Das Wichtigste in Kürze:
- Auch in der Insolvenz Ihres Arbeitgebers genießen Sie weiterhin arbeitsrechtlichen Schutz
- Wegen der Insolvenz des Betriebes dürfen Sie nicht ohne Weiteres entlassen werden
- Kündigungsfristen werden unabhängig von der Betriebszugehörigkeit auf drei Monate zurück gesetzt
- Zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen Zeit
- Für den Antrag auf Insolvenzgeld haben Sie nur 2 Monate Zeit ab dem Insolvenzereignis
- Auch in der Insolvenz des Arbeitgebers haben Sie einen Anspruch auf bezahlten Urlaub
Wie wirkt sich die Insolvenz meines Arbeitgebers auf mein Arbeitsverhältnis aus?
Auch in der Insolvenz Ihres Arbeitgebers genießen Sie weiterhin arbeitsrechtlichen Schutz. Ihre Ansprüche bleiben aufrechterhalten, auch an der Ausgestaltung Ihres Arbeitsverhältnisses ändert sich nichts (§ 108 Abs. 1 InsO).
So viel zu den rechtlichen Grundsätzen. Tatsächlich tritt aber mit der Insolvenz des Arbeitgebers im Betrieb ein Ausnahmezustand ein, der starke Veränderungen mit sich bringt. Schließlich wollen die Gläubiger Ihres Arbeitgebers so viel wie möglich von ihrem Geld zurückbekommen und das geht nur, wenn der Insolvenzverwalter das Unternehmen (kosten-) effizient und zügig sanieren oder abwickeln kann. Um das zu ermöglichen, haben auch Sie als Arbeitnehmer Opfer zu erbringen und gewisse Einschränkungen hinzunehmen. Das betrifft insbesondere die Verkürzung von Kündigungsfristen.
Auf keinen Fall bleiben Sie jedoch schutzlos. Auch darf Sie niemand ohne Grund entlassen.
Erleiden Sie durch die Insolvenz Ihres Arbeitgebers Nachteile, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Verlieren Sie keine Zeit. Besonders bei Kündigungen sind strenge Fristen zu beachten.
Kündigungsschutzklagen müssen unbedingt innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung erhoben werden.
Bei uns erhalten Sie eine schnelle, kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation.
Inhalt dieser Seite:
- Wie wirkt sich die Insolvenz meines Arbeitgebers auf mein Arbeitverhältnis aus?
- Was darf der Insolvenzverwalter?
- Ist die Insolvenz meines Arbeitgebers ein Kündigungsgrund?
- Muss der Insolvenzverwalter Kündigungsfristen einhalten?
- Was passiert mit meinen Lohnansprüchen?
- Wann habe ich einen Anspruch auf Insolvenzgeld?
- Was kann ich tun, wenn ich die Frist für die Stellung des Insolvenzantrags verpasst habe?
- Was passiert mit meinen Urlaubsansprüchen?
- Was passiert mit meinem Zeugnisanspruch?
- Wann muss ich mich arbeitslos melden?
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Ich habe am 2.7.2020 in einem Betrieb anfangen zu arbeiten der in einem Insolvenzverfahren war bzw noch ist.Am 29.7 habe ich eine Kündigung vom Insolvenzverwalter zum 31.8.2020 bekommen.Es gehen Gerüchte im Betrieb rum das wir vielleicht unser letztes Gehalt nicht ausgezahlt bekommen. Daher meine Frage:Wenn dieser Fall eintreffen sollte was kann oder muss ich unternehmen ?Da ich erst 2Monate in diesem Betrieb arbeite.
Sehr geehrter Herr M.,
der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, das Gehalt zu zahlen. Wenden Sie sich daher an ihn.
Außerdem ist es empfehlenswert, Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht