Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist das wichtigste Dokument im Arbeitsverhältnis. Darin werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgelegt, dort wird bestimmt, welche Arbeit der Arbeitnehmer zu verrichten hat und welche Vergütung er dafür bekommt. In einem Arbeitsvertrag werden die Weichen für eine wichtige und oft langjährige Beziehung gestellt. Man sollte daher immer versuchen, die Dinge vorausschauend zu regeln, denn das Gesetz trifft für viele Situationen keine Anordnung.
Wenn alles glatt läuft, wandert der Arbeitsvertrag nach der Unterschrift in die Schublade und wird da nicht wieder hervorgekramt. Gibt es aber zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Konflikte, steht vielleicht sogar eine Kündigung im Raum, dann erlangt der Arbeitsvertrag häufig eine maßgebliche Bedeutung.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Arbeitsverträge gestaltet werden können, worauf Sie bei einem Abschluss achten sollten und welche Konsequenzen sich aus bestimmten Klauseln ergeben.
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?
Nein. Eine mündliche Vereinbarung ist ausreichend. Ein Arbeitsvertrag kann sogar durch bloßes Verhalten entstehen, also ohne eine ausdrückliche Abrede. Wenn Ihnen also ein Bekannter anbietet, in seiner Bar „Service zu machen“ und Sie einfach am Wochenende dort erscheinen und die Arbeit verrichten, zeigen Sie damit, dass Sie das Angebot angenommen haben. Ein Arbeitsvertrag wird damit geschlossen.
Nur befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich geschlossen werden (§ 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Wird kein Schriftstück unterzeichnet, heißt es aber nicht, dass gar kein Vertrag besteht. Vielmehr ist nur die Befristung unwirksam. Der Vertrag gilt als für eine unbestimmte Zeit eingegangen.
Allerdings empfiehlt es sich, jeden Vertrag schriftlich zu fixieren. Ansonsten drohen bei einer Auseinandersetzung Nachweisschwierigkeiten. Es gelten dann die gesetzlichen Vorschriften. So wird die Vergütung beispielsweise nur nach Taxe berechnet. Hatte man am Anfang mündlich eine höhere Vergütung vereinbart, wird es ohne Beweise schwierig, diese auch zu bekommen.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Inhalt dieser Seite:
- Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?
- Was gehört zum Inhalt eines Arbeitsvertrages?
- Worauf sollte man bei der Anbahnung eines Arbeitsvertrages achten?
- Welche Rolle spielen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Arbeitsverträgen?
- Was versteht man unter überraschenden Klauseln?
- Wann verstößt eine Klausel gegen das Transparenzgebot?
- Wann wird der Arbeitnehmer durch eine Klausel unangemessen benachteiligt?
- Worauf sollte man beim Abschluss eines Arbeitsvertrages besonders achten?
- Welche Klauseln können den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen?
- Wann sind Überstundenklauseln unzulässig?
- Darf der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?
- Darf der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- bzw. Weiterbildungskosten verpflichtet werden?
- Wann sind Versetzungsklauseln unzulässig?
- Darf der Arbeitnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet werden?
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Ich arbeite unbefristet seid Dezember 2015 in einem Unternehmen und wir bekommen jetzt einen neuen Arbeitsvertrag. Die Geschäftsleitung ist gerade dabei die Geschäftsführung an die Kinder zu übergeben und in diesem Zug neue Arbeitsverträge auf zu setzten. Welche Nachteile können mit der Unterzeichnung eines solchen Vertrages entstehen?
Sehr geehrte Frau S.,
das kommt ganz darauf an, inwiefern sich der neue von dem alten Arbeitsvertrag unterscheidet.
Im Rahmen einer Änderungskündigung könnte der Arbeitgeber sogar eine Reduzierung der Vergütung vereinbaren, wenn die Änderungskündigung durchsetzbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Glitsch
Rechtsanwalt