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    Steuerhinterziehung und Restschuldbefreiung: Bei Schulden aus Steuerhinterziehung sollten Sie schnell handeln!  Nach der Reform 2014 bleiben solche Schulden bestehen

    Ab dem Inkrafttreten der Insolvenzreform im Juli 2014 werden Schulden aus Steuerhinterziehung nicht mehr von der Restschuldbefreiung erfasst. Das heißt, dass mit der Änderung des Insolvenzrechts auch Nachteile für die Schuldner einhergehen. Daher raten wir Ihnen: handeln Sie schnell. Noch vor der Reform sollten Sie einen entsprechenden Insolvenzantrag stellen, um von der jetzigen Rechtslage profitieren zu können und eine vollständige Entschuldung zu erreichen!

    Steuerhinterziehung und Restschuldbefreiung: Welche Schulden werden jetzt noch von der Restschuldbefreiung erfasst?

    Erfasst werden Schulden aus Verurteilung wegen einer Steuerhinterziehung, die mehr als drei Jahre vor der Antragsstellung entstanden sind (wenn die Hinterziehung durch ein unrichtig ausgefülltes Steuerformular erfolgte). Sind die Schulden später entstanden haben Sie auch eine Chance von diesen befreit zu werden, denn dieser Versagungsgrund, der in § 290 I Nr.2 InsO normiert ist, wird oft von den Gläubigern übersehen.

    Steuerhinterziehung und Restschuldbefreiung : Wie ist das nach der neuen Rechtslage?

    Nach der neuen Rechtslage werden Forderungen aus Steuerhinterziehungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Die Vorschrift des § 302 InsO (neue Fassung) besagt insoweit ausdrücklich, dass sofern der Schuldner im Zusammenhang damit wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ist, keine Möglichkeit mehr besteht von diesen Schulden befreit zu werden.

    Steuerhinterziehung und Restschuldbefreiung: Was Sie machen können

    Wenn Sie Schulden aus einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Insolvenzantrag stellen. Sind Sie sich nicht sicher, ob die jetzige gesetzliche Regelung von Vorteil für Sie ist, rufen Sie uns an und wir beraten Sie gern dazu!

    Sehen Sie dazu unser Video:

     

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