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Abgasskandal nimmt kein Ende – Schadensersatz ist weiterhin möglich
(Köln 2020 – kgr) Der Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Autos beschäftigt die Gerichte schon lange. Die meisten Kunden sind bitter enttäuscht von den falschen Versprechungen der Autokonzerne – und leiden unter schmerzhaften Wertverlusten der Autos sowie Software-Updates, die mehr schaden als nutzen. Doch spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Mai 2020, der VW zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat, sind die Erfolgsaussichten für betrogene Kunden so gut wie nie.
Bei einer erfolgreichen Klage können Sie das Auto an den Hersteller zurückgeben, natürlich nur gegen eine hohe Rückzahlung. Oder Sie behalten das Auto und fordern Schadensersatz. Hierzu ist erfahrener juristischer Beistand empfehlenswert.
Abgasskandal betrifft immer mehr Autos
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA), das anfangs noch sehr zurückhaltend bei der Aufklärung des Dieselskandals war, ordnet jetzt immer mehr Rückrufe an. Diese treffen mittlerweile fast alle Hersteller, egal ob VW, Mercedes, Audi, Opel, BMW, Skoda, Fiat oder SEAT.
Bei allen wurden in der einen oder anderen Form illegale Abschalteinrichtungen gefunden – eine Prüfstandserkennung, die speziell entwickelt wurde, um bei den Abgastests für die Zulassung zu betrügen. Ob als Thermofenster oder über eine Erkennung des Lenkradeinschlags – illegal sind solche Vorrichtungen in jedem Fall, denn sie täuschen falsche Abgaswerte vor. Wenn auch bei Ihrem Auto deswegen ein Rückruf durchgeführt wurde, steht Ihnen vermutlich Schadensersatz zu.
BGH und EuGH: Eindeutige Urteile im Dieselskandal
Im Mai 2020 urteilte der Bundesgerichtshof und schloss sich den tausenden bereits in tieferen Instanzen ergangenen Gerichtsurteilen gegen die Autohersteller an. VW und Co. haben die Kunden “vorsätzlich sittenwidrig geschädigt” – im Klartext: betrogen.
Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits über mehrere Fragen im Abgasskandal zu entscheiden (Aktenzeichen: C-693/18). Auch hier ein eindeutiger Tenor: Eine Abschalteinrichtung ist illegal, wenn sie dazu führt, dass die realen Abgaswerte deutlich von den Vorgaben abweichen. Dies betrifft insbesondere das “Thermofenster”, das von Daimler, VW und anderen Herstellern eingesetzt wird. Die Stuttgarter hatten zuvor vergeblich argumentiert, die Abschalteinrichtung sei zum Schutz des Motors notwendig. Dieses Argument hielt vor dem EuGH jedoch nicht stand.
Schadensersatz auch für EURO6-Diesel möglich
“Die Tendenz ist mehr als eindeutig: Autos, die an einer Rückrufaktion teilnehmen mussten, enthalten in aller Regel eine illegale Abschalteinrichtung.” so Verbraucheranwalt Dr. V. Ghendler, der mit der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei bereits tausende Mandanten im Abgasskandal vertritt und schon vielen davon erfolgreich zu Schadensersatz verhelfen konnte.
“Nicht nur Autos mit Schadstoffklassen EURO 4 und 5 sind betroffen, immer mehr Rückrufe gelten jetzt auch für die Schadstoffklasse 6”, so Dr. Ghendler. Und selbst wenn noch kein Rückruf für das Auto ergangen ist, könnte es sein, dass bereits unabhängige Gutachten vorliegen, die ebenfalls eine Abschalteinrichtung bestätigen.
Kostenlose Vorabprüfung der Chancen – Wenige Angaben genügen
Wir als Anwaltskanzlei für Verbraucherrechte vertreten Geschädigte im Abgasskandal bereits von Anfang an und waren eine der ersten Kanzleien, die erfolgreiche Urteile erzielen konnten.
Das juristische Vorgehen lohnt sich in den meisten Fällen. Es ist aber sinnvoll, vorab eine Einschätzung der Erfolgsaussichten durch einen erfahrenen Anwalt einzuholen. Sollten gute Erfolgsaussichten bestehen, sollte man im nächsten Schritt eine Berechnung des zu erwartenden Schadensersatzes vornehmen.