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Abgasskandal in Österreich: Über eine halbe Million Autos manipuliert

(Wien / Luxemburg 2021 – kgr) Der Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Autos erschütterte das Vertrauen in die Autohersteller. Die meisten Kunden sind bitter enttäuscht von den falschen Versprechungen der Konzerne – und leiden unter schmerzhaften Wertverlusten der Autos. Insbesondere deutsche Autokonzerne, allen voran Volkswagen, tragen die Verantwortung für diesen weltweiten Betrugsskandal.

Damit wurden auch in Österreich hunderttausende Autokäufer geschädigt. Ihnen wurden Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten verkauft. Die Autos erfüllen die notwendigen Abgaswerte nur auf dem Prüfstand, der Grund ist eine eigens dafür entwickelte Betrugssoftware. Der finanzielle Schaden äußert sich vor allem durch einen deutlichen Wertverlust sowie durch technische Probleme und Verschleiß.

Wo kann man als Österreicher eine Klage einbringen?

Auch betroffene Kunden aus Österreich haben die Möglichkeit, deswegen gegen den deutschen Hersteller vorzugehen. Insbesondere in Deutschland wurde die Rechtslage bereits durch viele Gerichtsurteile weitestgehend geklärt. Wichtig ist: Auch wer sein Auto nicht in Deutschland gekauft hat, kann ein deutsches Gericht anrufen und von dieser sicheren Rechtslage profitieren. Denn nach deutschem Recht sind Klagen auch am Firmensitz des Herstellers möglich. So berichtet der “Standard” beispielsweise von der erfolgreichen Klage eines Käufers aus dem Burgenland gegen VW am Landgericht Braunschweig. Der Kläger erhielt rund 10.000 Euro Schadensersatz. Wer als Österreicher die lange und mit Kosten verbundene Anreise scheut, kann sich dort von einem lokalen Anwalt vertreten lassen.

Andererseits haben Österreicher auch die Möglichkeit, an ihrem eigenen Wohnort Klagen einzubringen. Bislang hat aber der Oberste Gerichtshof (OGH) noch kein Urteil in einem Dieselskandal-Fall gesprochen. Zwar dürften die Erfolgsaussichten dennoch gut sein, doch eine gewisse Unsicherheit besteht. Welcher Gerichtsstand im Einzelfall am besten ist, kann ein spezialisierter Rechtsanwalt am besten beantworten.

Dieselbetrug: Über 500.000 Autos in Österreich betroffen

Das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA), anfangs noch sehr zurückhaltend bei der Aufklärung des Dieselskandals, ordnet immer mehr Rückrufe an. Diese treffen mittlerweile fast alle Hersteller, egal ob VW, Mercedes, Audi, Opel, BMW, Skoda, Fiat oder SEAT.
Bei allen wurden in der einen oder anderen Form illegale Abschalteinrichtungen gefunden – eine Prüfstandserkennung, die speziell entwickelt wurde, um bei den Abgastests für die Zulassung zu betrügen. Ob als Thermofenster oder über eine Erkennung des Lenkradeinschlags – illegal sind solche Vorrichtungen in jedem Fall, denn sie täuschen falsche Abgaswerte vor. Wenn auch bei Ihrem Auto deswegen ein Rückruf durchgeführt wurde, steht Ihnen vermutlich Schadensersatz zu. Neben über 350.000 Autos des VW-Konzerns wurden in Österreich auch hunderttausende Fahrzeuge anderer Hersteller mit solchen Vorrichtungen in Umlauf gebracht.

Bild von Gebäude und österreichischer Flagge

Österreichische Autokäufer können in Deutschland oder Österreich klagen

Gerichtsurteile gegen Autokonzerne sind eindeutig

Im Mai 2020 urteilte der Bundesgerichtshof und schloss sich den tausenden bereits in tieferen Instanzen ergangenen Gerichtsurteilen gegen die Autohersteller an. VW und Co. haben die Kunden “vorsätzlich sittenwidrig geschädigt” – im Klartext: betrogen.
Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 17.12.2020 über mehrere Fragen im Abgasskandal zu entscheiden. Auch hier ein eindeutiger Tenor: Eine Abschalteinrichtung ist illegal, wenn sie dazu führt, dass die realen Abgaswerte deutlich von den Messergebnissen abweichen. Dies betrifft insbesondere das “Thermofenster” von Daimler. Die Stuttgarter hatten zuvor vergeblich argumentiert, die Abschalteinrichtung sei zum Schutz des Motors notwendig. Dieses Argument hielt vor Gericht jedoch nicht stand.

Durch das aktuelle Urteil des EuGH haben jetzt noch mehr betroffene Kunden ein Anrecht auf Schadensersatz. Und eigentlich sind selbst die “nachgebesserten” Autos von VW & Co. immer noch nicht regelkonform und müssen zurück in die Werkstatt.

Kunden erhalten hohe Entschädigungen

“Autos, die mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgerüstet sind, müssen an einer entsprechenden Rückrufaktion teilnehmen, um diese wieder entfernen zu lassen.” so Verbraucheranwalt Dr. V. Ghendler, der mit der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei bereits tausende Mandanten im Abgasskandal vertritt und schon vielen davon erfolgreich zu Schadensersatz verhelfen konnte.
“Anhand des verpflichtenden Rückrufs ist bereits der notwendige Beweis erbracht, dass das Fahrzeug mangelhaft ist und dem Käufer ein Anspruch zusteht.”, so Dr. Ghendler. Und selbst wenn noch kein Rückruf für das Auto ergangen ist, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine der bemängelten Abschalteinrichtungen im Auto vorhanden ist. Auch hier ist die Beweisführung möglich und eine Klage oft aussichtsreich.

Kostenlose Vorabprüfung der Chancen – Wenige Angaben genügen

Wir als Anwaltskanzlei für Verbraucherrechte vertreten Geschädigte im Abgasskandal bereits von Anfang an und waren eine der ersten Kanzleien, die erfolgreiche Urteile in Deutschland erzielen konnten. Mitte 2021 eröffneten wir eine Niederlassung in Wien und beschäftigen jetzt mehrere in Österreich angelobte Anwälte. Mit unserer grenzübergreifenden Kompetenz sind wir daher die beste Wahl für österreichische Bürger, die sich zu Recht von den deutschen Konzernen betrogen fühlen und eine Entschädigung erhalten möchten.

Die Hersteller bieten oft auch außergerichtliche Vergleiche an, so dass man sehr schnell zu einer positiven Lösung kommt – egal ob man sein Auto behalten oder es zurückgeben will. Es ist aber sinnvoll, vorab eine juristisch fundierte Einschätzung des konkreten Einzelfalls einzuholen. Wenn gute Erfolgsaussichten bestehen, sollte man im nächsten Schritt eine Berechnung des zu erwartenden Schadensersatzes vornehmen lassen.

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