Betriebsbedingte Kündigung
Zu betriebsbedingten Kündigungen kommt es immer dann, wenn der Unternehmer seinen Betrieb verändert und Personal abbauen möchte. Der einzelne Arbeitnehmer trägt an seiner Entlassung keine Schuld.
Der Arbeitgeber muss sich an bestimmte gesetzliche Regeln halten, vor allem muss er aber die soziale Situation des einzelnen Arbeitnehmers berücksichtigen. Hat er diese nicht im Blick, wird die Kündigung unwirksam.
Auf dieser Seite erfahren Sie Näheres über die betriebsbedingte Kündigung. Wir erläutern, was man bei Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung tun sollte und zeigen, wann eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist und wann nicht. Ein besonderes Augenmerk richten wir auf die Problematik einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl. Erfahrungsgemäß schleichen sich dort die meisten Fehler ein.
Was versteht man unter einer betriebsbedingten Kündigung?
Jede Kündigung braucht einen Grund. Ein solcher Grund kann in der Person des Arbeitnehmers oder in seinem Verhalten liegen. Eine Kündigung kann aber auch gerechtfertigt sein, wenn dringende betriebliche Erfordernisse der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen.
Mit anderen Worten: eine betriebsbedingte Kündigung ist zulässig, wenn gewichtige wirtschaftliche Gründe dafür sprechen. Der Betrieb muss bedeutende Veränderungen erfahren, etwa weil im Zuge einer Umstrukturierung Abteilungen geschlossen oder Produktionszweige verlagert werden.
Allerdings rechtfertigt lange nicht jede Rationalisierung eine Kündigung des betroffenen Arbeitnehmers. Sollen von mehreren Beschäftigten nur einige entlassen werden, stellt sich immer die Frage, ob der Arbeitgeber seine Auswahl korrekt getroffen hat.
Wurde auch Ihnen wegen einer Rationalisierungsmaßnahme gekündigt, sollten Sie die Kündigung auf ihre Wirksamkeit überprüfen lassen. Es ist gut möglich, dass es Sie unberechtigterweise „erwischt“ hat und Ihnen daher ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung zusteht.
Was tun bei einer betriebsbedingten Kündigung?
Wenn eine betriebsbedingte Kündigung in Ihrem Briefkasten liegt, haben Sie nur drei Wochen Zeit, um etwas dagegen zu unternehmen. Sie müssen sich entscheiden, ob Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren oder die Sache auf sich beruhen lassen wollen. Wenn Sie rechtzeitig reagieren, können Sie entweder eine Weiterbeschäftigung erreichen, oder Sie sichern sich zumindest die Chancen auf eine angemessene Abfindung.
Verpassen Sie diese Frist, ist der Zug abgefahren. Für den Arbeitgeber besteht kein Anlass mehr, Ihnen eine Abfindung zu zahlen.
Zwar ist in § 1a Kündigungsschutzgesetz ein gesetzlicher Abfindungsanspruch vorgesehen, allerdings kommt der Arbeitnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen in seinen Genuss. Dafür muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird und der Arbeitnehmer die Abfindung beanspruchen kann, wenn er keine Klage einreicht.
Diese Materie ist ziemlich komplex, im Kündigungsschutzrecht passieren immer wieder Fehler. Jeder Fall ist sehr individuell. Wenn man sich jedoch gegen eine betriebsbedingte Kündigung wehren möchte, kommt man um eine Kündigungsschutzklage nicht herum.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Inhalt dieser Seite:
- Was versteht man unter einer betriebsbedingten Kündigung?
- Was tun bei einer betriebsbedingten Kündigung?
- Unter welchen Voraussetzungen kann betriebsbedingt gekündigt werden?
- Was versteht man unter dringenden betrieblichen Erfordernissen?
- Muss der Arbeitgeber die dringenden betrieblichen Erfordernisse beweisen?
- Wann machen die betrieblichen Erfordernisse eine Kündigung dringlich?
- Wann ist die Sozialauswahl des Arbeitgebers korrekt?
- Ab wann muss ein Arbeitnehmer in die Sozialauswahl einbezogen werden?
- Wie wird bei einer betriebsbedingten Kündigung der Personenkreis für die Sozialauswahl ermittelt?
- Wie werden die Kriterien der Sozialauswahl gegeneinander abgewogen?
- Kann der Bewertungsmaßstab von sozialen Gesichtspunkten von vornherein festgelegt werden?
- Wann sprechen betriebliche Interessen für die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers?
- Gibt es Arbeitnehmer die von vornherein aus der Sozialauswahl ausgeschlossen sind?
- Was passiert bei Fehlern in der Sozialauswahl?
- Welche Rolle spielt die Interessenabwägung bei einer betriebsbedingten Kündigung?
- Wie sieht die Lage für Teilzeitbeschäftigte aus?
- Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
- Ihre Fragen und unsere Antworten
- Kostenlose Erstberatung
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