Scheinselbstständigkeit
Ein fest angestellter Mitarbeiter ist für den Arbeitgeber ein bedeutender Kostenpunkt. Neben dem eigentlichen Gehalt müssen für ihn hohe Sozialabgaben und Steuern entrichtet werden. Außerdem genießen Arbeitnehmer starken Schutz durch verschiedene Gesetze. Sie lassen sich häufig nur schwer entlassen und haben verschiedene Zahlungsansprüche, auch für die Zeit in der sich nicht arbeiten (Krankheit, Urlaub). Deswegen versuchen viele Unternehmer die Entstehung eines arbeitsrechtlichen Verhältnisses zu umgehen, indem sie mit ihren Beschäftigten Verträge über freie Mitarbeit eingehen.
Diese Verträge sind häufig nur projektbezogen und werden bei jedem Projekt immer wieder neu abgeschlossen. Zwar erhalten die Unternehmer damit die gewünschte Flexibilität, diese erreichen sie aber nur auf Kosten der freien Mitarbeiter. Diese befinden sich häufig in einer prekären Lage, da sie kaum ihre Zukunft planen können und ihnen jegliche finanzielle Sicherheit fehlt. Besonders davon betroffen sind die Kreativen und die IT-Branche.
Ob jemand aber wirklich nur ein freier Mitarbeiter ist oder doch ein Arbeitnehmer, richtet sich nicht nach der Bezeichnung im Vertrag, sondern nach der „gelebten“ Wirklichkeit der Zusammenarbeit. Das Stichwort hier heißt Scheinselbständigkeit.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte zu diesem Phänomen. Wir erläutern Ihnen, wie man eine Scheinselbständigkeit feststellen kann, welche Folgen diese nach sich zieht und welche Rechte Ihnen als Scheinselbständiger zustehen.
Was versteht man unter Scheinselbständigkeit?
Scheinselbständige sind in Wirklichkeit Arbeitnehmer. Zwar werden sie formal als Selbständige, freie Mitarbeiter oder auch freelancer bezeichnet, tatsächlich handelt es sich aber nicht um eine freie Zusammenarbeit, sondern um eine abhängige Beschäftigung. Die Selbständigkeit besteht nur zum Schein nach außen, die Bedingungen unter denen die Arbeit in Wirklichkeit verrichtet wird, entsprechen Bedingungen in einem Arbeitsverhältnis.
Eine solche Konstruktion wird aus verschiedenen Gründen gewählt. Einerseits wollen die „Auftraggeber“ keine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen eingehen (Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Gewährung bezahlten Urlaubs u.a.), andererseits wird auf diese Weise versucht Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zu sparen. Besonders häufig kommt Scheinselbständigkeit in der IT-Branche vor.
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
Inhalt dieser Seite:
- Was versteht man unter Scheinselbständigkeit?
- Wann ist man scheinselbständig?
- Welche arbeitsrechtlichen Folgen hat die Scheinselbständigkeit?
- Welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen hat die Scheinselbständigkeit?
- Welche steuerrechtlichen Folgen hat die Scheinselbständigkeit?
- Wie wird eine Scheinselbständigkeit festgestellt?
- Was kann man tun, wenn die Aufträge ausbleiben?
- Kann man als Scheinselbständiger eine Abfindung erhalten?
- Besteht bei Scheinselbständigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Wer sind arbeitnehmerähnliche Selbständige?
- Kostenlose Erstberatung
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