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Abgasskandal nimmt kein Ende: Abgaswerte auch bei Transportern und Kleinbussen (VW Bulli, Mercedes Vito und Viano) manipuliert
(Köln 2021 – kgr) Neues Kapitel im Abgasskandal: nun geraten auch Transporter wie der beliebte VW Bulli immer stärker in den Fokus. Der Vorwurf ist auch hier eine Abgasmanipulation, wie sie schon bei fast der gesamten VW-Fahrzeugpalette festgestellt wurde. In den T5- und T6-Modellen des beliebten und langlebigen Kleintransporters sind demnach illegale Abschalteinrichtungen eingebaut, mit denen die Abgaswerte auf dem Prüfstand vorsätzlich manipuliert werden. Gleiches gilt für den Mercedes Vito und Viano.
Sowohl im VW-Bus T5 als auch im T6 sind die bekannten Skandal-Motoren EA189 bzw. dessen Nachfolger EA288 verbaut – und genau diese Motoren enthalten bekannterweise nachweislich eine illegale Abschalteinrichtung. Warum dies ausgerechnet beim Bulli nicht der Fall sein soll, blieb bislang unklar. Jetzt zeigt sich: Auch T5 und T6 waren wohl von Anfang an ebenso betroffen. Auch im Bulli-Abgasskandal gibt es jetzt mehrere Gerichtsurteile, nach denen VW gegenüber den Fahrzeugbesitzern gemäß § 826 BGB schadensersatzpflichtig ist.
Bei Mercedes wurden Thermofenster insbesondere beim Vito und Viano eingesetzt. Bei VW sind unter anderem die Modelle Multivan, California und Caravelle aus den Jahren 2009 bis 2017 mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 betroffen.
Käufer der genannten Modelle haben jetzt besonders gute Aussichten auf Schadensersatzansprüche.
Unzulässige Abschalteinrichtung: Thermofenster bei VW T5 und T6 und Mercedes
Trotz eingebauter Skandal-Motoren galt der Bulli in gewisser Weise lange als “unbescholten”. VW stritt beim T5 die Vorwürfe einer unzulässige Abschalteinrichtung lange Zeit ab – und das, obwohl die Manipulation der Stickoxidwerte bei anderen VW-Modellen mit den gleichen Motortypen durch VW zugegeben wurde. Auch Mercedes berief sich auf das Argument, die Abschalteinrichtung sei nicht illegal – und ging sogar rechtlich gegen angeordnete Rückrufe vor.
Nun allerdings bröckelt die Abwehr der Autokonzerne. Denn das bislang vorgebrachte Argument, die Abschalteinrichtungen seien zum Schutz des Motors notwendig und daher zulässig, wurde vom EuGH verworfen. Das sogenannte Thermofenster regelt die Abgasreinigung anhand der Außentemperatur – und sorgt dafür, dass sie die meiste Zeit ausgeschaltet bleibt.
Urteil des EuGH ist eindeutig
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Rechtssache C-693/18) im Dezember 2020 sind solche Thermofenster unzulässig und täuschen gezielt den Kunden, wenn sie dazu führen, dass die Abgasreinigung bei in Deutschland weitgehend üblichen Temperaturen deaktiviert bleibt. Auch deutsche Gerichte wenden diese Rechtsprechung nun regelmäßig an.
Bislang gibt es für VW T5 und T6 keinen offiziellen Rückruf des KBA wegen einer illegalen Abschalteinrichtung. Laut Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler ist dies aber auch nicht notwendig. “Ein laut EuGH unzulässiges Thermofenster reicht vor Gericht meistens aus, um Schadensersatz zu erhalten. Auf einen offiziellen Rückruf kommt es nicht an”, so der Verbraucheranwalt und Partner der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Zudem gab es bereits Rückrufe, die allerdings mit “Konformitätsabweichungen”, also Fehlern im Motorsteuergerät begründet wurden – ohne eine Abschalteinrichtung zu erwähnen.
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