Verhaltensbedingte Kündigung
Wurde Ihnen wegen einer vermeintlichen Verfehlung bei der Arbeit gekündigt? Wenn ja, lohnt es sich meist, etwas dagegen zu unternehmen. So können Sie nicht nur eine Sperrzeit bei dem Arbeitslosengeld I vermeiden, sondern auch Ihre Chancen auf eine angemessene Abfindung wahren.
Man sollte auch immer an das Arbeitszeugnis denken. Schließlich ist das Ihre Visitenkarte bei der Jobsuche. Wer aber infolge einer verhaltensbedingten Kündigung aus dem Betrieb ausscheidet, hat keine besonders guten Chancen auf eine positive Beurteilung.
Man sollte sich daher stets sehr gründlich überlegen, ob man eine verhaltensbedingte Kündigung hinnehmen oder dagegen vorgehen möchte. Denken Sie unbedingt daran: will man die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung verhindern, führt in aller Regel kein Weg an einer Kündigungsschutzklage vorbei. Dafür haben Sie nur drei Wochen Zeit. Unternehmen Sie innerhalb dieser Zeit nichts, wird die Kündigung wirksam.
Hier finden Sie alles Wissenswerte zur verhaltensbedingten Kündigung. Sie erfahren, welche Verstoße einen Kündigungsgrund darstellen können und wie der Arbeitgeber bei einer wirksamen Kündigung vorgehen muss. Außerdem zeigen wir, wie man sich gegen eine verhaltensbedingte Kündigung zur Wehr setzen kann.
Wann ist eine Kündigung verhaltensbedingt?
Will der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlassen, braucht er in aller Regel einen triftigen Grund. Ein solcher Grund kann im Fehlverhalten des Arbeitnehmers liegen, also in der Verletzung einer oder mehrerer Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Der Anlass für die Kündigung ist hier ein bestimmtes Handeln, das der Arbeitgeber nicht dulden möchte.
Genau über diesen Punkt herrscht häufig Streit. Vielen Beteiligten fehlt der nüchterne Blick auf die Situation, wenn es darum geht, einen bestimmten Vorfall zu bewerten. Objektive Kriterien geraten nicht selten mit persönlichen Gründen durcheinander. Gerade spontan ausgesprochene, emotional motivierte Kündigungen des Arbeitgebers haben vor Arbeitsgerichten häufig ein schweres Spiel.
Daher lohnt es sich in vielen Fällen, gegen eine verhaltensbedingte Kündigung vorzugehen. Wenn auch die Rückkehr in den Betrieb in den seltensten Fällen erreicht und gewollt wird, so lässt sich normalerweise zumindest eine angemessene Abfindung erstreiten.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Inhalt dieser Seite:
- Wann ist eine Kündigung verhaltensbedingt?
- Was sollten die ersten Schritte nach Erhalt einer Kündigung sein?
- Wann darf der Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen?
- Welche Verstöße kommen für eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht?
- Reicht der Verstoß an sich für eine Kündigung aus?
- Muss der Arbeitgeber nicht zunächst eine Abmahnung aussprechen?
- Wann kann eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden?
- Wie muss der Betriebsrat beteiligt werden?
- Gibt es keine Alternative zur Kündigung?
- Führt eine verhaltensbedingte Kündigung zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I?
- Wie sind die Interessen des Arbeitnehmers geschützt?
- Muss ein Arbeitnehmer bei unwirksamer Kündigung in den Betrieb zurückkehren?
- Ihre Fragen und unsere Antworten
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