GdB beantragen – Schnelle Hilfe beim Erstantrag oder Widerspruch

Wenn Sie oder ein Angehöriger etwa aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit beeinträchtigt sind, haben Sie ein Recht auf Unterstützung durch das Versorgungsamt. Doch ein großer Teil der Erstanträge auf Feststellung der Behinderung wird zunächst abgelehnt, oder dem Antragsteller wird wird ein zu niedriger Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt.

In diesem Fall ist es oft empfehlenswert, Widerspruch gegen die Ablehnung bzw. die zu niedrige Einstufung einzulegen. Denn in der Regel ist das Ziel, einen Behindertenausweis zu erhalten – dieser bedeutet mehr Rechte und mehr Schutz. Viele Menschen in dieser Situation fühlen sich jedoch nicht in der Lage, den “Kampf” gegen bürokratische Institutionen aufzunehmen. Wir vertreten Ihre Interessen und kümmern uns um Ihren Antrag auf Behinderung – bundesweit. Sollte ein Widerspruch gegen die zu niedrige Einstufung nötig sein, hat man hierfür nur wenig Zeit. Deshalb bieten wir kurzfristig eine kostenlose Erstberatung an. Ein auf GdB spezialisierter Berater bespricht mit Ihnen das bestmögliche Vorgehen, egal ob Sie einen Erstantrag stellen oder Widerspruch gegen eine Ablehnung oder zu niedrige Einstufung einlegen möchten.

Kostenlos und unverbindlich

Fordern Sie ganz einfach jetzt einen Termin zur kostenlosen Erstberatung an. Diese telefonische Erstberatung inklusive einer ersten Einschätzung des Falles durch einen Experten für Schwerbehindertenrecht ist für Sie völlig kostenlos und ohne jegliche Verpflichtung.

Unterstützung bei ihrem Antrag auf GdB

Als Anwaltskanzlei für Behindertenrecht kennen wir die Anforderungen, nach denen der GdB und ggf. der Behindertenausweis vergeben wird. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Antrag auf Behinderung so zu stellen, dass er bestmögliche Erfolgsaussichten hat. Bei einem Widerspruch vertreten wir Ihre Rechte gegen die Behörden. Übermitteln Sie uns Angaben zu Ihrem Fall und erhalten Sie unsere juristisch fundierte Einschätzung, ob Sie einen (höheren) GdB erhalten können.

Schnelle Hilfe bundesweit

Jahrelange Expertise in der Durchsetzung der Rechte Behinderter sowie ein Team von über 250 Mitarbeitern machen es möglich: Wir bearbeiten Ihre Anfrage im Regelfall innerhalb von zwei Werktagen.

Wenn Sie sich im Anschluss entscheiden, uns zu beauftragen, helfen wir Ihnen dabei, die Anerkennung der Behinderung zu erhalten. Im Ergebnis steht häufig ein ausgehändigter Behindertenausweis.

Offene Fragen? – Kostenlose Hotline für Behindertenrecht:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Schnell-Check-GdB

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