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Schnell ist es geschehen, dass man über eine rote Ampel fährt. Ob mit Absicht, versehentlich oder ob man es billigend in Kauf genommen hat, man begeht eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot geahndet. Nicht nur Kraftfahrzeugführer müssen bei einem Rotlichtverstoß mit Konsequenzen rechnen, Radfahrer und Fußgänger werden ebenfalls bestraft.
Um einen Rotlichtverstoß handelt es sich dann, wenn die Lichtzeichenanlage beim Durchfahren rot ist. Entscheidend ist das Einfahren in den Bereich, der mit der Lichtzeichenanlage verbunden ist. Fährt oder geht man über eine rote Ampel, ist von Bedeutung, wie lange diese bereits auf Rot stand. Kürzer als eine Sekunde rot bedeutet einen einfachen Rotlichtverstoß, länger als eine Sekunde einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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Bei einem Rotlichtverstoß werden unterschiedliche Strafen verhängt. Diese sind von der jeweiligen Situation abhängig. Liegt ein einfacher Verstoß vor, beträgt das Bußgeld 90 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, es gibt zwei Punkte und zusätzlich einen Monat Fahrverbot. Ebenfalls zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot sowie 240 Euro Geldbuße droht dem Fahrzeugführer, wenn er einen Sachschaden verursacht.
Handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, fällt die Strafe höher aus. Die untere Grenze beträgt 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung und Sachbeschädigung liegt die Geldbuße bei 320 Euro bzw. 360 Euro und wie in den anderen Fällen gibt es zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Geldbuße und Fahrverbot noch höher ausfallen.
Fahranfänger in der Probezeit sind – neben der Strafe, die verhängt wird – bei einem Rotlichtverstoß in der Regel dazu verpflichtet, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, zusätzlich verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre.
Für die verhängte Strafe muss derjenige aufkommen, der während des Rotlichtverstoßes hinter dem Steuer saß, nicht zwingend der Fahrzeughalter.
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Ampel bei „Rot“ überfahren | 90 € | 1 | – |
… andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat |
… Sachschaden verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat |
Ampel bei “Rot” überfahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich |
… andere gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich |
… Sachschaden verursacht | 360 € | 2 | 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich |
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abgebogen, ohne vorher zu halten | 70 € | 1 | – |
… Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert | 100 € | 1 | – |
… andere gefährdet | 100 € | 1 | – |
… Sachschaden verursacht | 120 € | 1 | – |
Um Rotlichtsünder zu überführen, werden die Ampeln entweder stationär oder mobil überwacht. Die stationäre Überwachung erfolgt durch eine hinter der Kreuzung aufgebauten Anlage, die umgangssprachlich als “Blitzer” bezeichnet wird. Diese ist mit der Ampel verbunden, sodass der Blitzer aktiviert wird, wenn die Rotphase einsetzt. In der Fahrbahn befinden sich hinter der Haltelinie und vor dem Bereich der Lichtzeichenanlage zwei Induktionsschleifen. Wird eine der Schleifen überfahren, wird geblitzt.
Mobile Überwachung bedeutet eine Kontrolle der Polizei oder der Ordnungsbehörden durch Personal unmittelbar vor Ort. Die betroffenen Fahrzeugführer werden in der Regel sofort angehalten, damit eine zweifelsfreie Identifikation erfolgen kann. In manchen Fällen setzen die Beamten bei der Überwachung eine Videoanlage ein.
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Im Falle eines Rotlichtverstoßes ist es empfehlenswert, sich bei einem Anwalt für Verkehrsrecht Hilfe zu holen; auch, um die Erfolgschancen bei einem Einspruch zu erhöhen. Dabei gibt es verschiedene Optionen. Beispielsweise kann aufgrund einer fehlerhaften Messung (keine Technik ist ohne Fehler) das verhängte Bußgeld abgewendet werden. Weitere Faktoren, die einen Einspruch begründen, sind der Aufbau der Messanlage, die Durchführung der Messung sowie die Qualität der Blitzerfotos. Ein vermeintlicher Rotlichtverstoß kann auch dann vorliegen, wenn der Blitzer fälschlicherweise durch einen Defekt aktiv geworden ist, obwohl die Ampel nicht auf Rot stand.
Neben der Abwendung des Bußgeldes kann durch die Unterstützung eines Anwaltes evtl. auch das Fahrverbot abgewendet werden. Dies ist möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Fahrverbot weitreichende, unzumutbare Folgen für den Rotlichtsünder hätte, wie z. B. Gefahr des Jobverlustes. Die beste Strategie der Verteidigung ist schlussendlich immer vom Einzelfall abhängig.
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Wenn Radfahrer beim Rotlichtverstoß erwischt werden, blüht ihnen ebenfalls eine Strafe, was sogar Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben kann, sofern der Rotsünder einen Führerschein besitzt. Ab 60 Euro Bußgeld, gibt es mindestens einen Punkt in Flensburg. Zudem gibt es auch bei Fahrradfahren einen einfachen bzw. einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Je nach Situation liegt das Bußgeld bei 60 bis 120 Euro (einfacher Verstoß) und 100 bis 180 Euro (qualifizierter Verstoß).
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
Fahren über eine rote Ampel | 60 Euro | 1 |
… mit Gefährdung | 100 Euro | 1 |
… es kam zum Unfall oder zur Sachbeschädigung | 120 Euro | 1 |
Fahren über eine rote Ampel, die bereits länger als eine Sekunde rot war | 100 Euro | 1 |
… mit Gefährdung | 160 Euro | 1 |
… es kam zum Unfall oder zur Sachbeschädigung | 180 Euro | 1 |
Bei Fußgängern wird nicht zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden, dennoch droht ein Bußgeld. Dieses beträgt 5 Euro bzw. 10. Euro, wenn ein Unfall verursacht wird. Sind Fußgänger Wiederholungstäter und öfters auffällig, müssen sie mit Punkten in Flensburg rechnen und evtl. sogar mit dem Entzug des Führerscheins.
Beschreibung | Bußgeld |
Missachtung einer roten Ampel | 5 Euro |
… Unfall verursacht | 10 Euro |
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Hinsichtlich des berüchtigten grünen Pfeils, der das Abbiegen erlaubt, auch wenn die Ampel auf Rot stehen sollte, ist zu beachten, dass hier je nach Verhalten des Fahrzeugführers ebenfalls ein Rotlichtverstoß vorliegen kann. Am grünen Pfeil muss vor dem Abbiegen an der Haltelinie angehalten werden und Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer genommen werden; diese dürfen nicht gefährdet werden. Andernfalls drohen Strafen: 70 Euro Geldbuße und einen Punkt in Flensburg sind fällig, wenn vor dem Abbiegen nicht gestoppt und angehalten wird. Bei Gefährdung des freigegebenen Verkehrs liegt die Geldbuße bei 100 Euro und es gibt ebenfalls einen Punkt. Wird ein Unfall verursacht droht eine Geldbuße von 120 Euro, genauso ein Punkt in Flensburg.
Auch im Ausland muss man sich als Verkehrsteilnehmer an Regeln halten. Bei Verstößen drohen höhere Strafen als in Deutschland, u. a. wenn man über eine rote Ampel fährt. Besonders tief muss man in Norwegen in das Portemonnaie greifen, das Bußgeld beträgt nämlich 630 Euro. In anderen Ländern gilt eine Mindestsumme, je nach Situation liegt das Bußgeld darüber.
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