Das Wesentliche zur Insolvenz als Arbeitnehmer
- nur wegen Ihrer Privatinsolvenz dürfen Sie nicht ohne Weiteres entlassen werden
- Abfindungen fließen mit in die Insolvenzmasse
- In der Privatinsolvenz sollten Sie sich um eine Erwerbstätigkeit bemühen
Kann ich wegen meiner Insolvenz entlassen werden?
Die Privatinsolvenz ändert nichts am Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 108 Abs. 1, S. 1 InsO). Schulden sind kein Kündigungsgrund. Schließlich ist die Privatinsolvenz ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Entschuldung, das der Arbeitgeber zu respektieren hat.
Auch wenn der betroffene Arbeitnehmer eine besondere Vertrauensposition bekleidet, ändert sich an diesem Grundsatz nichts. Wird über das Vermögen des Arbeitnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann sich der Arbeitgeber normalerweise nicht auf „Vertrauensverlust“ berufen. Wer jahrelang für den Betrieb sein Bestes gegeben und sich stets als zuverlässig erwiesen hat, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht plötzlich zum Risiko.
Trotz eindeutiger Rechtslage versuchen es manche Arbeitgeber, in die Insolvenz geratene Arbeitnehmer „loszuwerden.“ Wenn auch Sie mit diesem Problem zu kämpfen haben, lohnt sich in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.
Inhalt dieser Seite:
- Das Wesentliche
- Wegen Insolvenz entlassen werden?
- Sollte ich meinem Arbeitgeber von der Insolvenz erzählen?
- Kann ich auch als freier Mitarbeiter die Privatinsolvenz beantragen?
- Was passiert mit meinem Lohn in der Insolvenz?
- Dürfen alle Gehaltsbestandteile gepfändet werden?
- Wird eine Abfindung von der Insolvenz erfasst?
- Muss ich während meiner Privatinsolvenz arbeiten?
- Ihre Fragen und unsere Antworten
- Kostenlose Erstberatung
Wie sieht es denn aus, wenn man als Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei/Steuerberaterkanzlei in Vermögensverfall gerät. Und zwar als reine Schreibkraft. Der Chef darf ja nicht in Vermögensverfall geraten, dann ist die Zulassung futsch. Aber was ist, wenn die Gehälter untergeordneter Mitarbeiter ohne Kontozugriffe und das Recht, eigenständig etwas nach außen zu geben, gepfändet werden. Verliert man dann seinen Job? Besten Dank!
Sehr geehrte Fragestellerin,
für einen Mitarbeiter ohne Kontozugriff oder besondere Vertrauensstellung sind Schulden in der Regel kein Kündigungsgrund. Hier sollte im Fall einer Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellt es ein Problem dar, wenn zu Beginn des Insolvenzverfahren ein befristetes Arbeitsverhältnis (das aller Voraussicht nach in zwei Jahren um weitere drei Jahre verlängert wird) im öffentlichen Dienst besteht?
Vielen Dank & freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau S.,
die Erwerbsobliegenheit ist auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag erfüllt, solange es sich um eine Vollzeitstelle handelt. Ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst ist grundsätzlich schon einmal sehr gut.
Es könnte unter Umständen sein, dass von Ihnen Bewerbungen bereits kurz vor Fristende im laufenden Arbeitsverhältnis erwartet werden, wenn absehbar sein sollte, dass der Vertrag nicht verlängert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht