Wir prüfen die Sicherheit Ihrer Daten – und stellen sie notfalls wieder her!
Unsere globale Vernetzung über das Internet – etwa für Online-Bestellungen oder zur Kommunikation mit Freunden und Familie – wird ermöglicht durch immense Datenströme, die zeitgleich in alle Richtungen fließen. Oftmals werden intimste Dateien oder vertrauliche Informationen versendet, die nur für den spezifischen Empfänger bestimmt sind. Gleichzeitig wird das eigene Nutzungsverhalten bei jeder Interaktion mit sozialen Medien detailliert aufgezeichnet und analysiert.
Auf diese Weise gesammelte Daten liegen auf den Servern von Technologiekonzernen wie Meta (Facebook, Instagram und WhatsApp), Twitter oder TikTok, die angesichts der schieren Menge von Nutzerdaten oft Probleme haben, sie richtig zu verwalten und vor allem zu schützen. In den letzten Jahren gelang es Hackern daher immer wieder – oftmals mit einfachsten Tricks -, an private Daten zu gelangen und diese auf Internetforen zu verkaufen. Von diesen Datenleaks sind Millionen Menschen betroffen – allein der Facebook Datenleak im Jahr 2019 betraf weltweit 533 Millionen User. Die Folge: Betroffene erhalten personalisierte Phishing-Mails, werden mit Spam-Nachrichten überhäuft oder Opfer von Identitätsdiebstahl und Betrug. Manche unserer Mandanten haben uns berichtet, dass sie dadurch Schäden im hohen sechsstelligen Bereich erlitten haben.
Was können wir tun?
Als führende Kanzlei im Bereich Datenschutzrecht sind wir täglich mit verschiedensten Fällen von Datenmissbrauch, Datenleaks oder anderen rechtswidrigen Verarbeitungen konfrontiert. Unsere Datenschutzexperten prüfen, ob auch Ihre privaten Daten öffentlich geworden sind und um welche Daten es sich hierbei handelt. Dazu zählen meist vollständige Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten, Geschlechter, IP-Adressen, Standorte und Nutzernamen. Hierfür machen wir einen Auskunftsanspruch gegen die jeweiligen Unternehmen geltend und fordern diese dazu auf, die rechtswidrige Zugänglichmachung Ihrer Daten sofort zu unterlassen.
Außerdem besteht ggf. für die Gegenseite eine Schadensersatzpflicht, da ein Datenleak eine Gefährdungslage durch den Kontrollverlust und damit verbunden ein persönliches Unwohlsein schafft. Abhängig vom Einzelfall verlangen wir daher angemessenen Schadensersatz zwischen 1.000 und 3.000 Euro und klagen diesen notfalls für Sie ein.
So gehen wir vor:
- Nach Ihrer Mandatierung prüfen und bewerten wir Ihren Fall juristisch
- Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Dadurch wird sichergestellt, dass von Ihnen keine Aufwendungen erforderlich sind – von einer möglichen Selbstbeteiligung abgesehen.
- Wir werden tätig, sobald eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung vorliegt. Ohne eine Deckung werden wir aufgrund der Kosten des Verfahrens und möglicher Risiken einer Rechtsdurchsetzung, auch in Anbetracht bisher ungeklärter tatsächlicher und rechtlicher Fragen keine Schritte unternehmen, die wir nicht gesondert mit Ihnen absprechen.
- Wir werden versuchen, zunächst auftragsgemäß Ihren Anspruch auf gütliche Art und Weise außergerichtlich durchzusetzen und nötigenfalls die Gegenseite in Verzug zu setzen.
- Nur für den Fall des Scheiterns unserer außergerichtlichen Tätigkeit, beauftragen Sie uns – nach entsprechender Kostenübernahme Ihres Rechtsschutzversicherers – zur gerichtlichen Durchsetzung mittels Klageeinreichung.
Für Rückfragen zur Mandatierung können Sie uns telefonisch unter 030 – 577 026 33 erreichen.