Negative Google Bewertung löschen und entfernen lassen
Sehr viele (vermeintliche) Kunden, Patienten oder Mandanten schreiben auf Google Bewertungen. Diese entsprechen oftmals nicht der Wahrheit oder überschreiten die Grenze einer zulässigen Meinungsäußerung. Wir schützen Sie gegen diese Fälle unerlaubter Google Bewertungen. Lassen Sie Ihren Anspruch auf Löschung und Entfernung von einer auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei durchsetzen – nach kostenfreier Überprüfung und zum Festhonorar.
Google Bewertungen im Internet haben die persönliche Empfehlung abgelöst
- 9 von 10 Kunden, Patienten oder Mandanten orientieren sich an Bewertungen im Internet, wenn sie einen umfangreichen Kauf oder eine wichtige Dienstleistung in Anspruch nehmen.
- 92 % aller Suchanfragen werden dabei über die Google-Suche vorgenommen.
- 60 % aller Internetnutzer haben die Bewertungsfunktion von Google Maps bereits genutzt
- Die erste Recherche findet über die Suchmaschinen oder Bewertungsportale statt.
Eine gute Reputation im Internet durch gute Google Bewertungen ist unverzichtbar
Google Bewertungen im Internet üben einen erheblichen Einfluss auf den Gewinn und die Bindung von Kunden, Patienten oder Mandanten aus. Sie haben damit einen direkten Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens, Selbstständigen oder Freiberuflers. Eine gute Reputation im Internet ist deshalb unverzichtbar. Der Schutz durch ein strukturiertes Reputationsmanagement und ein konsequentes Vorgehen gegen negative Google Bewertungen wird immer wichtiger.Wir löschen Ihre negative Google Bewertung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Inhaltsverzeichnis
Online Bewertung löschen
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Überblick Google Bewertung löschen
Wann liegt eine unberechtigte Google Bewertung vor? Wie löscht man sie? Wie ist der Ablauf der Löschung & welche Details sind zu beachten? Wir kennen das Löschungsverfahren und die Kriterien von Google und bieten Ihnen sofortige anwaltliche Hilfe.
Rechtswidrige Google Bewertungen müssen nicht hingenommen werden. Lassen Sie Ihren Anspruch auf Entfernung einer schlechten Google Bewertung von einer auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei durchsetzen – nach kostenfreier Überprüfung.
Die Kernpunkte:
- 77 % aller Verbraucher orientieren sich an Bewertungen im Internet
- Die Google-Suche nimmt mit einen Marktanteil von 90,8 % aller Suchanfragen die führende Rolle ein
- Die Löschung ist auch viele Jahre nach der Bewertung möglich
- Wird die Bewertung gelöscht, bessert sich Ihre Reputation bei Kunden, Patienten oder Auftraggebern
- Gerichtskosten fallen beim Vorgehen gegen ein Portal nicht an
- Ihre Anwaltskosten können im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ggf. erstattet werden
- Widerrechtlich Bewertete können Ihre Anwaltskosten erstattet bekommen.


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Online Google Bewertung einreichen oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre negative Google Bewertung direkt Online einreichen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Prüfung
Nach der Einreichung überprüfen wir die fragliche Google Bewertung kostenlos. Daraufhin teilen wir Ihnen die Erfolgsaussichten der Löschung mit und Erläutern Ihnen die möglichen Vorgehensweisen.

Löschung der negativen Google Bewertung
Wir übernehmen den gesamten Prozess der Löschung für Sie. Von der ersten Kontaktaufnahme, zur kostenfreien Erfolgsprüfung, über das Anschreiben an Google und etwa notwendige Folgeschritte.
Google Richtlinien für die Löschung und Entfernung von Bewertungen
Schlechte Bewertungen auf Google haben einen starken Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens. Auf Google ist es beispielsweise möglich, sich über
- ein Produkt oder eine Dienstleistung,
- ein Unternehmen,
- einen Arzt oder dessen Praxis,
- einen Freiberufler
- ein Restaurant oder ein Hotel
in kürzester Zeit und ohne größeren Aufwand zu informieren. Ebenso einfach ist es, eine Bewertung zu hinterlassen. Um unberechtigten negativen Bewertungen entgegenzuwirken und einen Qualitätsstandard sicherzustellen, hat Google interne Richtlinien für die Abgabe und Löschung sowie Entfernung von Bewertungen geschaffen.

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Google Richtlinien im Überblick
Spam und gefälschte Inhalte
Kommentare welche nicht das wirkliche Geschehen wiederspiegeln, sondern nur die Bewertung manipulieren sollen, sind verboten.
Nicht themenbezogene Inhalte
Bewertungen müssen auf eigenen Erfahrungen basieren und direkt mit der Dienstleistung im Zusammenhang stehen.
Illegale, gefährliche oder gewaltverherrlichende Inhalte
Verboten sind auch Bewertungen die Gewalt verherrlichen, darstellen, zu dieser aufrufen oder sonstige Inhalte die gegen das Gesetz verstoßen.
Terroristische Inhalte
Kommentare und bewertungen welche sich auf terroristische Organisationen beziehen oder diese verherrlichen, zu Gewalt- oder Terrorakten aufrufen oder relativieren, sind verboten.
Sexuell explizite Inhalte
Kommentare mit sexuell explizitem Inhalt sind verboten.
Anstößige Inhalte
Eine Bewertung mit vulgärem, oszönem oder anstößigem Inhalt wird gelöscht.
Gefährliche Bewertungen
Bewertungen in denen andere abgewertet werden, oder Inhalte die zu Hass gegen Personen oder Gruppen aufrufen, aufgrund deren ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, Nationalität, Veteranenstatus, sexueller Orientierung, Geschlecht, geschlechtlicher Identität oder ähnlicher Eigenschaften sind verboten und werden gelöscht.
Identitätsdiebstahl
Es ist verboten bei Google Maps oder Google My Business über die eigene Identität zu täuschen. Kommentare unter einem falschen namen werden daher gelöscht.
Interessenskonflikte
Es ist verboten sich bei Google Maps oder GoogleMyBusiness selbst zu bewerten, oder Bewertungen bei Mitbewerbern oder früheren Arbeitgebern abzugeben.
Google Bewertung entfernen vom Rechtsanwalt
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Wie kann man negative Google Bewertungen löschen?
1. Möglichkeit
Bewertung bei Google MyBusiness melden
Der erste Schritt zur Entfernung Ihrer negativen Bewertung bei Google ist meistens die Meldung bei Google selbst. Google überprüft die Bewertung und entfernt sie, sollte es sich um einen nachweisbaren Verstoß handeln.
Die Bearbeitung durch Google kann langwierig sein. Ratsam ist deshalb direkt weitere Möglichkeiten auszutesten.
2. Möglichkeit
Bewertung bei Google Maps beanstanden
Eine zweite Möglichkeit schnell und einfach gegen falsche Bewertungen vorzugehen, ist diese bei Google Maps zu melden. Genau wie bei Google My Business werden Sie zu einem Formular weitergeleitet, welches Sie entsprechend ausfüllen. Auch hier ist die Reaktionszeit von Google häufig lang.
3. Möglichkeit
Anwaltliche Entfernung einer schlechten Google Bewertung
In den meisten Fällen reagiert Google nicht auf eine Beschwerde von Mandanten. Erfahrungsgemäß erfolgt eine Löschung erst auf anwaltlichen Druck. Google ist an die sogenannten Blogspot-Kriterien des BGH gebunden. Der Konzern überprüft Bewertungen nach einer konkreten Darlegung der Tatsachenbasis und einer entsprechenden rechtlichen Würdigung. Diese rechtliche Prüfung ist Anwälten vorbehalten (§ 2 Abs. 1 RDG).
BGH erlaubt Bewertungen
Oftmals stellen Mandanten die Frage, ob sie sich eine Bewertung überhaupt gefallen lassen müssen. Der Bundesgerichtshof lässt gemeinhin Bewertungen zu (BGH „Spickmich“-Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/18, Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13 und Urteil vom 20.02.2018 – VI ZR 30/17). Laut BGH müssen sich Unternehmer oder Freiberufler bei Google bewerten lassen, weil sie ihre Leistung gemeinhin auch öffentlich anbieten. Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht, dass alle Bewertungen zu erdulden sind. Sie haben die Möglichkeit, sich gegen eine unerlaubte Bewertung bei Google zu wehren.
Prüfungspflicht von Google
Google ist zur Überprüfung negativer Bewertungen verpflichtet. Diese Prüfpflicht des Portalbetreibers ergibt sich aus der jüngeren BGH Rechtsprechung, insbesondere dem Jameda II (Urteil vom 01. März 2016, Az. VI ZR 34/15) und Jameda III (BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15 – Ärztebewertungsportal III) Urteil. Demnach hat der Betreiber eines Bewertungsportals, wie Google, eine Einstandspflicht dafür zu sorgen, dass auf seinem Portal keine Persönlichkeitsrechtsverletzungen stattfinden. Google haftet dabei ab Kenntnis der Rechtsverletzung persönlich. Diese Haftung umfasst eine umfassende Prüfungspflicht. Google muss demnach als Reaktion auf unser Anschreiben prüfen, ob der Bewerter rechtmäßig bewertet hat. Dazu ist Google laut BGH verpflichtet den Verfasser der Bewertung anzuschreiben und um ein Statement zu bitten. Darüber hinaus muss Google jedoch auch Nachweise und Belege für die Aussage des Verfassers beschaffen, das Portal darf sich nicht alleine auf den Standpunkt „Aussage gegen Aussage“ stellen. In einem solchen Fall bestünde nämlich eine Löschungspflicht.
In seinem Jameda III Urteil hat der BGH im Übrigen klargestellt, dass nicht nur falsche Tatsachenbehauptungen eine solche Rechtspflicht von Google auslösen. Auch Meinungsäußerungen ohne Tatsachenbasis verpflichten den Portalbetreiber zu einer umfassenden Prüfung.
Verstoß gegen die Google-Richtlinien und das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Die Grundlage Ihres Anspruchs auf Löschung der Bewertung sind
- ein Verstoß gegen die Richtlinien von Google und
- eine Verletzung Ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Wir versuchen stets, die Doppelstrategie anzuwenden, indem wir mit beiden Verstoßen argumentieren. So setzen wir Google stärker unter Druck, die Bewertung zu löschen.
Die Google-Richtlinien verbieten rechtswidrige Bewertungen und Rezensionen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in Deutschland geltendes Recht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG). Damit verstoßen beleidigende oder unwahre Bewertungen sowohl gegen die Google-Richtlinien als auch gegen die Rechtsordnung.
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine falsche oder beleidigende Bewertung auf Google
Die meisten unzulässigen negativen Bewertungen auf Google verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Eine Verletzung ist gegeben, wenn
- eine unwahre oder
- eine beleidigende Äußerung bzw. reine Schmähkritik
vorliegt. Insbesondere, wenn sie einen Straftatbestand erfüllt. So beispielsweise bei Beleidigungen (§ 185 StGB), üblen Nachreden (§ 186 StGB) oder Verleumdungen (§ 187 StGB).

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Ihre Möglichkeiten der Löschung von Google Bewertungen
1. Bewertung bei Google MyBusiness melden
Zur Löschung Ihrer Google Bewertung bei GoogleMyBusiness gehen Sie wie folgt vor:
1. Melden Sie sich bei Google My Business an
2. Öffnen Sie die gewünschte Filiale bzw. Firma für die Sie eine Bewertung entfernt haben wollen
3. Klicken Sie im Menü auf den Schalter „Rezensionen“
4. Haben Sie die falsche Bewertung gefunden, klicken sie auf die 3 Punkte rechts am Rand

5. Melden Sie die Bewertung als unangemessen.
Nachdem Sie diese Schritte durchlaufen haben werden Sie von Google zu einem Formular weitergeleitet, in welchem Sie beschreiben können, warum Google die Bewertung löschen soll. Google überprüft die Bewertung und entfernt sie, sollte es sich um einen nachweisbaren Verstoß handeln.
Häufig dauert die Bearbeitung durch Google sehr lange. Es kann daher ratsam sein direkt weitere Möglichkeiten auszutesten.
2. Bewertung bei Google Maps beanstanden
Wenn Sie die Bewertung bei Google Maps löschen möchten, können Sie so vorgehen:
1. Öffnen Sie dazu Google Maps im Browser
2. Suchen Sie nach Ihrem Unternehmen
3. Haben Sie die negative Bewertung gefunden klicken Sie auf das kleine Fähnchen um die Bewertung zu beanstanden

4. Drücken Sie auch hier auf „als unangemessen melden“
Genau wie bei Google My Business werden Sie zu einem Formular weitergeleitet, welches Sie entsprechend ausfüllen.
3. Anwaltliche Entfernung einer schlechten Google Bewertung
Dies sind die Schritte eines anwaltlichen Vorgehens gegen Google:
- Machen Sie zur Beweissicherung einen Screenshot von der negativen Google Bewertung und lassen Sie uns diesen zukommen – mittels Formular per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Gerne können Sie uns auch zu einer kostenfreien Erstberatung anrufen.
- Als erstes prüfen wir kostenfrei, ob die Google Bewertung gegen die Google-Richtlinien oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, gehen wir gegen Google vor. Sollten die Voraussetzungen nicht gegeben sein, entstehen Ihnen keine Kosten. Wir kontaktieren Sie mit unserem Ergebnis.
- Nach unserer kostenfreien Überprüfung senden Sie uns die ausgefüllte Beauftragung und Vollmacht per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de), per Fax (0221-67770059) oder per Post zu.
- Nach Eingang unserer Mandatierung fordern wir Google schnellstmöglich zur Löschung der schlechten Bewertung auf („notice-and-take-down-letter„). Die Aufforderung wird von uns in Übereinstimmung mit den Blogspot-Kriterien des BGH gestaltet.
- Sehr häufig löscht und entfernt Google bereits nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben die unberechtigte Bewertung. Anderenfalls übernehmen wir das gerichtliche Vorgehen gegen Google oder den Bewerter selbst. Wir erarbeiten eine gemeinsame Strategie und setzen diese anwaltlich für Sie durch.
- Ist die negative Google-Bewertung entfernt, gehen wir auf Wunsch gegen den Verfasser vor, um einen angemessenen Schadensersatz zu erhalten und weitere negative Bewertungen auf Google zu verhindern (Unterlassungserklärung).
Erfahrungsgemäß besteht bei einer anwaltlichen Vertretung eine deutlich höhere Aussicht auf Erfolg. Google ist an die sogenannten Blogspot-Kriterien des BGH gebunden. Der Konzern überprüft Bewertungen nach einer konkreten Darlegung der Tatsachenbasis und einer entsprechenden rechtlichen Würdigung. Diese rechtliche Prüfung ist Anwälten vorbehalten (§ 2 Abs. 1 RDG).
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Verbotene und zu löschende negative Bewertungen auf Google
Schlechte Bewertungen auf Google sind verboten, wenn sie
- das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerteten verletzen (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG) und
- nicht von der Meinungsfreiheit geschützt sind (Art. 5 GG).
Dabei werden sowohl Privatpersonen, Unternehmer oder Freiberufler selbst (natürliche Personen), als auch Unternehmen und Firmen wie beispielsweise eine GmbH, UG oder GmbH & Co. KG (juristische Personen) geschützt.
Einige Formen der Persönlichkeitsrechsverletzung treten besonders häufig auf und sollten daher hervorgehoben werden:
Unwahre Tatsachenbehauptung
Tatsachenbehauptungen welche bewiesen unwahr sind müssen gelöscht werden.
Lügen und unbewusst unwahre Bewertungen
Eine unwahre Bewertung auf Google muss immer entfernt werden.
Schmähungen
Meinungen sind im Einzelfall verboten und werden gelöscht, wenn sie die Grenze zur sogenannte Schmähkritik überschreiten.
Meinung ohne Tatsachenbasis
Eine Meinung muss ihre Grundlage in einem tatsächlichen Sachverhalt bzw. Vorkommnis haben. Dementsprechend ist eine Meinung ohne Tatsachenbasis verboten.
Indirekte Tatsachenbehauptung durch Meinungsäußerung
Meinungen und Tatsachen können auch vermischt sein. Beinhaltet eine Meinungsäußerung eine Behauptung, die eine innere Tatsache voraussetzt, kann sie unzulässig sein. Eine indirekte Tatsachenbehauptung durch Meinungsäußerung ist verboten.
Exkurs: Löschung nach unterbleibender Einlassung
Google leitet den notice-and-take-down-letter auf anwaltlichen Druck an den Verfasser weiter. Unterlässt es der Bewerter, sich auf das anwaltliche Anschreiben einzulassen und einen Schriftwechsel zu unternehmen, wird die Bewertung von Google nach der Blogspot sowie Jameda 1-3 Rechtsprechung gelöscht. Dies geschieht nach unserer Erfahrung bei den meisten Fällen anonymer Bewertungen.
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Beispiele unerlaubter schlechter Google Bewertungen
Die häufigsten Formen der verbotenen oder rechtswidrigen Google Bewertungen sind:
1. Bewertung mit einem Stern, ohne Text
Google Bewertungen mit nur einem Stern und keinem Text sind grundsätzlich erlaubte Meinungsäußerungen.
Ausgenommen davon sind Fälle, in denen der Bewerter anonym auftritt, oder Ihnen nicht bekannt ist. Das Portal hat dann eine Prüfpflicht hinsichtlich der Tatsachenbasis der Bewertung (BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15).
2. Bewertung mit einem Stern, unwahre Aussage
Wenn die Google Bewertung unwahr ist oder sich eine Meinung auf einen falschen Sachverhalt stützt, so ist sie ebenfalls zu löschen. Unwahre Tatsachenbehauptungen verstoßen gegen Ihr Persönlichkeitsrecht und müssen nicht hingenommen werden.
3. Bewertung mit einem Stern, Beleidigung
Beleidigende Bewertungen sind von Google schon wegen der Vorschriften der DSGVO zu entfernen. Darüberhinaus verletzen sie auch Ihr Persönlichkeitsrecht und sind angreifbar.
Als eine auf Bewertungsabwehr und das allgemeine Persönlichkeitsrecht spezialisierte Kanzlei werden wir Ihre Bewertung zunächst kostenfrei einschätzen. Die Überprüfung ist unverbindlich – Sie erhalten eine sofortige Erfolgseinschätzung. Erst wenn eine verbotene Bewertung vorliegt, werden wir das Portal kontaktieren, um die Bewertung entfernen zu lassen. In allen anderen Fällen ist unsere Prüfung für Sie komplett kostenfrei.
Google-Bewertung | Ergebnis | Gründe |
---|---|---|
VERGABE EINES STERNS, KEIN BEWERTUNGSTEXT | Erlaubt | Erlaubte Meinungsäußerung. Sternebewertungen ohne Rezensionstext werden als erlaubte, nicht schmähende Äußerungen angesehen. |
VERGABE EINES STERNS OHNE BEWERTUNGSTEXT, VERFASSER WAR NIE PATIENT, KUNDE ODER AUFTRAGGEBER | Verboten | Unerlaubte Meinungsäußerung, da keine Tatsachenbasis bzw. keinen tatsächlichen Bezugspunkt. Portal hat bei Meldung eine Prüfpflicht hinsichtlich der Tatsachenbasis einer Bewertung, insbesondere wenn sie anonym abgegeben wird (BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15; LG Hamburg, Urteil v. 12.01.2018 – Az.: 324 O 63/17; Soehring, Presserecht, 5. Auflage § 20 Tz. 9b; anders LG Augsburg, Urteil v. 17.08.2017 – Az.: 022 O 560/17). |
“In diesem Hotel gibt es Flöhe und Mäuse.” | Verboten | Unerlaubte unwahre Tatsachenbehauptung. |
„Der Arzt ist einfach ein Ekel.“ | Verboten | Unerlaubte Meinungsäußerung. Beleidigend. |
“Es ist jedem klar, dass diese Firma insolvent ist. Warum brauchen sie so lange mit der Lieferung von Ware/ Erstattung von Geld!?!?“ | Verboten | Unerlaubte unwahre Tatsachenbehauptungen. |
„Dieser Arzt ist ein Tyrann! Ich hatte den Eindruck, dass er nur wollte, dass die Behandlung schmerzte.“ | Verboten | Unerlaubte Meinungsäußerung und indirekte Tatsachenbehauptung. Erste Äußerung ist eine Beleidigung („Folterknecht“). Nach ihrem Wegfall ist die übrig bleibende Meinung eine indirekte und unwahre Behauptung („..er wollte, dass die Behauptung schmerzte..“). |
„Ich fand meinen letzten Arbeitgeber grob und aufdringlich. Deshalb fühlte ich mich in dem Unternehmen fehl am Platz und empfehle es niemanden weiter.“ | Erlaubt | Erlaubte Meinungsäußerung. Nicht beleidigend und keine reine Schmähkritik, da mit Bezug auf die Arbeitsstelle abgegeben. |
“Dieser Versandhändler ist ein reiner Betrüger, ich habe ihm alles überwiesen und immer nichts erhalten.” | Verboten | Unerlaubte unwahre Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung. Erste Äußerung ist eine Beleidigung („Betrüger“). Die übrig bleibende Behauptung ist unwahr. |
VERÖFFENTLICHUNG EINES FOTOS unter dem TITEL „Pranger der Schande“ | Verboten | Unerlaubte Meinungsäußerung.Persönlichkeitsrecht überwiegt, da kein Mehrwert für die Berichterstattung (OLG München, „Pranger der Schande“-Urteil gegen die Bildzeitung. |
Aussage: „Dieser Mann ist ein Rabauken-Doktor“ | Verboten | Unerlaubte Meinungsäußerung. Die Äußerung „Rabauke“ ist ehrverletzend (AG Pasewalk, Urteil vom 20.05.2015 – AZ. 711 Js 1044/14). beleidigend. |
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Das sind die Mittel des Anwalts – Google Bewertung löschen
Um gegen eine negative Google-Bewertung vorzugehen können Sie zunächst selbst zur Tat schreiten. Wenn dies keinen Erfolg bringt, beauftragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt. Das sind unsere Mittel gegen negative Bewertungen:
- Kostenlose Beratung
- Anschreiben von Google
- Mahnung
- Klage
1. Kostenlose Beratung
Jede unsere Dienstleistungen beginnt mit einer kostenlosen Erstberatung. Wir rufen den Interessenten zur gewünschten zeit an und besprechen den Fall. dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Geschichte des Sachverhalts, und darauf, was bereits von Ihnen gegen die Bewertung getan wurde. Nach der ausführlichen Beratung können wir Ihnen genau darlegen, wie Sie am besten vorgehen. Meistens raten wir zu einem Notice-and-take-down-letter gegen Google. Es kann aber auch Fälle geben in denen es besser ist freundlich auf die Bewertung zu erwidern und seine Sicht der Dinge darzulegen, oder im gegenteil direkt vor Gericht zu ziehen.
2. Anschreiben an Google
Wenn wir für Sie gegen Google vorgehen verfassen wir ein sogenanntes Notice-And-Take-Down-Letter. Dieses Anschreiben dient dazu Google darauf aufmerksam zu machen, dass eine negative und rechtswidrige Bewertung vorliegt, und darzulegen warum diese Bewertung gelöscht werden muss. Dabei nutzen wir die Rechtsprechung des BGH. Dieser hat im „Blog-Spot“ Urteil Kriterien aufgestellt, nach welchen Portale dazu verpflichtet sind, Bewertungen zu löschen, welche gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen.
Google leitet in den meisten Fällen unser Anschreiben (NATDL) an den Bewerter weiter. Antwortet dieser nicht, oder kann er unsere Darlegung nicht widerlegen, so wird die Bewertung durch Google entfernt.
2. Anschreiben an Google
3. Mahnung
In unserem Anschreiben setzen wir Google eine Frist von drei Wochen um die Bewertung zu löschen. Reagiert Google nicht, oder wird unsere Aufforderung die Bewertung zu löschen abgelehnt, so schreiben wir Google erneut an. In diesem zweiten Schreiben Mahnen wir die Einhaltung der Blogspot-Kriterien an und weisen auf die möglichen rechtlichen Folgen bei nicht-Beachtung hin. Dadurch kann meistens ein weiterer juristischer Nachdruck verliehen werden.
4. Klage
Sollte die Bewertung auch nach Anmahnung nicht gelöscht werden, so gehen wir den Weg der Klage. Dafür wird eine erneute Beratung mit einem unserer Rechtsanwälte organisiert. Dieser berät Sie zu den Erfolgschance des gerichtlichen Vorgehens, den Kosten, und dem Verfahren an sich. Sollten Sie sich nach der Beratung dazu entscheiden klagen zu wollen, so werden wir für Sie vor Gericht ein Urteil erstreiten. Dabei besteht die Möglichkeit auf Beseitigung/Unterlassen oder auch auf Schadensersatz zu klagen. Zu beachten ist jedoch, dass Schadensersatz nur verlangt werden kann, wenn der Schaden genau beziffert wird. Dies ist regelmäßig nicht der Fall bei Vermögenseinbußen durch Rufschädigung.
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Google Bewertung löschen in 5 Schritten – Ablauf der Löschung einer Google Bewertung
Überblick Ablauf Google Bewertung löschen
Eine Bewertungslöschung läuft wie folgt ab:
- Zusendung der Unterlagen
- Kostenfreie Überprüfung
- Auftrag erteilen
- Anschreiben von Google
- Entfernung und weitere Ansprüche
Schritt 1 - Zusendung der Unterlagen
Senden Sie uns den Text Ihrer Google-Bewertung samt Link und Ihrer Beschreibung des Sachverhalts per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) zu. Alternativ können Sie uns die Bewertung über unser Kontaktformular zusenden oder uns zu einer kostenfreien telefonischen Erstberatung anrufen.
Schritt 2 - Kostenfreie Überprüfung
Wir überprüfen kostenfrei, ob die negative Google-Bewertung gelöscht werden kann und kontaktieren Sie danach. Erst im Anschluss beauftragen Sie uns über unser Auftragsformular. Wollen Sie nicht gegen Google vorgehen, bleibt die Überprüfung gratis – Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
Schritt 2 - Kostenfreie Überprüfung
Schritt 3 - Auftrag erteilen
Übersenden Sie uns die Formulare „Auftrag“ und „Vollmacht„:
- ➤per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) oder
- ➤per Fax (0221 – 6777 005-9) oder
- ➤per Post (KRAUS Anwaltskanzlei, Aachener Straße 1, 50674 Köln).
Schritt 4 - Anschreiben von Google
Die Rechtsabteilung von Google wird von uns schnellstmöglich mit einem anwaltlichen notice-and-take-down-letter angeschrieben. Unter Bezugnahme auf Ihren Sachverhalt und rechtlicher Würdigung (Doppelstrategie) werden damit die Prüfungspflichten von Google gegenüber Ihnen als Adressat einer Bewertung rechtlich durchgesetzt. Unser Anschreiben ist an die „Blogspot“ Kriterien des BGH angepasst.
Schritt 4 - Anschreiben von Google
Schritt 5 - Entfernung und weitere Ansprüche
Sehr häufig bewirkt bereits das erste anwaltliche Anschreiben von Google die Löschung und Entfernung der negativen Bewertung durch das Unternehmen. Auf Ihren Wunsch hin, besprechen wir gemeinsam die Möglichkeiten weiterer Ansprüche wie Schadensersatz, der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder der gerichtlichen Durchsetzung.
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Tipps, Fragen und Irrtümer zu Google Bewertungen
Das Reputationsrecht ist eine äußerst komplexe Materie. In vielen Bereichen bedarf es juristischen Fachwissens um aufkommende Fragen zu beantworten. Das liegt vor allem daran, dass der Großteil des heute geltenden Rechts über die Jahre von der Rechtsprechung des BGH und BVerfG entwickelt wurde. Aufgrund dessen gibt es immer wieser Fragen und Irrtümer welche bei den betroffenen auftreten. Es gibt jedoch einige wichtige Tipps welche beachtet werden können, um negative Google Bewertungen zu entfernen, und einen Schaden an der eignen Reputation zu verhindern.
Die häufigsten Fragen zu Google Bewertungen
Die Komplexität des Reputationsrechts kann schnell überfordernd sein. Deswegen haben wir Ihnen die häufigsten und wichtigsten Fragen zum Thema „Google Bewertung löschen“ zusammengestellt und beantwortet. So sind Sie gut vorbereitet, um negative Google Bewertungen gegen Ihr Unternehmen zu löschen.
Frage 1 – Wann kann eine Bewertung gelöscht werden?
Frage 2 – Wie gehe ich dabei vor?
Frage 3 – Wieviel Kostet die Löschung einer Bewertung?
Frage 4 – Was sind meine Erfolgschancen?
Frage 5 – Kann Ich jede Bewertung löschen lassen?
Frage 6 – Warum reagiert Google nicht auf meine Beschwerden?
Frage 7 – Welche Reaktion ist am sinnvollsten?
Wichtige Tipps zu Google Bewertungen
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer Firma auf Google negative Bewertungen erhalten haben, kann dies einen bleibenden, wirtschaftlichen Schaden für Ihr Geschäft nachsichziehen. Wir haben daher einige der wichtigsten Tipps für Sie zusammengetragen, um Ihnen bei der Abwehr negativer Google Bewertungen zu helfen.
Folgende wichtigste Tipps können Ihnen sofort, fundamental weiterhelfen:
Tipp 1 – Seien Sie nicht zu zögerlich, fast jede Google Bewertung kann gelöscht werden
Tipp 2 – Eine rechtsanwaltlich begleitete Löschung hat eine hohe Erfolgschance
Tipp 3 – Reagieren Sie richtig auf negative Bewertungen für Ihr Unternehmen
Tipp 4 – Hören Sie nicht auf Google
Häufige Irrtümer zu Google Bewertungen
Um negative Bewertungen auf Google Maps und GoogleMyBusiness ranken sich viele Irrtümer. Einige von diesen Irrtümern können bei Ihnen sogar einen echten Schaden verursachen, wenn Sie sich nicht richtig verhalten. Wir haben daher die häufigsten Irrtümer für Sie zusammengestellt, damit Sie aufgeklärt und informiert gegen Ihre negativen Google Bewertungen vorgehen können, um Ihre Online Reputation und damit Ihr Geschäft zu schützen.
Die klassisschen Irrtümer sind:
Irrtum 1 – Nur gesetzlich verbotene Bewertungen können gelöscht werden
Irrtum 2 – Google Bewertungen unterliegen stets der Meinungsfreiheit
Irrtum 3 – Eine Bewertung kann auch ohne Anwalt effektiv angegriffen werden
Irrtum 4 – Negative Google Bewertungen schaden dem Geschäft nicht
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Vorteile und Nachteile der Löschung einer Google Bewertung
Vorteile der Verteidigung gegen eine negative Google-Bewertung
Google löscht unter anwaltlichen Druck negative Bewertungen
Unter anwaltlichem Druck bearbeitet Google Aufforderungen zur Löschung und Entfernung ohne Zeitverzögerung.
Gegen die Google-Richtlinien oder die rechtlichen Bestimmungen verstoßende Bewertungen werden so oft vorsorglich schnell entfernt.
Anwaltliche Bewertungsabwehr als Marketingstrategie
Negative Google-Bewertungen haben bei der Entscheidungsfindung von Kunden, Patienten oder Gästen ein großes Gewicht. Positive Bewertungen werden überlagert und können dazu führen, dass sich ein Interessent gegen Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung entscheidet.
Eine Vielzahl von Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen haben das erkannt und setzen immer mehr auf eine tadellose Reputation im Internet als Teil ihrer Marketingstrategie. Eine anwaltliche Bewertungsabwehr hilft Ihnen, wenn Sie selbst nicht weiterkommen oder den Bereich der Bewertungsabwehr in die Hände eines Spezialisten auslagern möchten.
Kostenfreie Überprüfung und Festpreis
Zunächst prüfen wir die Google-Bewertung kostenfrei.
Nur wenn die Entfernung und Löschung erfolgversprechend ist, gehen wir gegen Google vor – zu einem Festpreis. Ansonsten ist die Prüfung kostenfrei.
Nachteile der Verteidigung gegen eine negative Google-Bewertung
Festpreis
Die Löschung einer Google Bewertung kostet Sie einen Festpreis. Wenn Sie eine Vielzahl an positiven Bewertungen haben und nur eine negative Bewertung, kann es im Einzelfall sein, dass sich die Löschung finanziell nicht lohnt.

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Dauer der Löschung einer Google Bewertung
Grund | Beschreibung | Dauer |
---|---|---|
Unwahrheit | Das notice-and-take-down Schreiben an Google argumentiert mit einer unwahren Tatsachenbehauptung des Bewerters | Interne Prüfung von durchschnittlich 2 Wochen, anschließende Weiterleitung an Bewerter, Löschung nach weiteren 2 Wochen bei Nichtäußerung |
Unzulässige Meinungsäußerung | Im Google-Anschreiben wird eine allgemeine Persönlichkeitsverletzung in Form einer die zulässige Meinungsäußerung überschreitenden beleidigenden Äußerung geltend gemacht – Dauer hängt von der Intensität der Schmähkritik ab | Interne Prüfung von 1-2 Wochen, keine Weiterleitung und direkte Löschung |
Offensichtlich rechtswidriger Inhalt nach NetzDG | Bei einem offensichtlich rechtswidrigen Inhalt nach NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) muss eine Löschung oder Sperrung der Google-Bewertung innerhalb von 24 Stunden erfolgen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 NetzDG). Dies ist selten der Fall, führt aber zu einer beschleunigten Löschung. Beispiele sind offensichtliche und stumpfe Beleidigungen, Hassrede oder Bedrohungen | Interne Prüfung von 24 Stunden, keine Weiterleitung und direkte Löschung (gesonderter Hinweis im notice-and-take-down-letter) |
Die Löschung einer Google Bewertung kann sich langwierig gestalten. Die anwaltliche Begleitung hat den Zweck, sie durch fundierte Argumentation zu verkürzen und Google damit „die Entscheidung zu erleichtern„. Google weist nach einer Anfrage eines Bewerteten selbst zunächst auf eine längere Bearbeitungsdauer hin – dies hängt mit dem hohen Anfragenvolumen zusammen.
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Kosten Löschung Google Bewertung
Durch die Löschung einer negativen Google Bewertung entstehen die folgenden Kosten:
Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
---|---|---|
Kosten außergerichtliches Anschreiben | Erstellung eines individuellen anwaltlichen notice-and-takedown-letters | Pauschal 179,- € |
Kosten bei mehreren Bewertungen | Dauermandanten-Regelung | Ab der zweiten Bewertung 174,- € Ab der zehnten Bewertung 169,- € |
Kosten eines gerichtlichen Vorgehens gegen Google oder einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Inanspruchnahme des Verfassers | Weitergehende Maßnahme zur Durchsetzung der Löschung gegen Google in schwierigen Fällen. Gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren. | Gebühren nach RVG, Tätigkeit und Fälligkeit erst nach Absprache und Kostenklärung (Preistransparenz). |
Rabatt für Dauermandanten
Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Bewertungen betroffen. Unseren Stammandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:
- Ab der 2 Löschung einer Bewertung kostet jede Löschung 174,00 € netto.
- Ab der 10 negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 169,00 € pro Löschung – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
Individuelles Angebot bei besonders hoher Bewertungsanzahl
Häufig werden gehen wir für Mandanten mit einer besonders hohen Bewertungsanzahl vor – beispielsweise:
- Öffentliche Eirichtungen (Schwimmbäder, Bibliotheken)
- Telefongesellschaften
- Restaurantketten
- Energieversorger
- Einzelhändler
- Kliniken
Gerne unterbreiten wir Ihnen beim Vorgehen gegen mehr als 50 Bewertungen ein individuelles Angebot – schreiben Sie uns an.
Hohe Kostenersparnis durch Festpreis
Ein außergerichtliches Vorgehen gegen Google durch einen anwaltlichen notice-and-take-down-letter zu einem pauschalen Festpreis bedeutet eine hohe Einsparung gegenüber einer sonst üblichen Bezahlung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese würde
- bei einem Streitwert bis 5.000 € (in den meisten Fällen einschlägig bei einer üblichen 1,3 Gebühr) Rechtsanwaltskosten von 492,54 € verursachen
- bei einem Streitwert bis 10.000 € (seltener, schlechte Google-Bewertung eines Unternehmers durch einen anderen Unternehmer, bei einer üblichen 1,3 Gebühr) Rechtsanwaltskosten von 887,03 € verursachen
Im Falle einer bei Anwälten oft üblichen Stundenregelung können noch höhere Kosten entstehen.
Die Tätigkeit wird erst nach Absprache und Kostenklärung mit Ihnen übernommen.
Festpreis und keine weiteren Kosten nach RVG
Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag, der weitere Kosten nach dem RVG ausschließt: durch unsere Spezialisierung auf einige Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Fälle können wir unseren Mandanten ein transparentes und ein verhältnismäßig geringes Festhonorar anbieten.
Kostenerstattung möglich
Ist der Verfasser einer negativen Google Rezension bekannt, kann er auf die Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten in Anspruch genommen werden. Sie haben einen Anspruch auf Löschung der Google Bewertung (Unterlassungsanspruch) auch einen Anspruch auf Schadensersatz. Er beinhaltet grundsätzlich die Anwaltskosten.
Bei einem gerichtlichen Verfahren trägt regelmäßig der unterlege Kläger oder Beklagte die Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten).
Außergerichtliches Vorgehen
So gehen wir für Sie gegen Google vor:
- Erstellung eines individuellen anwaltlichen notice-and-takedown-letter zur Löschung einer negativen Google-Bewertung;
- Anschreiben von Google;
- Überwachung der Löschung im Zeitraum von 2 Monaten ab Anschreiben;
- Ausarbeitung einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Folgestrategie gegen Google oder
- gegen den Verfasser der negativen Google-Bewertung bei unterbleibender Löschung
Vorgehen bei unterbleibender Löschung
Rechtswidrige Google-Internetbewertungen werden oft auf das erste anwaltliche Anschreiben hin gelöscht. Google überprüft ein fundiertes anwaltliches Anschreiben mit der gebotenen Sorgfalt, um die Entstehung weiterer Anwaltskosten zu vermeiden. In schwierigen Fällen kann eine weitergehende Durchsetzung der Löschung notwendig werden. Sie kann mittels gerichtlicher Maßnahmen gegen Google oder einer Inanspruchnahme des Verfassers der negativen Bewertung erfolgen.
In solchen Fällen richten sich die Gebühren nach der RVG. Die Tätigkeit wird erst nach Absprache und Kostenklärung mit Ihnen übernommen.
Google Bewertung entfernen vom Rechtsanwalt
✔ GÜNSTIG ✔ SCHNELL ✔ RECHTSSICHER
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Vorteile unserer Kanzlei
Nachteile ohne Anwalt
Schwieriges Löschungsverfahren
Jedes Portal hat ein anderes LöschungsverfahrenLeicht vermeidbare Fehler
Kleinste Fehler im Anschreiben heben die Löschbarkeit auf
Unsicherheit
Ohne die notwendige Erfahrung ist es schwer einzuschätzen, wie hoch die Erfolgsaussicht istGeringe Erfolgschancen
Google reagiert meistens nur auf ein anwaltliches Anschreiben zur Löschung. Schon der kleinste Fehler kann ein privates Anschreiben entkräften.
Aufwand
Für einen in Vollzeit tätigen Unternehmer ist die Beschäftigung mit Google Bewertungen kostspielig. Insbesondere weiß man nie, wie lange ein Löschungsverfahren mit Google dauern kann.
Anwalt-KG
Kostenlose Erstberatung
Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten und unsere Angebote kostenfrei. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine Email.
Fixpreis
Bei uns wissen Sie vor der Beauftragung wie viel die Löschung kosten wird. Dabei wird unser Fixpreis bei weiteren Bewertungen reduziert.
Erfahrung
Unsere Kanzlei hat schon die Löschung einer Vielzahl von Google Bewertungen veranlasst. Wir können diese Erfahrung nutzen um das Löschungsverfahren effektiver und effizienter für Sie zu gestalten.
Individuelles Anschreiben
Wir erstellen ein individuelles anwaltliches Anschrieben an Google für Sie, welches genau auf Ihren Fall zugeschnitten ist.
Erfolg
Wir schätzen Ihre Erfolgschancen für Sie ein. Dank langjähriger Erfahrungen mit Google kennen wir die wichtigsten Tricks um eine Löschung zu ermöglichen.
Anwälte ohne Spezialisierung
Hohe Kosten
Die meisten Anwälte berechnen ihre Kosten nach RVG. Durch ein Stundenhonorar können unvorhersehbare Kosten entstehen.
Kosten trotz Fehlschlag
Unerfahrene Anwälte können Ihre Erfolgschancen nicht einschätzen, werden jedoch trotzdem tätig. So fallen Ihnen kosten an, ohne dass die Bewertung gelöscht wurde.
Lange Bearbeitungszeit
Ein nicht spezialisierter Anwalt muss sich erst in die materie hineinlesen. So wird wertvolle Zeit verschwendet.
Geringere Erfolgschancen
Ein unspezialisierter Anwalt macht die selben Fehler wie ein Laie, so wird die Löschung negativer Bewertungen erschwert.
Unsere Google Bewertungen
Ich habe dort angerufen weil ich eine Rechtsfrage frage hatte, die mir niemand anders ohne Termin und Rechnung beantworten wollte.
Mir wurde, nach kurzer Schilderung meines Falls, gesagt ich würde schnell... Mehr lesen zurück gerufen werden,wa noch am gleichen Tag geschah.
Der Herr Klein hat mich zurück gerufen, sich meinen Fall angehört und nichtnur meine Frage beantwortet sondern auch noch sehr gut beraten. Ich freue mich sehr darüber!!!
Kann diese Firma sehr empfehlen!!!

Mein Mann und ich sind begeistert von der wirklich schnellen (!) und kompetenten Beratung wegen den Beitragserhöhungen bei unserer privaten Krankenversicherung. Ein junger Mann (Herr Helmbrecht) erklärte uns ruhig und... Mehr lesen enorm freundlich die Vorgehensweise und konnte uns beiden "Rechtsstreit-Unerfahrenen" alle Schritte problemlos verständlich machen. Die Kanzlei wirkt in Ihrem Auftreten sehr professionell und bislang fühlen wir uns dort gut aufgehoben. Wir sind gespannt auf das Ergebnis des Verfahrens!

Ich bin sehr glücklich das ich mich an diese Kanzlei gewendet habe. Mir wurde wegen der Privatinsolvenz sehr professionell geholfen. Wenn ich Fragen hatte wurde mir schnell geantwortet und mir... Mehr lesen wurde alles bis ins Detail erklärt. Anfangs wunderte ich mich darüber, das ich manchmal einen anderen Mitarbeiter am Telefon hatte aber jeder Mitarbeiter der Kanzlei wusste über mein Anliegen sofort Bescheid und half mir sofort weiter. Ich kann diese Kanzlei wirklich sehr empfehlen, freundlich, professionell, Termine werden eingehalten und in jedem Gespräch wurde meine Fragen 100 % beantwortet. Sie haben mir sehr geholfen und ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken. 100% Empfehlenswert !!

Äußerst professioneller Umgang mit den Problemstellungen. Ich war mit der Kommunikation, mit dem Vorgehen und dem Ergebnis sehr zufrieden! Danke!
Ihr Unternehmensrechts-Team

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Prinzipien
Kostenfreie Erstberatung
Kostenfreie Erstberatung in Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
Schnell & einfach
Wir kümmern uns um Ihren Vertrag – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
Rechtssicherheit
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
Langfristigkeit
Die Beratung zu Ihrer GmbH-Gründung ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts.
Google Bewertung entfernen vom Rechtsanwalt
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Negative Google Bewertung
31 Dez 2020/0 Kommentare/in Google BewertungSehr geehrter Herr Rechtsanwalt, meine Apotheke hat zwei negative Bewertungen. Davon möchte ich gerne mindestens die neueste löschen lassen. Die Bewertung erfolgte von „Pusher“. Sie ist m.E. nach nicht themenbezogenen. „Komische Bedingungen“ ist beleidigend. Man versteht nicht, was gemeint ist. Das Desinfizieren der Hände beim Betreten der Apotheke oder die Nichtabgabe von kostenlosen Masken an […]
Negative löschen / seit Corona lange Bearbeitungszeit
18 Sep 2020/1 Kommentar/in Google BewertungSehr toller und informativer Beitrag, mithin der ausführlichste zu diesem Thema im deutschsprachigen Raum. Aber zur Problematik: seit Corona löscht Google kaum mehr Bewertungen. Früher nach 2 – 4 Wochen erledigt, geht es mittlerweile nach Monaten nicht weiter. Da leider viele negative Bewertungen nicht durch unzufriedene Kunden, sondern durch Mitbewerber erstellt werden, ist es umso […]
Dauer Bewertung entfernen?
13 Mrz 2020/1 Kommentar/in Google BewertungHallo, wie lange dauert es in etwas bis eine Bewertung entfernt wird? Danke
Löschung
19 Feb 2020/1 Kommentar/in Google BewertungSehr geehrte Damen und Herren, auf meiner Recherche bin ich auf diesen Beitrag gestoßen, danke dafür, dies hat schon einiges geholfen. Abgesehen von der Löschung bin ich auch auf den Service von www.bewertun*** gestoßen, wie schaut es hier aus? Ist dies legal weil angeblich echte Produkttester? Ich freue mich auf Ihren Input, LG Daniel
Negative Bewertungen durch ehemaligen Mitarbeiter
08 Jul 2019/1 Kommentar/in Google BewertungWir haben uns nicht im Frieden von einem Mitarbeiter getrennt. „Zufällig“ sind wir danach innerhalb einer Woche zehn Mal schlecht auf Google Maps bewertet worden. So ganz Zufall kann das doch nicht sein. Was kann ich dagegen machen?
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