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Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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E-Bike und Pedelec Wer mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs ist, hat es nicht leicht: zum einen ist man als “schwacher” Verkehrsteilnehmer einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt und anfälliger für (schwere) Verletzungen. Andererseits muss man gegenüber Kraftfahrzeugen bzw. (ungeduldigen) Kfz-Fahrern seinen Mann oder seine Frau stehen, und nicht selten hitzige Diskussionen oder prekäre Situationen “aushalten”. Zum anderen kann so eine Fahrt mit dem Drahtesel ganz schön anstrengend sein, beispielsweise wenn man nach dem Einkaufen mit vollem Fahrradkorb und entsprechendem Gewicht nach Hause fährt und dazu auch noch einen Berg hochfahren muss. Da ist es in der Regel nicht sonderlich motivierend, wenn
Nachtrunk Auf eine Schreckensnachricht erst einmal einen Schnaps oder einen Cognac, um sich zu beruhigen und die Nachricht zu verarbeiten – wer hat das nicht schon einmal erlebt. Eine derartige Reaktion (das Konsumieren von Alkohol) in einer Schocksituation ist – abhängig von der Persönlichkeit – durchaus nicht selten. Auch im Straßenverkehr bzw. im Verkehrsrecht ist ein solches Verhalten immer wieder zu beobachten. Der “Klassiker” ist hier sicherlich die Schockreaktion auf einen Verkehrsunfall: es kann durchaus passieren, dass Unfallbeteiligte wider besseres Wissen nicht etwa die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, beispielsweise die Absicherung einer Unfallstelle, sondern unter Schock stehend nach Hause fahren und
Schadensmeldung nach einem Unfall Schock und Ärger einerseits, im schlimmsten Fall Verletzungen andererseits – wenn es im Straßenverkehr plötzlich knallt und zu einem Unfall kommt, kommen nicht selten unterschiedliche Emotionen auf. Und als wäre das eigentlich nicht schon genug, muss man sich auch noch mit “Bürokratie” herumschlagen: der Unfallschaden am Auto muss nämlich reguliert und abgewickelt werden. Dazu ist eine Meldung an die Versicherung erforderlich (sogenannte Schadensmeldung). Für den Versicherten bzw. die Unfallbeteiligten besteht dabei grundsätzlich die Pflicht zur Schadensmeldung. Andernfalls stehen die Versicherungsleistungen in Frage. Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit
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