+++  Update vom 17.12.2020: Bundestag beschließt Verkürzung aller neu beantragten Insolvenzverfahren +++ Dauer jetzt nur noch drei Jahre! +++

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Bundestag beschließt Verkürzung der Insolvenz auf drei Jahre

Bislang dauerte die Entschuldung durch eine Privat- oder Regelinsolvenz bis zu sechs Jahre. Bereits 2019 beschloss das EU-Parlament, die Dauer einer Insolvenz europaweit auf drei Jahre zu verkürzen. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 ist es nun auch in Deutschland so weit: der deutsche Bundestag hat die Vorgabe der EU umgesetzt. Das bedeutet für alle Schuldnerinnen und Schuldner: mit einer Privatinsolvenz befreit man sich in nur drei Jahren von alle Schulden, egal wie hoch die Schulden sind oder bei wie vielen Gläubigern sie bestehen. Das gleiche gilt für eine Regelinsolvenz, das Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmer.

Für wen gilt das neue Insolvenzrecht?

Die Verkürzung wurde am 17.12.2020 im Bundestag beschlossen und in die Insolvenzordnung (InsO) aufgenommen. Die Verkürzung gilt

  • für alle ab sofort beantragten Verfahren
  • und rückwirkend für alle Verfahren, bei denen der Insolvenzantrag ab dem 01. Oktober 2020 gestellt wurde.

Außerdem gilt die Verkürzung für alle Schuldnerinnen und Schuldner, egal ob sie Arbeitnehmer oder arbeitslos, Selbstständige oder Beamte, Rentner oder junge Menschen sind. Die Verkürzung ist unabhängig davon, ob ein Einkommen oder Vermögen vorhanden ist und ob ein Teil der Schulden zurückgezahlt werden kann.

Bild von Gebäude und deutscher Flagge

Der deutsche Bundestag beschloss am 17.12.2020 die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre

Zahlreiche Insolvenzanträge erwartet

Da diese Verkürzung bereits vor Monaten angekündigt wurde, warteten viele Betroffene mit der Stellung des Insolvenzantrags ab. Daher ist jetzt um so mehr mit einer Flut an Insolvenzanträgen zu rechnen, denn generell ist die Privatinsolvenz in vielen Fällen der empfehlenswerte Weg, sich von einer Überschuldung zu befreien. Dies gilt um so mehr, wenn jetzt die Möglichkeit besteht, das Insolvenzverfahren in nur drei Jahren zu durchlaufen.

Allerdings könnte je nach Situation auch ein außergerichtlicher Vergleich die beste Lösung sein: Gläubiger verzichten oft auf bis zu 80 % ihrer Forderungen, wenn stattdessen eine Privatinsolvenz im Raum steht, bei der sie häufig ganz leer ausgehen würden. Kann diese Summe durch eine Einmalzahlung erbracht werden, erfolgt die Entschuldung sogar nahezu sofort.

Kostenlose Erstberatung bei anwaltlicher Schuldnerberatung

Öffentliche Schuldnerberatungen spüren daher jetzt schon einen deutlichen Anstieg der Beratungsanfragen, der im nächsten Jahr voraussichtlich anhalten wird. Wer die daraus folgenden, langen Wartezeiten umgehen und seine Entschuldung sofort beginnen möchte, kann sich auch an eine anwaltliche Schuldnerberatung wenden. Hier ist ein Termin ohne Wartezeit möglich und ein Insolvenzantrag kann innerhalb von vier bis sechs Wochen vorbereitet werden. Ein solches Angebot findet man auch bei der seit 2012 auf Insolvenzrecht spezialisierten Fachanwaltskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ.

Online-Schuldenanalyse: Wenige Angaben genügen

Damit wir uns bestmöglich auf das kostenlose Erstberatungsgespräch vorbereiten können, bitten wir Sie, einige wenige Angaben zu Ihrer Situation zu machen. Zusammen mit den Angaben aus dem Gespräch ergibt sich so die beste Strategie zu Ihrer Entschuldung. Und wir beantworten dort alle Fragen, die sich Ihnen vielleicht stellen.

Nach Absenden unseres Kontaktformulars werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Durch das Erstberatungsgespräch entstehen natürlich keine Kosten oder sonstigen Verpflichtungen!

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