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Haltverbot oder nicht?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in einem Mietshaus, in welchem sich bis vor 2 Jahren im Souterrain Garagen befanden, die der Eigentümer zu Wohnraum umgebaut hat. Vor dem Haus befindet sich eine breite Zufahrt mit abgesenktem Bordstein, welche laut telefonischer Auskunft des Straßenverkehrsamts ein öffentlicher Verkehrsraum ist, welcher durch den Wegfall der Garagen nunmehr nicht mehr als Zufahrt betrachtet werden kann. Wir Mieter parken also dort vor dem Haus. Selbstverständlich machen wir den Platz umgehend frei, wenn Bedarf besteht wegen der Bauarbeiten, die noch immer nicht abgeschlossen sind, aber immer wieder für Wochen und Monate ruhen. Leider werden uns die Bauarbeiten anders als versprochen nie angekündigt. Stattdessen wurden rund um die ehemalige Zufahrt mehrere selbstgestaltete Blätter mit Haltverbotszeichen wegen Bauarbeiten angebracht. – Ist es richtig, dass diese Schilder ungültig sind und der Eigentümer bei der Behörde offiziell Haltverbot wegen Zufahrt zu Bauarbeiten beantragen und entsprechend offiziell gültige Verkehrszeichen aufstellen müsste? Oder war die telefonische Auskunft des Amts falsch, und wegen des abgesenkten Bordsteins bleibt der Status “Zufahrt” bestehen, so dass der Eigentümer diesen Raum seinerseits als seinen eigenen Stellplatz deklarieren und entsprechend alleine nutzen darf? Vielen Dank für Ihre Einschätzung und beste Grüße!

Prüfung Handyverstoß

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Anhörung wegen eines angeblichen Handyverstoßes im Straßenverkehr erhalten und möchte vor einer Entscheidung lediglich prüfen lassen, ob der Vorwurf rechtlich angreifbar ist.

Konkret geht es mir zunächst um:
• eine kurze rechtliche Einschätzung und
• ggf. Akteneinsicht zur Prüfung auf formale oder inhaltliche Fehler.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bitte daher um eine kurze Information,
mit welchen Kosten ich für diese Prüfung und eine Akteneinsicht rechnen muss, bevor ich ein Mandat erteile.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jan-Erik Brommann

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509318396

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Fußweg

Guten Tag,
folgende Situation bei uns im Dorf : vor unserem Haus befindet sich eine Strasse die zum nächsten Dorf führt. Beidseitig begrenzt durch einen Bordstein . Auf unserer Seite ist die Fläche zu unserem Zaun geschottert. Auf der anderen Strassenseite ist die Fläche ordentlich gepflastert und sollte als Fußweg genutzt werden. Was bisher auch von niemanden infrage gestellt wurde.In ca. 100 m in Richtung Dorfmitte ist beiderseits eine Bushaltestelle. .
Neben unserem Grundstück wurde nun eine neue Siedlung gebaut. Die neuem Bewohner fordern nun von uns, dass wir die geschotterte Fläche vor unserer Einfahrt freihalten und unsere Fahrzeuge nicht in den von ihnen präferierten Gehweg hineinragen dürfen. Wir selbst sind über diese Situation auch nicht glücklich, da die Fahrzeug nur knapp neben der Strasse stehen und befürchten deren Beschädigunmg . Aber mangels Stellfläche …
Den Schulkindern könne nicht zugemutet werden, über die Strasse zu gehen und den gepflasterten Weg zu nutzen , so die Eltern.
Gibt es dazu von ihnen eine eindetige Aussage, wie wir uns verhalten können?

Privatparkplätze werden regelmäßig von Gästen des Nachbarrestaurants benutzt

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu meinem Haus gehören 7 Privatparkplätze, welche ordentlich mit Privatparkplatz-Schildern gekennzeichnet sind. Meine Mieter und auch meine Gäste dürfen darauf kostenlos parken. Leider kommt es immer wieder vor, dass Gäste der angrenzenden Restaurants darauf parken. Meist sind es immer wieder die selben Gäste, die ich auch schon mehrfach aufgefordert habe, das Parken auf den Privatparkplätzen zu unterlassen. An Sonntagen kommt es schon mal vor, dass alle 7 Plätze von Restaurantbesuchern belegt sind und weder ich noch meine Mieter einen freien Parkplatz haben. Nach Suche des Falschparkers in zwei bis drei unterschiedlichen Restaurants werde ich meist fündig. Dies ist aber sehr zeitraubend und nervig und oft werde ich auch angepöbelt und es wird nicht umgeparkt.
Abschleppen lassen ist für mich ein zu großer Aufwand. Es gibt ortsansässig erstens kein Abschleppunternehmen. Das nächste, zehn Kilometer entfernte Abschleppunternehmen gehört der Familie des einen Restaurants.
Nun wurde mir geraten, eine Gebühr für Falschparker zu erheben. Ich solle ein entsprechendes Schild mit Hinweis darauf aufstellen.
Damit erhoffe ich mir in erster Linie eine deutlichere Abschreckung und natürlich eine kleine Entschädigung, im Falle, dass das Umparken verweigert wird.
Ginge dies und was wären die rechtlichen Voraussetzungen dafür?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus.

Mr.

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Verkehrsberuhigte Zone

Hallo,
sind bei einer Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone die Voraussetzungen dafür alle einzuhalten. Wie
– baulliche Abgrenzung bei den Ein- und Ausfahrten
– Bodenmarkierung
– Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung z.B. Pflanzkübel, Bodenschwellen etc.
Es ist ein 120m langes Straßenstück kerzengerade und mit nichts begrenzt.
Außerdem ist noch eine Einbahnregelung mit beinhaltet, was sowieso verboten ist (Geht nur auf Fahrbahnen, nicht auf Verkehrsflächen).
Evtl. verbotener Eingriff in den Straßenverkehr?

Oder reicht ein Verkehrszeichen an der Ein- und Ausfahrt aus?
MfG Peter

Verkehrsberuhigte Zone