holen. Doch für viele Betroffene hat der Verlust der Fahrerlaubnis auch berufliche Konsequenzen.
Unser Artikel erläutert die Unterschiede zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug sowie die Folgen einer solchen Maßnahme. Darüber hinaus beschreiben wir, wie man Strafen möglicherweise verhindern kann oder was man bis zur Wiedererteilung unternimmt.
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Viele Verstöße, die zu einem Fahrverbot führen, können auch den Führerscheinentzug nach sich ziehen. Die Konsequenz ist im ersten Moment die gleiche: Man darf nicht mehr fahren. Doch es gibt große Unterschiede zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug. Das Fahrverbot ist die deutlich mildere Maßnahme dieser beiden Strafen.
Der erste Unterschied besteht in der zeitlichen Dauer. Ein Fahrverbot dauert einen bis maximal drei Monate. Ein Führerscheinentzug dauert dagegen mindestens sechs Monate, ihm sind nach oben keine Grenzen gesetzt.
Auch die anschließende Wiedererteilung unterscheidet sich deutlich. Bei einem Fahrverbot gibt man seinen Führerschein bei der entziehenden Behörde ab bzw. schickt ihn per Post dorthin. Nach Ablauf der Frist bekommt man den Führerschein dann zurück.
Bei einem Führerscheinentzug wird der Führerschein hingegen gänzlich ungültig. Die Maßnahme ist, wenn man keine Wiedererteilung beantragt, zeitlich unbegrenzt. Bevor man wieder fahren darf, muss man eine Sperrfrist abwarten und im Anschluss den Führerschein neu beantragen. Über die Wiedererteilung entscheidet dann die Führerscheinstelle – meistens ordnet diese zunächst eine Maßnahme wie ein Aufbauseminar oder gar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an.
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Die Auslöser und Gründe für einen Führerscheinentzug sind unterschiedlich. Bei vielen Verstößen kommt es auf die Schwere an, ob man mit einem Fahrverbot oder dem Führerscheinentzug rechnen muss.
Es ist bekannt, dass Alkohol am Steuer das Unfallrisiko stark erhöht. Aus diesem Grund wird ein Fahrer, der sich alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss ans Steuer setzt, rigoros bestraft – bis hin zum Führerscheinentzug.
Wer sich nach einem Kneipenbesuch oder einem feucht-fröhlichen Abend ans Steuer setzt, riskiert seine eigene Gesundheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Daher sind hier empfindliche Strafen vorgesehen.
Bei der Höhe der Strafe kommt es auf den gemessenen Blutalkoholspiegel an. Der Wert von 0,5 Promille gilt als Grenzwert, jedoch kann auch ein Wert ab 0,3 Promille mit Führerscheinentzug bestraft werden, wenn ein Fahrer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Doch zunächst kommt es bei Alkohol am Steuer meist nur zu einem Fahrverbot und / oder einem Bußgeld.
Absolute Fahruntüchtigkeit wird erst bei einem Wert ab 1,1 Promille angenommen und mit dem sofortigen Führerscheinentzug bestraft. Dieser droht auch, wenn bei einem niedrigeren Wert ein Unfall verursacht wurde. Auch wer bereits einmal alkoholisiert erwischt wurde und weiterhin mit Alkohol im Blut fährt, riskiert einen Führerscheinentzug, denn Wiederholungstäter unter Alkoholeinfluss werden besonders hart bestraft. Dies gilt auch wenn die Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit nicht erreicht ist. Hier wird neben der eigentlichen Tat auch die Tatsache bestraft, dass der erste “Warnschuss” ignoriert wurde. Dies wird als Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgelegt. Um diese Annahme wiederlegen zu können, wird nicht selten eine MPU angeordnet.
Es ist noch nicht einmal unbedingt nötig, alkoholisiert am Steuer erwischt zu werden, um den Führerschein entzogen zu bekommen. Der § 3 des Straßenverkehrsgesetzes besagt, dass die Behörde jedem, der “ungeeignet” zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, die Fahrerlaubnis entziehen muss. Die Eignung kann aus vielen Gründen angezweifelt werden, wenn der Behörde die entsprechenden Tatsachen bekannt werden. Wird beispielsweise eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert bzw. eingeräumt, kann gemäß § 46 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) der Führerschein entzogen werden. Bei Abhängigkeit nimmt die Behörde automatisch an, dass der Betroffene seinen Konsum nicht mehr vom Autofahren trennen kann, selbst wenn ihm Alkohol am Steuer nicht konkret nachgewiesen werden konnte. Zur Wiedererteilung des Führerscheins muss er zuerst im Zuge einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung nachweisen, dass er keinen Alkohol mehr trinkt und nicht mehr trinken wird.
Im Fall von Alkohol gibt es allgemeine Grenzwerte für den Promille-Wert von Alkohol im Blut. Bei anderen Drogen gibt es solch klare Grenzwerte jedoch nicht. Sicher ist eines: Der Gesetzgeber und die Behörden bestrafen berauschte Fahrer sehr hart, die unter Drogeneinfluss am Steuer sitzen. Doch welche Strafe droht bei welcher Droge und ab wann droht ein Führerscheinentzug?
Da es für Drogen am Steuer meist nicht so eindeutige Grenzwerte gibt, wie für Alkohol, muss hier jeweils der Einzelfall genau betrachtet werden. Es hängt oft von individuellen Umständen ab, ob ein Fahrer mit Führerscheinentzug und MPU oder “nur” mit einem einmonatigen Fahrverbot, Punkten in Flensburg und 500 Euro Geldbuße bestraft wird. Eines ist klar: Drogen am Steuer sind kein Kavaliersdelikt.
Cannabis als sogenannte “weiche Droge” ist die am häufigsten konsumierte illegale Substanz in Deutschland. Der Wirkstoff der Droge heißt Tetrahydrocannabinol (THC). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blut (1ng/ml Serum) dazu führt, dass man sein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern kann. Daher beträgt die Mindeststrafe für Cannabis am Steuer einen Monat Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße und zwei Punkte in Flensburg.
Werden neben dem bloßen THC im Blut auch noch Ausfallerscheinungen festgestellt, vor allem eine verkehrsgefährdende Fahrweise oder gar ein verursachter Verkehrsunfall, so kann dem Fahrer wegen Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs sofort die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Neben dem aktiven THC-Wert werden bei einer Blutprobe auch THC-Abbauprodukte gesucht. Diese beeinträchtigen zwar nicht die aktuelle Fahrt, die Konzentration lässt aber auf die Konsumgewohnheiten schließen. Diese Abbauprodukte sind je nach Konsum noch nach über drei Wochen nachweisbar. Wird ein hoher Wert festgestellt, wird dies an die Führerscheinstelle gemeldet. Diese beurteilt, ob aufgrund der Werte ein regelmäßiger Cannabis-Konsum anzunehmen ist. Dann wird durch die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten oder gleich eine MPU anordnen. Hierfür gibt es keine klaren Grenzwerte, das Vorgehen ist je nach Behörde und Bundesland verschieden.
Immer öfter kommt es auch zu Führerscheinentzug wegen harter Drogen am Steuer oder Fahren unter Medikamenteneinfluss. Der Konsum von harten Drogen wie Kokain, Amphetaminen, Heroin und vieler weiterer Drogen gilt in den Augen des Gesetzgebers als klares Zeichen, dass derjenige nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Führerscheinentzug ist also meistens die Folge. Bis zur Wiedererteilung wird eine Sperrfrist angeordnet sowie die Auflage einer bestandenen MPU gestellt. Um die MPU zu bestehen, müssen zuvor meist mehrere Drogentests “clean” bestanden werden.
Bei Drogen am Steuer kommt es auf die Details des Einzelfalles an. Wichtig ist, sich bei der Drogenkontrolle nicht zusätzlich selbst zu belasten. Eine Urinprobe oder ein Drogenschnelltest sind freiwillig und müssen nicht durchgeführt werden. Auch Tests wie das Laufen auf einer geraden Linie oder das Anfassen der Nase mit den Fingern sind freiwillig. Nur ein Richter kann anordnen, dass eine Blutprobe abgegeben werden muss.
Nach der Kontrolle kann häufig im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erwirkt werden, dass man zumindest bis zur Klageerhebung vor Gericht seinen Führerschein behalten kann.
Wenn ein Autofahrer häufiger gegen die Verkehrsregeln verstößt, sammelt er beinahe zwangsläufig neben erhöhten Geldbußen und ggf. Fahrverboten auch “Punkte” in der Verkehrssünderkartei, die in Flensburg geführt wird. Seit 2014 gilt ein neues Punktesystem. Die Grundregel lautet: Wer acht Punkte in Flensburg angesammelt hat, dem wird der Führerschein entzogen. Dem müssen jedoch eine Warnung und eine Ermahnung vorausgehen.
Ist der Führerscheinentzug wegen acht Punkten in Flensburg erst einmal rechtswirksam, so muss der Fahrer sich einem umständlichen Prozedere stellen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. In der Regel wird in diesem Fall zuerst eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt, in der die Gründe für die vielen Punkte genau abgefragt werden. Der Verkehrspsychologe muss erst überzeugt werden, dass der Betroffene sein Fehlverhalten eingesehen und sich gründlich geändert hat. Erst dann wird die Fahrerlaubnis wieder erteilt.
Das sogenannte Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg speichert Eintragungen über Strafen, die ein Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr erhalten hat. Für verschiedene Verstöße werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Ein Verkehrsteilnehmer, der acht Punkte erreicht, muss seinen Führerschein mangels charakterlicher Eignung abgeben. Ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wer einen Unfall verursacht, sollte unbedingt bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort bleiben. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht “Fahrerflucht”.
Fahrerflucht kann in einigen Fällen sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, insbesondere dann, wenn eine Person verletzt oder gar getötet wurde. Der Führerschein kann aber auch bereits bei einem Sachschaden in Höhe von über 1.300 Euro entzogen werden – dies ist selbst bei einer scheinbar kleinen “Beule” schnell der Fall.
Die Fahrerflucht wird darüber hinaus als Straftat verfolgt. Das Strafmaß liegt laut § 142 StGB bei einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Wenn sehr alte Menschen am Straßenverkehr teilnehmen, bestehen oft Bedenken. Halten sie den Verkehr auf, oder stellen sie sogar eine Gefahr dar, weil sie nicht mehr richtig sehen, hören und reagieren können?
Auch bei jüngeren Personen können gesundheitliche Gründe vorliegen, die jemanden ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erscheinen lassen.
Aus diesen gesundheitlichen Gründen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden:
Hat die Behörde von derartigen Krankheiten Kenntnis erlangt, muss sie in der Regel die Fahrerlaubnis entziehen. Der Betroffene kann jedoch etwas dagegen tun: Er kann nachweisen, dass er geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, da er seine gesundheitlichen Probleme kompensieren kann. Dieser Nachweis kann beispielsweise durch ärztliche Bescheinigungen erbracht werden.
Dabei dürfen dem Fahrer keine unzumutbaren Untersuchungen auferlegt werden. Beispielsweise kann nicht verlangt werden, dass er gleich mehrere unterschiedliche Fachärzte aufsuchen muss. Dies würde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen.
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Theoretisch könnte man sofort nach dem Führerscheinentzug seine Fahrerlaubnis neu beantragen – wäre da nicht die Sperrfrist bis zur Wiedererteilung. Gewöhnlich wird eine mehrmonatige Sperrfrist festgelegt, in der ein Betroffener seinen Führerschein nicht wieder beantragen darf. Die Dauer der Sperrfrist soll so bemessen sein, dass der Betroffene in der Zwischenzeit glaubwürdig eine Verhaltensänderung durchführen kann. Denn er soll den Führerschein nur zurückerhalten, wenn überwiegend wahrscheinlich ist, dass er in Zukunft kein weiteres Fehlverhalten zeigen wird. Daher beträgt die Dauer der Sperrfrist in der Regel neun bis elf Monate.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch eine lebenslange Sperrfrist anordnen. In diesem Fall wird der Führerschein nie wieder erteilt, sondern bleibt entzogen.
Dies geschieht nur sehr selten und in schweren Fällen, denn im Gesetz ist eine maximale Sperrfrist für den Führerschein von fünf Jahren vorgesehen (§ 69a StGB). Demnach droht ein lebenslanger Führerscheinentzug dann, wenn es so aussieht, dass nur auf diesem Wege die vom Täter ausgehende Gefahr abgewendet werden kann.
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Die bestmögliche Verteidigung bei einem Entzug der Fahrerlaubnis bietet ein spezialisierter Anwalt. Gerade bei einer so schwerwiegenden Maßnahme wie einem Führerscheinentzug sollte man daher einen auf Verkehrsrecht fokussierten Anwalt hinzuziehen, der die Praxis dieser Materie genau kennt.
Der Verkehrsanwalt wird zunächst Akteneinsicht beantragen. Aus den so gewonnen Informationen zu Ihrem Fall kann erst die optimale Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Manchmal trügt die Erinnerung, wie der Vorfall genau abgelaufen ist, der zum Führerscheinentzug geführt hat. Auch die beteiligten Beamten können Details übersehen und weggelassen haben, oder aber unwahre Behauptungen hinzugefügt. Dies geht erst aus der Akte hervor. Bei Drogendelikten wird das Ergebnis der Blutprobe erst durch die Akteneinsicht ersichtlich und der Verkehrsanwalt weiß genau, wie auf die ermittelten Werte reagiert werden muss.
Der Entzug der Fahrerlaubnis kann existenzielle Folgen haben, wenn der Arbeitsplatz vom Führerschein abhängt. Doch die Behörden nehmen darauf keine Rücksicht, da sie an Vorgaben gebunden sind. Ein Verkehrsanwalt kennt die Spielräume, die einer Behörde bei der Strafbemessung bleiben.
Nicht zu unterschätzen ist auch die psychologische Entlastung: Wer einen Anwalt einschaltet, der hat einen starken Partner an seiner Seite. Bei ihm kann man erst einmal all seine Unterlagen abliefern und weiß, dass der Vorfall in besten Händen ist. Es bietet ein gutes Gefühl, wenn man zumindest alles in seiner Macht Stehende getan hat, um den Entzug des Führerscheins abzuwenden oder die Folgen eines Verstoßes gegen die Verkehrsregeln so gering wie möglich zu halten.
Der Verkehrsanwalt sorgt auch dafür, dass in Ihrem Verfahren keine Fehler zu Ihren Ungunsten gemacht werden. Entlastende Tatsachen wie falsch geeichte Messgeräte oder Fehler im Verfahrensablauf können dagegen zu Ihren Gunsten erkannt und geltend gemacht werden. Diese Fehler passieren häufiger als man denkt, denn die Mitarbeiter der Führerscheinstelle sind überlastet und haben nur wenig Zeit, sich um Ihren Fall zu kümmern. So werden häufig Fristen versäumt, was Ihre Strafe zumindest abmildern könnte.
Beantragen Sie also eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem individuellen Fall und teilen Sie uns die Einzelheiten mit, die möglicherweise Ihre Fahrerlaubnis in Gefahr bringen könnten.
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Hallo ich bin Der Ruslan ich wurde am 31.10.20 mit Amphithemin Erwischt und ich habe keine starke beweisungen das es ersmal war und ich war mit meine ex freundin war drogensüchtige aber hab später erst das bekommen wir waren feiern ich bin kurz raus gegengen mit meine eltern telefonieren ich kamm dann die lachen mit ihre freundin ganze zeit die sagt trink trink hab erstmal nix gemerkt dann sie sagte guck wir haben es auch dann hab das mit denn leer getrunken ich wollte cool sein älter aussehe weil die 28 Jahre war und ich 18 dann morgens musste ich meine geld abholen von herrenberg ich habe 2 wochen gearbeitet und der arbeitgeber sagte immer der geld ist nicht gekommen und hatte immer irgent welche gründe das er ned zahlt dann sagt er komm ihr hollt euer geld und ich musste diesen geld holen weil ich musste hatte schulden aber hatte kein geld dahim zu gehen dann hab mein freund seine mutter gefragt ob sie mir den auto leihen kann dann hab es genommen und hab dann mein geld und wo ich beim A8 Leonberg war kamm vor mir eine zivil polizisten halten mich an und die haben direkt gesagt drogentest ich bin sofort einverstanden weil ich wusste es ned das ich im Urin irgent was hab oder im blut ich war glücklich hab alles vergessen wollte heim nur gehen dann kamm der test Amphithemin Postiv
Dann blutanahme nach 1 monat kam brief 41.8nl ml dann zweite brief sofortige vollziehung 05.03.21 hab führerschein abgegeben.
Aber Das nervt mich das ich ertsmal so was erlebe umd meine Führerschein Akten sind sauber noch nie aufgäfallen mit drogen und trodzdem ist führerscheinentzug egal ich will keine führerschein die haben nur ihren gründe das mann geistlich oder irgent welche gründe für entzug des führerscheins auf der straße gibts so viele die entziehen meine führerschein weil ich kein rechte kenn nicht gute deustch spreche Obwhol in Deutschand jeder hat sein recht zu sagen ich sehe es nicht die sollen mir erstmal beweisen wo die so sicher sind das ich rägelmeesig konsumiere hab aucn fotos adresse von mein ex geschickt alles mann zahlt so viel geld Führerschein zu haben dann später 3 4 fache muss mann zahlen
Lg Hamzov
Hallo und vielen Dank für den Kommentar. Die Geschichte ist natürlich sehr ärgerlich und vor allem auch sehr teuer.
Leider wird die Aussage, dass man die Drogen unwissentlich genommen hat, nur sehr selten geglaubt. Hier ist es wichtig, den gesamten Sachverhalt glaubhaft darlegen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Ich habe meine MPU bestanden. Durch Corona hab ich keinen Termin zur erste Hilfe und auch am Bezirksamt musste ich 2,5 Monate auf einen Termin gewartet.Das Gutachten zur Fahrerlaubnisbehörde über 2 Monate gewartet.Ich hatte am Tag der Einziehung meines Führerscheins PKW 26 Jahre und 20 Jahre Lkw Führerschein. Jetzt soll ich eine neue Prüfungen machen. Ich kann auf den Lkw Führerschein verzichten,ich wollte mit Ihr ein Gespräch,aber sie ruft mich nicht.
Habe schon 2 Mails geschrieben.Wollte Sie Fragen ,wenn ich auf den Lkw verzichte,ob ich dann Prüfungsfrei mein Autoführerschein wieder bekomme.
Sehr geehrte Frau L.,
danke für Ihre Frage. Leider kann ich nicht genau entnehmen, welche Prüfung erneut abgelegt werden soll. Daher kann ich leider auch keine Stellung nehmen. Grundsätzlich wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Auskunft erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo,
meine Schwester hatte einen Verkehrsunfall. Sie hat innerorts auf ein auf der Straße geparktes, unbeleuchtetes Fahrzeug übersehen oder zu spät erkannt (sie kann sich nicht mehr an den Unfall erinnern) und ist aufgefahren. Die von Anwohnern gerufene Polizei nahm ihr den Führerschein ab, da sie angegeben hatte, sie könne nicht ausschließen, eingeschlafen zu sein. Ein Alkoholtest vor Ort wurde nicht durchgeführt. Sie wurde auch nicht gefragt, ob sie etwas getrunken hat. Meine Schwester wurde mit leichten Verletzungen in die Klinik gebracht. Nun hat sie Angst, dass nachträglich eine Blutalkoholbestimmung aufzeigt, dass sie ein Glas Wein getrunken hatte. Ist eine nachträgliche Anordnung der Blutalkoholkonzentration überhaupt rechtlich möglich (falls die Klinik die Blutproben überhaupt aufhebt)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, grundsätzlich dürfen auch Blutproben, die im Krankenhaus aus medizinischen Gründen genommen wurden, zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration verwertet werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des § 81a StPO für eine Blutentnahme vorgelegen haben.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Mein Promillewert war 1,87. Ich warte jetzt auf den Bescheid. Meine Frage ist ,da ich beruflich u krankheitsbedingt darauf angewiesen bin ,kann man da vll ein langes Fahrverbot umgehen? Und muss ich auch zur MPU ?
Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
leider wird in dem Fall vermutlich ein längeres Fahrverbot und eine MPU unumgänglich sein. Gerne können wir aber im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung mitteilen, ob ggf. noch Aussichten bestehen, dies zu vermeiden. Grundvoraussetzung hierfür wäre, dass schnellstmöglich eine Verhaltensänderung nachweisbar ist, etwa durch einen Abstinenznachweis.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Eine Bitte um Erklärung. Meine Fahrerlaubnis wurde für 11 Monate wegen unerlaubter Entfernung vom Unfallort entzogen. Es hatte einen Parkrempler im Wert von 2700 Euro gegeben. Kein Alkohol und keine Drogen waren im Spiel. Keine Personen wurde verletzt, da Schaden beim Einparken auf Discounter-parkplatz geschehen. Ich bin Ersttäter ohne Punkte nach 60 Jahren unfallfreiem Fahren. Muß ich den Führerschein nach der Sperrfrist ganz neu machen ? Eventuell wegen meines Alters (79) ?
Vielen Dank im voraus !
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Nein, “Entzug der Fahrerlaubnis” bedeutet erst einmal nicht, dass man den Führerschein danach ganz neu machen muss (dies kommt nur bei einem sehr langen Zeitraum zwischen Entzug und Neubeantragung der Fahrerlaubnis in Betracht).
Man muss den Führerschein jedoch neu beantragen (ca. drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist). Welche Unterlagen zur Neubeantragung erforderlich sind, teilt Ihnen die Führerscheinstelle mit, beispielsweise muss vermutlich ein Sehtest absolviert werden.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo ich würde am 1.9.20
Von der Polizei angehalten.
Bei mir wurde blut abgenommen.
U d ich habe täglich Marihuana geraucht.
Und mein Wert ist 1000% über 1ng.
Kann ich irgendwie eine mpu vermeiden?
Sehr geehrter Fragesteller,
es kommt auf die Messwerte an, in der Regel kommt man aber leider um eine MPU nicht herum, wenn wie laut Ihrer Angaben ein täglicher Konsum vorgelegen hat.
Immerhin kann in vielen Fällen der Führerschein bis zur MPU behalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo und zwar wurde mein Verlobter das erste mal außerorts mit ca.26 km/h zu schnell geblitzt.
Er ist ca. Länger als ein Jahr blitzerfrei. Meine Frage ist ob er sein Führerschein für ein Monat abgeben muss oder nicht?
Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrte Fragestellerin,
da der neue Bußgeldkatalog unwirksam ist, droht außerorts bei der genannten Geschwindigkeitsüberschreitung in der Regel nur bei Wiederholungstätern ein Führerscheinentzug.
Gerne kann Ihr Mann sich bei Erhalt des Bußgeldbescheids an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weiß nicht so recht, ob meine Frage in die Rubrik Verkehrsrecht fällt, aber ich stelle sie trotzdem einmal. Und zwar wurde mir vor drei Jahren die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem ich das von der Führerscheinstelle verlangte verkehrsmedizinische Gutachten nicht beigebracht habe. Der Hintergrund waren gewisse psychische Auffälligkeiten, die offenbar an meiner Fahreignung zweifeln ließen.
Ich habe nun in diesem Jahr einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt und die Behörde hat wiederum eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnet und mir auch eine Liste von Begutachtungsstellen gegeben. Ich war nun bei der Untersuchung und die untersuchende Ärztin sagte mir, ich solle mich zusätzlich bei einem FA für Psychatrie vorstellen und ein Gutachten beibringen, für das ich die Kosten zu tragen hätte.
Meine Frage nun: ist das so in Ordnung? Ich hatte ja dieser Begutachtungsstelle einen Untersuchungsauftrag erteilt, aber offenbar ist diese ja nicht in der Lage, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Oder hätte mich die Führerscheinstelle direkt an eine geeignete Begutachtungsstelle verweisen können/müssen?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Frage, die durchaus in den Bereich Verkehrsrecht passt.
Anhand ihrer Angaben hat die erste Begutachtungsstelle keine Leistung erbracht, da die Kenntnisse zur Beurteilung des Einzelfalles nicht ausgereicht haben. In einem solchen Fall könnte die Stellung einer Rechnung durch diese Begutachtungsstelle unzulässig sein, dies wäre jedoch noch genauer zu prüfen.
Ein Verweis an einen Facharzt sowie die Rechnung für dessen Untersuchung sind jedoch grundsätzlich rechtens.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
2015 war mein Freund mit seinem Fahrrad unterwegs er hatte was getrunken. In der Nähe seiner Wohnung wurde er angehalten von der Polizei. Bei Ihm wurde Kontrolle gemacht. Da er auch kein Deutsch konnte, haben Sie Ihn mitgenommen auf die Polizeidienststelle. Dort Muster er 500 € Strafe zahlen und Ihm wurde auch den Autoführerschein abgenommen. Er wurde nicht mehr einmal gefragt ob er einen Anwalt braucht. Sie verlangen von Ihm das er eine MPU macht das Geld hat er nicht dafür. Er braucht umbedingt seinen Führerschein wieder damit er wieder arbeiten kann und ausserdem hat er jetzt auch eine Familie. Ich bitte Sie sehr um Ihre Hilfe. Was kann mein Freund tun damit er wieder seinen Führerschein bekommt? Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
dass er gleich auf der Wache 500 Euro zahlen musste, erscheint sehr ungewöhnlich.
Sollte bei ihm jedoch ein Wert von über 1,6 Promille Blutalkohol auf dem Fahrrad festgestellt worden sein, so wird in aller Regel eine MPU angeordnet. Es bestehen in diesem Fall leider nur wenige Aussichten, gegen die Anordnung vorzugehen.
Gerne kann sich Ihr Freund dennoch unter kontakt@anwalt-kg.de melden und eine kostenlose Erstberatung anfordern, möglicherweise wurde beispielsweise der Alkoholwert nicht korrekt gemessen.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo
Wie geht’s?
Ich habe eine Frage, ich habe jemand mein Auto gefahren und ich war mit ihm zusammen im Auto. Ich dachte, dass er Führerschein hat. und die Polizei hat er erwischt. Bekomme ich meine Führerscheineaubnis entzug? Vielen Danke
Sehr geehrter Fragesteller,
nein, Ihnen droht dafür keine Strafe. Sie sind nicht verpflichtet, sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass der Fahrer einen Führerschein besitzt.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Etwas komplizierter Sachverhalt:
Un zwar kam ich am 09.12.2019 in eine Polizeikontrolle als Mitfahrer.
Zu diesem Zeitpunkt war ich auch NOCH NICHT IM BESITZ meiner FAHRERLAUBNIS.
Bei mir wurde Methamphetamin gefunden (Menge war nicht über 0,4g).
Der Polizist hat sich dann das Tütchen, nach kurzem Begutachten, einfach so in die Jackentasche gesteckt. Das kam mir schon ein wenig suspekt vor. Ebenso habe ich kein Dokument über diese Sicherstellung erhalten. Ist das denn nicht so üblich, das man einen Nachweis über beschlagnamte Gegenstände bekommt? Meines Erachtens war diese Polizeikontrolle auf jeden Fall ein wenig merkwürdig, bzw. kam es mir merkwürdig vor.
Am 16. Januar 2020 (ergo 38 Tage danach) habe ich dann meine Führerscheinprüfung bestanden (Erstzulassung).
Nun haben wir mittlerweile Mitte Mai und vor ein paar Tagen kam ein Brief von der Kfz-Zulassungsstelle, wegen einer Anhörung zum Entzug meiner Fahrerlaubnis.
Zulassungsstelle wurde vom Verkehrsdienst davon unterrichtet, dass ich deutlich unter berauschenden Mitteln gestanden haben soll.
Dem stimme ich aber nicht zu.
Ein Drogentest wurde daraufhin aber auch NICHT gemacht.
Demnach liegt gar kein Beweis dafür vor, dass ich tatsächlich unter Drogeneinfluss stand.
Jedenfalls weiss ich, das ich zu diesem Zeitpunkt bzw. auch vorher nichts konsumiert hatte.
Laut Verkehrsdienst hiess es auch, das ich angegeben hätte, täglich Crystal zu konsumieren, was ich definitiv NICHT gesagt habe.
Dann heisst es, ich hätte 1g Crystal dabei gehabt, was aber ebenfalls nicht zutrifft.
Dürfen die mir die Fahrerlaubnis entziehen, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch keinen Führerschein besessen habe?
Die Führerscheinstelle bezieht sich ja lediglich auf die Aussage des Polizisten.
Es liegt ja wie gesagt nichts Beweiskräftiges vor, das ich irgendwie unter Drogeneinfluss gestanden habe, und/oder erst recht kein Dokument darüber, das bei mir überhaupt Btm gefunden und sichergestellt wurde.
Desweiteren habe ich auch noch keine Post von Rechtsanwaltschaft oder Polizei erhalten, um evtl. eine Stellungnahme zum Sachverhalt bzw. eine Aussage dazu zu machen.
Was ich also auch ein wenig seltsam finde.
Denn wenn man gegen das BtmG verstossen hat, müsste man da nich schon längst einen Bescheid, bzw. eine Vorladung erhalten haben, um eine Aussage dazu machen zu können?
Mich wundert das wirklich, das sich jetzt die Führerscheinstelle als erstes bei mir meldet und mir den Führerschein entziehen will, nur wegen einer Aussage von einem Polizisten. Jedoch ohne jegliche Beweise dafür.
Lohnt es sich denn mit einem Anwalt dagegen anzugehen oder ist die Vorgehensweise der Behörde so wirklich rechtens?
Bedanke mich für Antwort
Mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
in der Regel wird auch bei Drogenbesitz ohne nachgewiesenen Konsum eine MPU angeordnet. Der Grund dafür ist, dass der Konsum vermutet wird. Dieser Vorwurf kann in der MPU widerlegt werden.
Gerade bei einem so schweren Vorwurf ist das Einschalten eines Anwalts empfehlenswert. Ohne Akteneinsicht lässt sich jedoch nicht beurteilen, wie gut die Aussichten dafür sind, die Strafe reduzieren oder abwenden zu können.
Fordern Sie am besten schnell eine kostenlose Erstberatung an, indem Sie uns unter 0221 – 6777 0055 anrufen oder per E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Hallo,
ich habe bereits 2016 mein FS wegen zuschnell faheren entnommen bekommen und durch eine MOU wieder erlangt…
So wie es die Situation hergibt, kann es im schlimmsten fall nochmals zum Entzug kommen…
Wie sollte ich mich verhalten und wie lang wäre die Sperrfrist, könnte man die Sperrfrist minimieren, da ich beruflich ohne FS nicht kann…
Biotte um Infos…
Gruss
Avara
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Da zur Beantwortung weitere Informationen erforderlich sind, haben wir Ihnen eine E-Mail gesendet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe Sie können mir einen Rat geben bzw. mir weiterhelfen.
Es geht darum das ich vor einigen Wochen einen Brief von der Polizei bekommen habe in dem mir vorgeworfen wird das ich Marihuana gekauft haben soll. Da es meine erste Auffälligkeit bei der Polizei ist und die Polizei außer WhatsApp Chats nichts gegen mich in der Hand hat mache ich mir da keine großen Sorgen.
Es geht viel mehr darum das ich tatsächlich ein Cannabis Konsument bin und ich mir Sorgen um meine Fahrerlaubnis machen muss ?!
Ich habe meinen Konsum total eingestellt und natürlich werde trotzdem eine lange Zeitlang auf Schnelltest welche THC-COOH testen positiv sein. Somit dürfen die Beamten mit mir einen Bluttest durchführen..
Hier meine Frage: Droht mir, falls ich jemals mit dem Auto angehalten werde ein Fahrerlaubnisentzug wenn der Abbauwert THC-COOH zwar im Blut nachgewiesen werden aber der aktive Wert unter 1ng/ml ist ?
Also gehört zu einem Entzug der Fahrerlaubnis immer beides ? Oder reicht es aus wenn der aktive Wert zwar unter der Toleranz ist aber der Abbauwert zu hoch ist ?
Ich hoffe Sie können meine Frage beantworten..
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
es kommt auf die gemessenen Werte an. Ein einmaliger Konsum führt nicht zum Entzug der FE, ein mehrmaliger Konsum schon.
Wenn der Wert der Abbauprodukte so hoch ist, dass ein einmaliger Konsum ausgeschlossen werden kann, also eindeutig ein mehrfacher Konsum feststeht, dann wäre auch ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Allerdings ist es umstritten, ab welchen Werten von einem Mehrfachkonsum ausgegangen werden muss.
Problematisch ist außerdem, dass selbst nach einmaligem Konsum eine MPU angeordnet werden kann. So kann man zwar bis zur MPU weiter fahren, aber um die MPU kommt man dennoch nicht herum.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
wurde Anfang Juni in einer Verkehrskontrolle auf Drogen getestet, der Test war positiv. Im Blut fanden sie 23,9ng/ml! Habe 1 Monat Fahrverbot bekommen und eine Strafe von knapp 700€. Als Ersttäter ging ich davon aus das es sich damit erledigt hat, war aber leider nicht der Fall. Knapp 2 Monate später kam ein Brief vom Landratsamt ich solle eine sogenannte Mpu machen und wieder um die 700€ zahlen. Was ich auch tat, da ich keine Drogen mehr nehme und der Drogentest auch negativ war. Jetzt haben mir die dennoch ein negatives Gutachten erstellt und wollen mir den Führerschein trotz allem entziehen und ich solle ein halbes Jahr/ oder auch ein ganzes Jahr nachweisen das ich keine Drogen nehme und wieder zu einer Mpu gehen! Was kann ich machen das mir mein Führerschein nicht weggenommen wird, da ich privat wie auch beruflich darauf angewiesen bin?
Liebe Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden Sie schnellstmöglich per E-Mail kontaktieren, da wir zur Beurteilung Ihrer Erfolgsaussichten noch weitere Angaben benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es eine Verjährungsfrist, nach dem Führerscheinentzug, so das eine MPU nicht notwendig ist ?
MfG
Sehr geehrter Fragesteller,
tatsächlich gibt es für die Pflicht zur MPU auch eine Art Verjährungsfrist. Nach rund 15 Jahren wird der Eintrag, auf dem die MPU-Anordnung basiert, aus der Akte getilgt und darf nicht mehr gegen Sie verwendet werden. Somit kann man 15 Jahre nach dem Verstoß seinen Führerschein neu beantragen und muss keine MPU absolvieren. Allerdings muss nach den 15 Jahren eine erneute Fahrprüfung absolviert werden. Es ist also sehr langwierig, aber man kann der MPU auch durch Verjährung entgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Hallo, ich bin auf dem Fahrrad angehalten worden auf dem Heimweg, und hatte ALkohol getrunken. Die Polizei wollte dass ich puste und es wurden 1,2 Promille festgestellt, die haben gesagt mir droht Führscheinentzug aber stimmt das?
Danke
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich gilt auf dem Fahrrad eine Promillegrenze von 1,6. Somit hätten Sie als Ersttäter nichts zu befürchten. Wenn jemand allerdings häufiger höhere Promillewerte zeigt, kann es passieren, dass die Führerscheinstelle dies zum Anlass für ein ärztliches Gutachten oder eine MPU nimmt, auch wenn im Einzelfall die 1,6 Promille noch nicht erreicht waren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Sorry waren 33ng
Bin sogenannter Ersttäter ungewollt.Habe 1.Monat Fahrverbot erhalten mit 500 Euro Geldstrafe + 256 Euro Bearbeitungsgebühr und 2 Punkte. Vom Strassenverkehrsamt Bottrop, weil 0.22ng Amphetamine im Blut gefunden wurden. Nur habe ich unbewusst aus einer Trinkflasche meiner Frau dieses zu mir genommen . Habe dafur meine noch Frau auch Angezeigt dafür. Die Strafe wurde erledigt und alles bezahlt und der Führerschein wurde zurück geschickt. Jetzt aufeinmal 1.5 Monate später kommt gestern ein Brief von unserem Strassenverkehrsamt aus Mettmann. Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis. Was soll ich tun ? Habe sogar freiwillig nach diesen Vorfall mehrer Drogentests freiwillig beim Arzt gemacht damit jeder sehen kann das ich mit diesem Zeugs nicht zu tun habe.
Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für Ihre Frage. Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung. Einer unserer Anwälte wird sich mit in Kürze Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt