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Benzinerskandal bei Audi und Porsche aufgedeckt

(Köln 2020 – kgr) Ein weiterer Skandal mit riesigen Ausmaßen kündigt sich an. Erneut dürften Millionen Autokäufer betroffen sein. Hauptverdächtiger ist laut aktuellen Informationen wiederum der Volkswagen-Konzern, insbesondere die Marke Audi. Aber auch weitere Marken und Hersteller sind möglicherweise in die verbotenen Machenschaften verstrickt.

Bislang schien es so, als seien vom Abgasskandal nur Diesel-Motoren mit ihrer komplizierten Abgasreinigung betroffen. Doch weit gefehlt, wie Recherchen des SWR laut der Tagesschau belegen. Demnach existiert ein Gutachten aus einem Gerichtsverfahren vor dem LG Offenburg. Der unabhängige Gutachter hatte darin eine Abschalteinrichtung bei einem Audi Q5 mit TFSI Benzinmotor festgestellt, die auf vorsätzlichen Betrug schließen lässt.

So funktioniert die Abgas-Manipulation bei Audi-Benzinern

Der unabhängige Gutachter führte mehrere Abgastests mit einem Audi Q5 TFSI 2.0, Baujahr 2015 durch. Dabei konnte er eine sogenannte Prüfstandserkennung ausfindig machen, also eine Software, die erkennt, dass das Auto gerade einen Abgastest durchläuft. Die Funktionsweise ist denkbar einfach: Audi macht es sich zunutze, dass das Lenkrad beim Abgastest auf eine ganz bestimmte Weise bewegt wird, die im realen Betrieb nicht vorkommt. Wird dieser Lenkradeinschlag erkannt, wird der Test-Modus aktiviert und die Abgasreinigung läuft auf Hochtouren. Wenn man in diesem Modus auf der Straße unterwegs wäre, würde laut Experten die Fahrbarkeit des Autos stark leiden. Insbesondere die Sportlichkeit ginge spürbar verloren – dies könnte den Käufern jedoch nach einer Rückrufaktion drohen.

Die Manipulation setzt am Getriebe an und verändert das Schaltverhalten, um den Schadstoffausstoß zu senken. Dabei handelt es sich um ein Automatikgetriebe mit acht Gängen. Dieses findet sich insbesondere in den Modellen Audi A4, A5, A6, A7 und A8 sowie im Q5 und im Q7. 

Überschreitung der Grenzwerte festgestellt

Die konkreten Zahlen, die der Gutachter ermittelt hat, dürften Audi und den betroffenen Kunden Sorge bereiten. Denn das Kraftfahrtbundesamt könnte bei diesen Ergebnissen durchaus verpflichtende Rückrufaktionen anordnen, um die illegale Software beseitigen zu lassen. Im Test stieg der Ausstoß von Stickoxiden um 24 % an, beim Kohlenmonoxid wurde sogar ein Anstieg von 60 % gemessen. Damit werden die Grenzwerte deutlich überschritten, die Prospektangaben des Herstellers Audi erst recht. Diese Indizien lassen stark auf das Vorhandensein einer verbotenen Abschalteinrichtung schließen.

Gerichtsgutachter Audi

Ein unabhängiger Gerichtsgutachter bestätigt Betrug

Die Folge für betroffene Kunden: Schadensersatz

Bereits in den Verfahren zum Dieselskandal wurden derartige Abschalteinrichtungen ausführlich durch Gerichte beurteilt. Letztendlich entschied der BGH, dass eine Software, mit der sich Abgaswerte im Testbetrieb verringern, unzulässig ist. Ein Auto mit solcher Software zu verkaufen stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar. Wie im Falle VW millionenfach geschehen, muss der Hersteller Schadensersatz zahlen. Dieser richtet sich nach dem Kaufpreis.

Porsche-Benziner ebenfalls im Fokus

Auch beim Sportwagen-Hersteller Porsche nimmt der Abgasskandal kein Ende, und auch hier trifft es nun Benziner. Unter anderem beim Panamera und beim beliebten 911er soll es zu verbotenen Manipulationen gekommen sein. Auch hier lautet die Empfehlung, eventuelle Schadensersatzansprüche zu prüfen und letztendlich durchzusetzen. Brisantes Detail hier: Porsche-Ingenieure sollen Veränderungen an den Fahrzeugen durchgeführt, diese jedoch nicht dem KBA gemeldet haben. Dies könnte schlimmstenfalls einen Verlust der Typenzulassung zur Folge haben.

Kostenlose Vorabprüfung der Ansprüche – Wenige Angaben genügen

Auch wir als Anwaltskanzlei für Verbraucherrechte bieten Käufern von Audi oder Porsche, die jetzt unter den neu bekanntgewordenen Manipulationen zu leiden haben, eine kostenlose Erstberatung und Einschätzung der besten Vorgehensweise an. Schadensersatzansprüche, so wie sie bereits Millionen VW-Kunden vom BGH zugesprochen wurden, sind sehr wahrscheinlich jetzt auch für Besitzer von Benzinern möglich.

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