Massive Täuschungen beim Spritverbrauch

Beträgt die Abweichung des Spritverbrauchs mehr als 10 % zu den Herstellerangaben, liegt ein erheblicher Mangel vor. Der Käufer kann sich den Schaden dann vom Händler erstatten lassen. Gutachten lassen vermuten, dass hiervon jeder zweite Neuwagen betroffen ist.

Eindeutige Rechtslage bei Mehrverbrauch

“Die Rechtslage ist klar: Wenn der echte Verbrauch so weit von den Herstellerangaben
abweicht, ist das Auto mangelhaft und der Käufer hat ein Recht auf Schadensersatz.”,
so Verbraucheranwalt Dr. V. Ghendler, der mit der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei bereits tausende Autokäufer erfolgreich im Dieselskandal vertreten hat.

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