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Der Airbag (Front-, Seiten- und Kopfairbag) gehört zu der wichtigsten Ausstattung in Kraftfahrzeugen. Oftmals ist er bei Verkehrsunfällen Lebensretter, indem er sich bei einem Aufprall als Luftkissen ausbreitet. So schützt er den Fahrer und die Passagiere vor einem Zusammenstoß mit der Fahrzeugfront und möglichen schweren oder gar tödlichen Verletzungen. Trotzdem sich der Airbag als sinnvoll und lebensrettend erwiesen hat, besteht in Deutschland keine Airbag-Pflicht. Im Gegensatz zu den Sicherheitsgurten gibt es nämlich die Airbags betreffend kritische Stimmen. Der Grund hierfür ist, dass die Luftkissen – obwohl sie lebensrettend sein können – auch selber schon schwere Verletzungen verursacht haben.
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Nach den ersten Einbauten des Airbags wurden diese noch mit einem Verfallsdatum von zehn Jahren versehen, sodass ein Austausch spätestens nach dieser Zeit Pflicht war. Heutzutage muss ein Airbag allerdings nicht mehr zwingend ausgewechselt werden. Dies beruht darauf, dass die Luftkissen immense Haltbarkeit aufweisen. Soll der Airbag dennoch ausgetauscht werden, muss das ein Experte vornehmen. Weil der Airbag u. a. aus explosionsfähigen Stoffen besteht, sollte das Auto zum Austausch in eine Werkstatt gebracht werden. Grundsätzlich kann jeder Fahrzeugbesitzer selber entscheiden, ob er die Airbags auswechseln lässt oder nicht.
Aufgrund der Beschaffenheit des Airbags muss dieser nach einem Unfall – sofern er ausgelöst wurde – gesondert entsorgt werden. Das Airbagmodul gehört in den Metallschrott, das Steuergerät, das durch Sensoren und Berechnungen einen Zusammenstoß voraussagt, in den Elektroschrott. Auch die Entsorgung darf nur durch Fachmänner in einer Werkstatt erfolgen. Wird der Airbag nach einem Zusammenstoß nicht ausgelöst, sollte das Airbag-System auf eine evtl. Beschädigung hin überprüft werden.
Für die richtige Funktionsweise des Airbag-Systems sind zu beachtende Sicherheitshinweise ausgewiesen. So dürfen Babys und Kinder (wenn diese kleiner als 150 cm und jünger als 12 Jahre sind) nur in einem Kindersitz auf dem Beifahrersitz mitfahren, wenn der Beifahrerairbag deaktiviert ist. Das Armaturenbrett ist immer freizuhalten, z. B. sollte man nicht die Füße darauflegen. Andernfalls besteht beim Auslösen des Airbags (schwere) Verletzungsgefahr. Der Fahrer sollte einen Abstand von ca. 30 cm zum Lenkrad einhalten, um zusätzliche Verletzungen zu vermeiden, die durch den Airbag-Druck entstehen können. Bei einem Zusammenstoß sollte man sich nicht nach vorne mit den Händen abstützen, damit sich der Airbag ungehindert entfalten kann.
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Servus ich habe eine Frage und zwar geht es darum die Kopf Airbags (Fahrer sowie Beifahrer Seite) auszubauen da durch entsprechende Umbauten die Airbags im Weg wären.. da sie in Deutschland keine Pflicht sind sollte es doch kein Problem darstellen Airbags von einer fachwerkstatt aus bauen zu lassen.. zudem denke ich liegt es ja bei einem selbst ob er Airbags verbauten haben möchte da durch 4 Punkt Gurte sowie sitze mit Seiten Kopf Stütze der Airbag in meine Augen eher einer Gefahr darstellt als zu retten.. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schlemminger,
wie im Artikel beschrieben gibt es keine Airbag-Pflicht. Beim TÜV-Termin wird also kein Mangel festgestellt, wenn der Airbag fehlt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt