+++  Update vom 14.04.2021: Mandant von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ gewinnt vor BGH! – PKV-Beitragserhöhungen unwirksam  +++

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Sieg vor BGH: Unser Mandant erhält mehrere Tausend Euro Beitragszahlungen zurück

(Karlsruhe/Köln 2021 – kgr) Acht Millionen Kunden der Privaten Krankenversicherungen (PKV) ächzen jedes Jahr unter den saftigen Beitragserhöhungen. Nach mehreren oberlandesgerichtlichen Urteilen war es der Bundesgerichtshof (BGH), der entscheiden musste, ob es dabei immer mit rechten Dingen zugeht oder ob die meisten Erhöhungen unzulässig waren. Der BGH setzte der Diskussion bereits am 16.12.2020 ein Ende und entschied: Beiträge der AXA-Versicherung, der zweitgrößten privaten Krankenversicherung, wurden zu Unrecht erhöht. Denn die Versicherung hatte die Gründe für die Erhöhungen nicht klar mitgeteilt und verstieß damit gegen gesetzliche Vorschriften. In einem darauffolgenden, von unserer Kanzlei geführten Verfahren kam der BGH erneut zu diesem Urteil (14.04.2021, Az. IV ZR 36/20)

Nicht nur die AXA ist betroffen – die betroffenen Kunden vieler Krankenversicherungen können nun mit hohen Beitragsrückzahlungen rechnen. Im Februar 2021 folgte beispielsweise das LG Köln bereits dem BGH und verurteilte wiederum die AXA zur Rückzahlung von rund 8.000 Euro.

Beitragserhöhungen mangelhaft begründet

Bereits der Versicherungssenat des OLG Köln fand im Januar in einem anderen Verfahren drastische Worte für die Begründungsschreiben, mit denen die AXA ihre Kunden über den Anstieg der Prämien informiert hatte. “Widersprüchlich” und “missverständlich, wenn nicht gar sachlich falsch”: So zerrissen die Richter die Kundeninformationen der AXA in der Luft.

Im Grundsatz bestätigte der BGH diese Auffassung. Mangelhafte Kundeninformationen stellen einen Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz dar – was für viele Versicherte Rückzahlungsansprüche in vierstelliger Höhe zur Folge haben kann.

Erstattungen für Versicherungsnehmer

“Da die AXA die gerügten Beitragsanpassungen inhaltsgleich bei Millionen Kunden so verwendet hat, besitzt das Urteil fundamentale Bedeutung. Bei den privaten Versicherern dürfte das große Zittern daher gerade erst losgehen”, so Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, die zuletzt mehrere Urteile gegen private Krankenversicherungen vor Oberlandesgerichten erreichen konnte und tausende Mandanten vertritt. 

Bild von Gebäude und deutscher Flagge

Die Richter des OLG Köln rügten PKV für Beitragserhöhung

Urteil betrifft viele Versicherungen

In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 U 138/19 ging es um Beitragserhöhungen zum 01.01.2014 und zum 01.01.2015. Aufgrund des Urteils erhält der Kläger die Beiträge zurück, die er wegen dieser Erhöhungen zusätzlich zum vorher geltenden Beitrag gezahlt hatte. Die Bedeutung des Urteils aber geht weit über diese zwei Jahre hinaus. Und auch für andere Versicherungen bedeutet dies mit größter Wahrscheinlichkeit, dass geleistete Beitragszahlungen der letzten Jahre rückerstattet werden müssen. “Da unsere Kanzlei dieses Thema bereits seit über zwei Jahren bearbeitet, kennen wir die Formulierungen der meisten Versicherer. Ich bin sicher, dass neben Kunden der Axa viele weitere Versicherte mit Rückzahlungen rechnen können. Auch die Bereitschaft der Versicherungen, außergerichtliche Vergleiche zu schließen, sollte nach diesem BGH-Urteil deutlich gestiegen sein.”, so Ruvinskij.

Hintergrund der Entscheidung

Bei einer Beitragserhöhung muss der Versicherungsnehmer verstehen können, warum seine Prämie steigt. Allerdings umgehen die Versicherer eine ordentliche Begründung und belassen es bei nichtssagenden Floskeln. Der BGH bemängelte deutlich, dass der Kunde mit solchen inhaltslosen Erläuterungen nichts anfangen kann. Insbesondere, da ein verständlicher Hinweis problemlos möglich gewesen wäre. Dieses Urteil dürfte den Privaten Krankenversicherungen einen schweren Schlag versetzen und massive Rückforderungsansprüche auslösen.

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