Anzeige

Spritlüge enthüllt: Anwaltskanzlei geht gegen massive Täuschungen bei Angaben zum Spritverbrauch vor

(Köln 2020 – kgr) Käufer von Neuwagen werden regelmäßig über den Kraftstoffverbrauch getäuscht. Wer sich auf die Herstellerangaben verlässt, erlebt an der Tankstelle eine böse Überraschung. Mehrere Studien haben diese große Spritlüge genauer untersucht und dabei einen Mehrverbrauch von annähernd 40 % gegenüber den Versprechungen der Hersteller festgestellt. Es spricht also alles dafür, dass hier kein Zufall dahintersteckt, sondern eine systematische Irreführung der Käufer, denn diese Praxis erstreckt sich auf sämtliche Hersteller.

Viele Autofahrer schieben den Mehrverbrauch auf äußere Umstände oder ihren Fahrstil. Die Falschangaben scheinen so selbstverständlich zu sein, dass kaum ein Käufer wirklich erwartet, den genannten Verbrauch zu erreichen. Doch es sind keine kleinen Abweichungen, die Autokäufer und Sachverständige gehäuft feststellen müssen, sondern riesige Differenzen, die sich erheblich im Geldbeutel bemerkbar machen. Der Bundesgerichtshof entschied bereits vor einiger Zeit, dass Mehrverbrauch einen Mangel am Fahrzeug darstellt und Verbraucher Schadensersatz fordern können. Eine deutschlandweit tätige Anwaltskanzlei für Verbraucherrechte nutzt dieses Urteil jetzt, um möglichst vielen Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen.

BGH gibt Autofahrern Recht

Der zusätzliche Spritverbrauch kostet einen Autofahrer im Schnitt 600 Euro im Jahr. Diese Zusatzkosten mindern auch den Fahrzeugwert, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen festgestellt hat (Az.: VIII ZR 52/96 (18.06.1997), Az.: VIII ZR 19/05 (08.05.2007)). Zugrunde gelegt wird dabei der sogenannte kombinierte Verbrauch, also innerorts und außerorts. Beträgt die Abweichung hier mehr als 10 % zu den Herstellerangaben, liegt ein erheblicher Mangel vor. Der Käufer kann sich den Schaden dann vom Händler erstatten lassen. Gutachten lassen vermuten, dass hiervon jeder zweite Neuwagen betroffen ist. Oftmals beträgt der reale Verbrauch 40 % mehr, als im Prospekt angegeben.

Bild von Gebäude und deutscher Flagge

Der BGH bestätigte die Ansprüche betroffener Kunden bei erhöhtem Verbrauch

Betroffen sind fast alle Hersteller und Modelle

Großangelegte Studien werteten die realen Verbrauchszahlen von über einer Million Fahrzeugen aus. Heraus kam, dass die durchschnittliche Abweichung zu den Herstellerangaben mit den Jahren immer weiter zugenommen hat – sowohl bei Kleinwagen als auch bei der Oberklasse, bei Benzinern wie bei Dieselautos. Auch und gerade Plugin-Hybride sind stark betroffen. Hintergrund ist, dass die Messung nach dem sogenannten NEFZ-Verfahren durchgeführt wird, das aus den 90er Jahren stammt. Hersteller nutzen die Schwachstellen dieses veralteten Tests immer stärker aus, überschreiten dabei aber die Grenze zur Legalität. 

Eindeutige Rechtslage bei Mehrverbrauch

“Die Rechtslage ist klar: Wenn der echte Verbrauch so weit von den Herstellerangaben abweicht, ist das Auto mangelhaft und der Käufer hat ein Recht auf Schadensersatz.”, so Verbraucheranwalt Dr. V. Ghendler, der mit der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei bereits tausende Autokäufer erfolgreich im Dieselskandal vertreten hat.
Selbst wenn im Kaufvertrag nichts über den Verbrauch vereinbart wurde, müssen Händler oder Hersteller sich die Angaben in Werbeprospekten zurechnen lassen. Es handelt sich bei der Angabe des Durchschnittsverbrauchs also um eine vereinbarte Beschaffenheit der Sache, von der nicht zum Nachteil des Käufers abgewichen werden darf. “Gerade in Zeiten, in denen Umweltbewusstsein immer bedeutender wird, ist der Verbrauch eins der wichtigsten Merkmale eines Autos. Wenn hierbei betrogen wird, ist das eine massive Verbrauchertäuschung” so Dr. V. Ghendler.

Bei einem Anfangsverdacht auf erhöhten Verbrauch trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten eines juristischen Verfahrens. Ein Fahrtenbuch mit dem protokollierten Mehrverbrauch genügt. Da vermutlich jeder zweite Neuwagen einen erhöhten Verbrauch aufweist, gibt es potentiell viele Millionen Geschädigte mit Anspruch auf Schadensersatz.

Kostenlose Vorabprüfung der Chancen – Wenige Angaben genügen

Wir als Anwaltskanzlei für Verbraucherrechte haben bereits im Dieselskandal tausenden Geschädigten zu ihrem Recht verholfen. Unsere jahrelange Erfahrung im Schadensersatzrecht kommt uns auch hier wieder zugute. Wie die Urteile gegen VW und Co. gezeigt haben, sind Kunden gegen die mächtige Autoindustrie alles andere als chancenlos, sondern besitzen tatsächlich beste Erfolgsaussichten.

Es ist empfehlenswert, vorab eine kostenlose Einschätzung der Erfolgsaussichten durch einen erfahrenen Anwalt einzuholen. Sollten gute Erfolgsaussichten bestehen, ermitteln wir für Sie im Anschluss die Höhe des zu erwartenden Schadensersatzes.

ONLINE-SCHNELL-CHECK

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

*Notwendige Angaben

Über

20.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)