Fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist der härteste Einschnitt in ein Arbeitsverhältnis. Ein außergewöhnlicher Vorfall führt dazu, dass die Beschäftigung von heute auf morgen endet bzw. enden soll. Dem Arbeitnehmer bleibt keine Zeit, sich auf die widrigen Umstände einzustellen.
Aber damit nicht genug. Die fristlose Kündigung führt dazu, dass für das ALG I eine 12-wöchige Sperrzeit eintritt. Auch im Arbeitszeugnis wird sicher keine Lobeshymne stehen.
Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten, sollten Sie sich dagegen zur Wehr setzen. Nur so können Sie die schweren Nachteile vermeiden. Häufig ist der Grund für die Entlassung gar nicht so gravierend. Mit der richtigen Strategie lässt sich im Nachhinein nicht selten eine spürbare Verbesserung der Situation erreichen.
Aber denken Sie unbedingt daran: will man die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung verhindern, muss man dagegen vor dem Arbeitsgericht klagen. Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen Zeit. Unternehmen Sie innerhalb dieser Frist nichts, ist der Zug abgefahren. Die Kündigung wird unangreifbar.
Wenn Sie Ihre Entlassung nicht akzeptieren wollen, unterstützen wir Sie gerne bei der Ergreifung notwendiger Maßnahmen. Wir bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung in allen Fragen rund um die Kündigung. Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich beraten.
Was sind die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung?
Die Voraussetzungen auf einen Blick:
- Schwerwiegender Verstoß/dringender Tatverdacht
- Rechtswidrigkeit des Verstoßes und Schuld des Arbeitnehmers:
Der Arbeitnehmer handelt vorsätzlich oder fahrlässig - Kein milderes Mittel:
Andere, weniger einschneidende Maßnahmen (z.B. eine anderweitige Beschäftigung, ordentliche Kündigung oder Abmahnung) kommen nicht in Betracht - Interessenabwägung:
Das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung überwiegt das Interesse des Arbeitnehmers an dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. - Kündigungsfrist:
Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der maßgeblichen Umstände ausgesprochen werden.
Was versteht man unter einem schwerwiegenden Verstoß?
Für eine fristlose Kündigung verlangt das Gesetz als allererstes einen wichtigen Grund. Denn nur bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß darf auf die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist verzichtet werden. In bestimmten Fällen reicht allerdings schon der Verdacht eines gravierenden Verstoßes. Dieser muss jedoch fundiert und stichhaltig sein. In solchen Fällen spricht man von einer Verdachtskündigung.
Ist die Verfehlung verhältnismäßig gering, kann der Arbeitgeber Sie nicht von nun auf gleich entlassen. Es ist ihm zuzumuten, den Ablauf der Frist zur ordentlichen Kündigung abzuwarten.
Inhalt dieser Seite:
- Was sind die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung?
- Was versteht man unter einem schwerwiegenden Verstoß?
- Welche Verstöße kommen für eine fristlose Kündigung in Betracht?
- Muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist einhalten?
- Wann beginnt die zwei Wochen-Frist und wann läuft sie ab?
- Was versteht man unter dem Vorrang des milderen Mittels?
- Was passiert bei der Interessenabwägung?
- Was sind die häufigsten Kündigungsgründe?
- Kann wegen Alkohol/Drogen am Arbeitsplatz außerordentlich gekündigt werden?
- Wie ist die Lage beim Arbeitszeitbetrug?
- Was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit verweigert?
- Und falls der Arbeitnehmer zum Arzt muss?
- Kann dem Arbeitnehmer auf Druck von außen gekündigt werden?
- Darf wegen Konkurrenztätigkeit fristlos gekündigt werden?
- Wie ist die Lage bei Privattelefonaten/privater Internetnutzung?
- Muss ein Arbeitnehmer bei Selbstbeurlaubung eine fristlose Kündigung befürchten?
- Was passiert, wenn der Arbeitnehmer dem Betrieb unentschuldigt fernbleibt?
- Kann Verhalten im privaten Bereich eine fristlose Kündigung rechtfertigen?
- Wie ist die Lage bei verspäteten Krankmeldungen oder der Nichtvorlage einer AU?
- Was passiert, wenn der Arbeitnehmer eine Krankheit vortäuscht?
- Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
- Muss ein Arbeitnehmer bei unwirksamer Kündigung in den Betrieb zurückkehren?
- Ihre Fragen und unsere Antworten
- Kostenlose Erstberatung
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