Anzeige

Beitragserhöhungen vieler privater Krankenversicherungen weiterhin angreifbar

Sind Sie schon lange Kunde einer privaten Krankenversicherung (PKV)? Dann haben Sie sicher schon die eine oder andere Beitragsanpassung erlebt, mit der Sie nicht einverstanden waren. Und Sie sind nicht allein: Acht Millionen Kunden der Privaten Krankenversicherungen fürchten jedes Jahr erhebliche Erhöhungen.

Das Gute: Die wegweisenden Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil v. 15. Juli 2021, Az.7 U 237/18) und des Kammergerichts Berlin (Urteile v. 08.02.2022 (6 U 20/18 und 6 U 88/18) zeigen: Sie haben auch weiterhin gute Aussichten, überhöhte Beiträge zurückzufordern. Zwar haben viele Krankenversicherer nach den Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofs zu den formell unzulässigen Beitragserhöhungen die Fehler in ihren jüngsten Anpassungsbegründungen korrigiert. Es dauerte jedoch nicht lange, bis unsere auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwälte weitere gravierendere Fehler im System der privaten Krankenversicherung entdeckten.

Denn im Wirrwarr der streng formalisierten Prüfvorgaben verirren sich nicht nur die Krankenversicherer. Vielmehr scheinen sogar die Treuhänder überfordert zu sein, die Vorgaben des Gesetzgebers an die Berechnung sauber zu erfüllen. Diese Treuhänder müssen die Erhöhungen anhand bestimmter, streng vertraulicher Unterlagen freigeben, wobei Sie insbesondere auch Interessen der Versicherungsnehmer zu berücksichtigen haben. Doch scheint es fast so, als seien sie gar nicht in der Lage, die Unterlagen ausreichend prüfen zu können, da die dafür notwendigen Angaben in den Prüfunterlagen schlicht fehlen.

Mittels dieser Prüfunterlagen allein ist es jedoch dem Versicherer erlaubt den Beweis zu führen, dass die vorgenommene Anpassung in Ordnung ist. Weil die Versicherungen prozessual die Beweislast tragen, schafft das optimale Ausgangsvoraussetzungen für sie. Denn schafft Ihr Versicherer es nicht sämtliche Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit auszuräumen, gewinnen Sie den Streit vor Gericht um die Rückzahlung der Beträge.

Dabei erscheint es fast so, als ob die Versicherer die Komplexität und Unübersichtlichkeit der Berechnungsmethoden für Ihre eigenen Belange genutzt haben. Erste Einordnungen haben nämlich ergeben, dass dies nicht nur bei der verurteilten Krankenversicherung AXA sondern versicherungsübergreifend der Fall zu sein scheint. Das bedeutet, dass auch heute noch private Krankenversicherungen ihre Beiträge rechtswidrig erhöhen.

Erste Gerichte haben diese Vorwürfe bekräftigt. Das wegweisende Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15.07.2021 ist rechtskräftig, ein weiteres Urteil des Kammergerichts Berlin wird nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Um aber der Verjährung ihrer Rückzahlungsansprüche entgegenzuwirken ist es sinnvoll die Beitragsanpassungen bereits jetzt rechtlich anzugreifen.

Hohe Erstattungen für Versicherungsnehmer

Da die AXA und andere Versicherer die gerügten Prüfunterlagen für die von den oberlandesgerichten geprüften Beitragsanpassungen inhaltsgleich bei Millionen Kunden so verwendet haben, besitzen die durch das OLG Stuttgart und das Kammergericht erlassenen Urteile eine enorme Sprengkraft. Bei den privaten Versicherern dürfte das große Zittern daher gerade erst losgehen”, so Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der bereits vor dem BGH erfolgreichen Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ.

Bild von Gebäude und deutscher Flagge

Die Richter des Bundesgerichtshofes rügten die PKV-Beitragserhöhungen in der Vergangenheit mehrfach

Urteile betreffen voraussichtlich viele Versicherungen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im genannten Verfahren festgestellt, dass die materiellen Voraussetzungen für eine Prämienerhöhung der Axa zum 1. Januar 2017 nicht bewiesen werden konnten. Die Erhöhung in zwei Tarifen waren daher unwirksam. Aus den Prüfunterlagen der Axa hatte sich nicht nachvollziehbar ergeben, ob die Interessen der Versicherungsnehmer gewahrt wurden. Der Versicherte hatte Anspruch auf Rückzahlung von knapp 2.000 Euro.

Das Kammergericht Berlin stellte fest, dass die Erhöhungen der Axa in drei Tarifen von 2012 bis 2016 unwirksam waren. Die Versicherten haben demnach zu hohe Beiträge gezahlt, von denen die Axa nun die noch nicht verjährten Anteile zurückzahlen muss. Dabei ging es um mehr als 5.000 Euro zuzüglich Zinsen. Der vom Gericht bestellte Gutachter konnte anhand der vorgelegten Unterlagen gleichfalls nicht nachvollziehen, ob die Axa bei den Rückerstattungen die Interessen der Versicherungsnehmer berücksichtigte.  Dies führte zur Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen. Das Thema wird nun auch den Bundesgerichtshof beschäftigen, da das Kammergericht die Revision zugelassen hat.

Auch für andere Versicherungen bedeutet dies mit größter Wahrscheinlichkeit, dass geleistete Beitragszahlungen der letzten Jahre rückerstattet werden müssen. “Da unsere Kanzlei dieses Thema bereits seit über fünf Jahren bearbeitet, kennen wir viele Prüfunterlagen der allermeisten Versicherer. Klar ist, dass neben Kunden der AXA viele weitere Versicherte mit Rückzahlungen rechnen können”, so Ruvinskij.

Hintergrund der Entscheidungen

Bei einer Beitragserhöhung müss Krankenversicherungen belegen, warum und in welcher Höhe die Prämie steigt. Allerdings umgehen die Versicherer, so die sinngemäße Feststellung der Gerichte, eine ordentliche Prüfung und erstellen systematisch unzureichende Prüfunterlagen. Dass dies jahrelang so akzeptiert wurde ist inakzeptabel und wird massive Rückforderungsansprüche auslösen.

Kostenlose Vorabprüfung der Chancen – Wenige Angaben genügen

Auch wir als Anwaltskanzlei für Verbraucherrechte bieten Versicherten eine kostenlose anwaltliche Prüfung an. Um herauszufinden, Sie überhaupt betroffen sind, stellen wir einen kostenlosen Online-Schnell-Check zur Verfügung. Das Ergebnis erläutern wir Ihnen im Anschluss telefonisch.

ONLINE-SCHNELL-CHECK

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

*Notwendige Angaben

Über

20.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)