✔KOSTENLOS ✔SCHNELL ✔UNVERBINDLICH
Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Einen geeigneten und auch ordnungsgemäßen Parkplatz zu finden, ist heutzutage in den Stadtzentren und Ballungsgebieten oft eine zeitraubende Angelegenheit. Um die Suche abzukürzen, stellen viele Kfz-Fahrer ihr Fahrzeug widerrechtlich ab, beispielsweise auf dem Gehweg. Gerade in Wohngebieten kann das Parken auf dem Gehweg allerdings zu Behinderungen von Fußgängern und – damit verbunden – zu Ärger führen. Denn Gehwege sind generell keine Parkplätze – doch unter welchen Umständen ist das Parken oder Halten auf dem Bürgersteig tatsächlich verboten?
Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Auf Gehwegen gilt sowohl für Auto- als auch Motorradfahrer grundsätzlich ein Parkverbot. Die rechtliche Grundlage dazu bildet unter anderem § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO):
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will […] (§ 12 StVO)
Zusätzlich gilt gemäß § 2 Abs. 1 StVO: “Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen”, das heißt, sie dürfen den Gehweg grundsätzlich nicht befahren.
Allerdings sieht der Gesetzgeber auch Ausnahmen vor, wonach in bestimmten Situationen das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist. So kann der Kfz-Fahrer sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf dem Bürgersteig abstellen, wenn
Ist das Parken auf dem Gehweg zulässig, müssen Autofahrer dennoch die geltenden Regelungen der StVO beachten. So ist beispielsweise das Parken über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen verboten. Das Verkehrszeichen ordnet zudem an, in welche Richtung und in welchem Bereich das Parken auf dem Gehweg zulässig ist.
Ein Parkverbot auf dem Gehweg ist bei einer langwierigen Parkplatzsuche zwar oft ärgerlich, doch für die Verkehrssicherheit ist es äußerst sinnvoll. Denn Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Kinder auf dem Fahrrad müssen sich auf dem Bürgersteig sicher und ohne Beeinträchtigung oder Behinderung bewegen können. Parken Fahrzeuge auf dem Gehweg ist dies oftmals nicht möglich; insbesondere, wenn der Bürgersteig nicht breit genug ist.
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Kfz-Fahrer, die widerrechtlich auf dem Gehweg parken, müssen in den Geldbeutel greifen: das fällige Bußgeld beträgt zwischen 10 und 35 Euro. Entscheidend ist unter anderem, ob es zu einer Behinderung von Fußgängern kommt.
Verstoß | Bußgeld |
auf dem Gehweg geparkt | 20 Euro |
… dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert | 30 Euro |
länger als eine Stunde auf dem Gehweg geparkt | 30 Euro |
… dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert | 35 Euro |
unzulässiges Abstellen des Fahrzeuges an einer Stelle, an der das Parken durch das Zeichen 315 erlaubt ist | 10 Euro |
… dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert | 15 Euro |
unzulässiges Abstellen des Fahrzeuges für über drei Stunden an einer Stelle, an der das Parken durch das Zeichen 315 erlaubt ist | 30 Euro |
… dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert | 35 Euro |
Nicht nur für das rechtswidrige Parken auf dem Gehweg droht ein Knöllchen. Das Parken auf dem Radweg ist ebenfalls verboten; den Parksünder erwarten dieselben Bußgelder wie für das Parken auf dem Gehweg.
§ 46 StVO regelt Ausnahmen, wonach das Parken auf Gehwegen in Einzelfällen auch dann zulässig ist, wenn das Parken nicht offiziell erlaubt ist. So dürfen Handwerker, Versorgungsdienste und Zusteller unter Umständen ihr Fahrzeug auf dem Gehweg zu parken. Allerdings sind die entsprechenden Sonderregelungen nicht einheitlich festgelegt. Vielmehr können Städte und Gemeinden eigenständig darüber entscheiden. Betroffene Personen müssen die Ausnahmegenehmigung immer mit sich führen und beim Parken von außen gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
Der Schrecken ist groß, wenn man zum Parkplatz zurückkehrt und das Fahrzeug nicht mehr dasteht, weil es abgeschleppt wurde. Doch genau diese Maßnahme droht Falschparkern unter anderem, wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg parken. Zwar darf das Fahrzeug nicht direkt abgeschleppt werden, sondern es muss zunächst versucht werden, den Fahrer zu finden. Auch das Parken auf dem Gehweg an sich ist gemäß verschiedener Gerichtsentscheidungen kein ausreichender Grund, das Kfz abzuschleppen. Anders sieht es aber aus, wenn das falsch geparkte Kfz andere Verkehrsteilnehmer behindert. In diesem Fall sind Polizei und Ordnungsamt dazu berechtigt, unverzüglich ein Abschleppunternehmen zu beauftragen, um das Fahrzeug entfernen zu lassen.
Eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, die das Abschleppen eines Fahrzeuges rechtfertigt, liegt zum Beispiel vor, wenn
Neben dem Bußgeld für falsches Parken muss der Fahrzeughalter auch die Abschleppkosten übernehmen, sofern das Abschleppen rechtmäßig ist. Es lohnt sich also, bei der Parkplatzsuche lieber noch einmal ein oder zwei Runden um den Block zu drehen und im Zweifel einen kurzen Fußweg zurückzulegen anstatt eine Erleichterung des Geldbeutels zu riskieren.
Prüfung vom Verkehrsanwalt
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Trackbacks & Pingbacks
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!