Kündigung wegen Krankheit – wann ist sie berechtigt?
Es ist ein schwacher Trost, aber die krankheitsbedingte Kündigung kommt in der Arbeitswelt sehr häufig vor. Da eine Entlassung unter solchen Umständen den Arbeitnehmer hart trifft, knüpfen die Gerichte eine krankheitsbedingte Kündigung an strenge Voraussetzungen. Welche das sind, können Sie weiter unten in unseren FAQs nachlesen. Dort finden Sie z.B. Informationen zu Kurz- und Langzeiterkrankungen und erfahren, welches die Bedingungen für eine wirksame krankheitsbedingte Entlassung sind. Außerdem zeigen wir Ihnen, was man gegen eine Kündigung aufgrund von Krankheit unternehmen kann. Denn in allermeisten Fällen sollte man sich gegen die Entlassung wegen Krankheit wehren.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Verteidigung und zwar an Ihrem Wohnort. Nehmen Sie kostenfrei Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten beraten, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen wegen Ihrer Erkrankung gekündigt hat oder wenn Ihnen eine solche Kündigung droht.
Was tun, wenn eine krankheitsbedingte Kündigung im Briefkasten liegt?
Bewahren Sie Ruhe. Machen Sie keine voreiligen Schritte. Und bitte: unterschreiben Sie nichts. Es ist für den Arbeitgeber alles andere als leicht, eine krankheitsbedingte Entlassung vor dem Gericht „durchzubekommen.“ Daher haben Sie zumindest gute Chancen auf eine angemessene Abfindung. Wichtig ist zunächst, die Fristen zu beachten. Will man verhindern, dass die Kündigung wirksam wird, muss man beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Dafür hat man drei Wochen Zeit. Tut man innerhalb dieser Frist nichts, ist der Zug abgefahren – die Krankheitsbedingte Kündigung ist dann wirksam.
Was passiert nach Klageerhebung?
Ist die Klage eingereicht, hat man verschiedene Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt, dass die einmal gekündigten Arbeitnehmer nur selten in den Betrieb zurückkehren. Das ist mehr als verständlich, denn das Verhältnis ist gestört. Sehr vielen kommt es darauf an, einen lukrativen finanziellen Ausgleich zu erhalten, eine angemessene Abfindung. Die allermeisten Arbeitgeber zeigen sich in diesem Punkt kooperativ. Die Statistik beweist: in weniger als 10 % aller arbeitsgerichtlichen Verfahren müssen die Richter ein Urteil sprechen. In der ganz überwiegenden Anzahl der Streitigkeiten können sich die Beteiligten untereinander einigen. Sie schließen einen sog. Vergleich. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer in der Regel auf die weitere Prozessführung, wofür ihm der Arbeitgeber einen bestimmten Geldbetrag zahlt. Wieviel man bei einem solchen Vergleich herausbekommt, ist Verhandlungssache und hängt auch von der Vorgeschichte der krankheitsbedingten Kündigung ab. Je unsicherer die Position des Arbeitgebers, desto bessere Chancen hat der Arbeitnehmer. Bei der Wahl der richtigen Strategie hilft eine qualifizierte anwaltliche Unterstützung. Gerne stehen wir Ihnen dabei zur Seite.
Welche Krankheiten können einen Kündigungsgrund darstellen?
In Betracht kommen alle körperlichen und geistigen Krankheiten. Auch seelische Leiden wie etwa schwere Depressionen oder Alkohol- bzw. Drogensucht können der Grund für eine Freistellung sein. Gerade im Bereich der Suchterkrankungen ergeben sich regelmäßig Unsicherheiten. Ob der Arbeitnehmer sein Trinkverhalten steuern kann oder nicht, ist häufig unklar. Hier kommt sowohl eine verhaltens- als auch eine krankheitsbedingte Kündigung in Betracht.
Kann jede Erkrankung zu einer Kündigung führen?
Man unterscheidet zwischen vier Situationen.
- Wegen einer Krankheit wird der Arbeitnehmer dauerhaft arbeitsunfähig.
- Die Krankheit dauert lange an und es bleibt ungewiss, ob der Arbeitnehmer innerhalb der nächsten zwei Jahre genesen wird.
- Häufige Kurzzeiterkrankungen führen zu erheblichen Fehlzeiten.
- Der Arbeitnehmer kann zwar weiterhin arbeiten, aber infolge der Krankheit nicht mehr die volle Leistung bringen.
Liegt eine dieser Konstellationen vor, kann eine Kündigung wegen Krankheit in Betracht kommen.
Unter welchen Voraussetzungen darf mir der Arbeitgeber wegen einer Krankheit kündigen?
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nur dann wegen einer Krankheit entlassen, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Der Arbeitnehmer ist krank und wird auch in Zukunft im gleichen Maße krank bleiben.
- Die Wirtschaftlichkeit des Betriebs ist durch die Krankheit erheblich beeinträchtigt.
- Das Interesse des Arbeitgebers an der Entlassung überwiegt das Interesse des Arbeitnehmers an der Weiterbeschäftigung.
Muss der Arbeitgeber nicht vor der Kündigung abmahnen?
Vor einer krankheitsbedingten Kündigung bedarf es keiner Abmahnung. Eine Abmahnung ist darauf gerichtet, den Arbeitnehmer dazu zu bringen, sein Verhalten zu ändern. Bei einer Krankheit ist es aber nicht möglich. Es liegt nicht in der Macht des Arbeitnehmers, seinen Gesundheitszustand zu verbessern. Daher ist auch die Abmahnung für eine krankheitsbedingte Kündigung entbehrlich.
Woher weiß mein Arbeitgeber, dass ich auch in Zukunft krank bleiben werde?
Hier lässt die Rechtsprechung eine negative Gesundheitsprognose genügen. Betrachtet werden Art, Dauer und Häufigkeit der bisherigen Erkrankungen. Die entscheidenden Fragen sind: Wie sind die Tendenzen bei den Fehlzeiten, d.h. fehlt der Arbeitnehmer immer häufiger oder immer seltener? Zeigten die bisherigen medizinischen Behandlungen Erfolge? Gibt es neue Behandlungsmethoden? Besteht Wiederholungsgefahr? Ist die Erkrankung chronisch oder trat sie nur einmalig auf? Es kommt vieles auf den Einzelfall an, eindeutige Prognosen sind schwierig zu treffen.
In der Regel gilt: chronische Erkrankungen führen zu häufigen Fehlzeiten, dem Arbeitnehmer kann gekündigt werden. Einmalige Ausfälle dagegen, etwa wegen eines Unfalls oder einer Blinddarm-OP, haben keine Auswirkungen auf eine Entlassung.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Inhalt dieser Seite:
- Was tun, wenn eine krankheitsbedingte Kündigung im Briefkasten liegt?
- Was passiert nach Klageerhebung?
- Welche Krankheiten können einen Kündigungsgrund darstellen?
- Kann jede Erkrankung zu einer Kündigung führen?
- Unter welchen Voraussetzungen darf mir der Arbeitgeber wegen einer Krankheit kündigen?
- Muss der Arbeitgeber nicht vor der Kündigung abmahnen?
- Woher weiß mein Arbeitgeber, dass ich auch in Zukunft krank bleiben werde?
- Wie ist die Lage bei Sportunfällen?
- Wann werden die häufigen Kurzerkrankungen zu häufig?
- Was kann man gegen eine negative Gesundheitsprognose unternehmen?
- Was passiert, wenn sich die gesundheitliche Lage nach der Kündigung ändert?
- Was versteht man unter dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)?
- Wann sind die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt?
- In welcher Höhe muss der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlungskosten hinnehmen?
- In welchem Rahmen muss der Arbeitgeber für Ersatz sorgen, wenn ein Arbeitnehmer ausfällt?
- Die Gesundheitsprognose fällt negativ aus, die betrieblichen Interessen sind erheblich beeinträchtigt, wars das?
- Welche Umstände sprechen bei der Interessenabwägung für den Arbeitnehmer?
- Welche Umstände sprechen bei der Interessenabwägung gegen den Arbeitnehmer?
- Wann spricht man von einer langhaltenden Erkrankung?
- Wann sind die betrieblichen Interessen bei lang andauernden Krankheiten beeinträchtigt?
- Was passiert bei der dauernden Leistungsunfähigkeit?
- Und wenn der Arbeitnehmer nach der Krankheit nur eine Teilleistung erbringen kann/will?
- Was versteht man unter einem „low performer“?
- Wann besteht bei einem „low performer“ eine negative Gesundheitsprognose?
- Wann reicht eine Minderleistung für eine wirtschaftliche Belastung aus?
- Kann bei einer erheblichen und dauerhaften Minderleistung ein Arbeitnehmer ohne Weiteres gekündigt werden?
- Wer muss die Minderleistung beweisen?
- Muss der Betriebsrat beteiligt werden?
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- Kostenlose Erstberatung
Sehr geehrter Herr J. Glitsch.
danke für schnelle Antwort, können sie bitte das Kommentar löschen habe es versehen wollte es als Nachricht schicken.
Mit freundlichen Grüßen
S.K
Sehr geehrter Herr K.,
Ihr Kommentar wurde anonymisiert, sind Sie einverstanden, dass er so stehenbleibt?
Mit freundlichen Grüßen
J. Glitsch
Guten Tag,
ich hatte aus mehre gründen Fehlzeiten.mein Arbeitgeber wollte die Lohnfortzahlung nicht mehr zahlen. und mich los werden. Ich habe 3 Abmahnungen und 3 Kündigung per post erhalten.durch mein Arbeitgeber habe ich Depressionen erhalten.
hätte ich Anspruch auf eine Abfindung ?
Mit freundlichen Grüßen
S.K.
Sehr geehrter Fragesteller,
eine Kündigung wegen Krankheut ist genau zu prüfen. Ohne nähere Angaben zum Sachverhalt kann ich dies nicht einschätzen. Generell hängt die Erfolgsaussicht für eine Abfindungsforderung noch von weiteren Faktoren ab.
Da in diesem Fall schnelles Handeln notwendig ist, würde ich Sie gerne bitten, einen Termin für die kostenlose Erstberatung zu vereinbaren. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular im Arbeitsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
J. Glitsch
Rechtsanwalt
Hallo!
Ich bin seit geraumer Zeit,ca 7 Wochen; wegen mittelgradiger Depression krank geschrieben!
Nun hat mein Hausarzt mit eine neue erstdiagnose diagnostiziert,schwere Depression!
Sozusagen daraus resultierend!
Kann ich jetzt gekündigt werden?
Wie ist das mit dem Krankengeld?
Sehr geehrter Herr B.,
ob die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung vorliegen, kann in diesem Rahmen nicht beurteilt werden, hierfür wäre eine nähere Prüfung des Sachverhaltes notwendig.
Es besteht laut Ihrer Angaben kein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung, somit läuft der Anspruch auf Krankengeld weiter.
Mit freundlichen Grüßen
J. Glitsch
Rechtsanwalt