Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlung in Privatpraxis
Psychotherapeutische Praxen mit Kassenzulassung sind überfüllter denn je. Therapieplätze können nur mit monatelangen Wartezeiten angeboten werden, wenn die Warteliste nicht schon geschlossen wurde. Patienten erleben durch die Wartezeit jedoch häufig eine Verschlechterung oder Chronifizierung der Symptomatik. Dies führt nicht nur zu Unzufriedenheit bei Patienten. Auch Psychotherapeuten, die ihrem Anspruch zur Minderung des Leidens ihrer Patienten nicht nachkommen können, beklagen die Situation. Immer wieder müssen sie behandlungsbedürftige Patienten aufgrund von Zeitmangel abweisen.
Als Reaktion auf das Systemversagen schuf der Gesetzgeber das Kostenübernahmeverfahren nach § 13 Absatz 3 SGB V: Patienten dürfen sich demnach bei Unterversorgung Leistungen selbst beschaffen. Im Bereich der Psychotherapie heißt dies konkret, dass sie bei nicht zumutbaren Wartezeiten oder Entfernungen Leistungen von Privatpraxen in Anspruch nehmen dürfen.
Krankenkassen lehnen Kostenübernahme regelmäßig ab
Trotz eindeutiger Rechtslage blockieren die gesetzlichen Kassen regelmäßig eingereichte Anträge auf Kostenübernahme. Wenn Sie als Psychotherapeut im Kostenübernahmeverfahren tätig sind, kennen Sie den Papierkrieg, den ein Antrag auf Kostenübernahme und eine nachfolgende Ablehnung nach sich zieht.
Aber auch eine seltene Kostenzusage durch die Krankenkasse birgt noch ihre Tücken: Die gesetzlichen Kassen genehmigen die psychotherapeutischen Leistungen häufig nur nach EBM-Gebührensatz. Die Kassen handeln damit widerrechtlich, denn hier lässt die Rechtsprechung keine Zweifel zu: Krankenkassen müssen die Leistungen in der entstanden Höhe, also in vollem Umfang, erstatten. Die Vergütung im Kostenübernahmeverfahren richtet sich somit nach der Höhe der GOÄ bzw. GOP.
Als Kanzlei mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verbraucherrecht kooperieren wir mit vielen psychotherapeutischen Praxen und helfen, den Anspruch auf Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlungen in voller Höhe nach GOP, GOÄ durchzusetzen.
Kooperationspartner im Bereich Kostenerstattung
Wir möchten Ihre Praxis/Sie als Kooperationspartner gewinnen und Ihre Patienten dabei unterstützen, den Anspruch auf Kostenübernahme der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung in voller Höhe nach GOP, GOÄ durchzusetzen. Wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns haben und sich über das weitere Vorgehen informieren möchten, können Sie uns gerne kontaktieren.
Kostenübernahme aus Sicht der Therapeuten
- Wie wird meine Praxis Kooperationspartner der Kanzlei?01
- Welche Vorteile ergeben sich durch eine Kooperation?02
- Welche Auswirkungen hat die Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunden auf die Kostenübernahme?03
- Welche Kosten kommen auf mich zu?04
- Was ändert sich durch die Psychotherapie-Richtlinienreform vom 01.04.2017 bei der Kostenübernahme?05
Wie wird meine Praxis Kooperationspartner der Kanzlei?
Wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben oder sich über das konkrete Vorgehen informieren möchten, können Sie uns gerne kontaktieren und sich von unserer Leistung überzeugen. Dabei gehen Sie keine Risiken ein. Eine Beauftragung erfolgt erfolgsbasiert.
Welche Vorteile ergeben sich durch eine Kooperation?
Durch eine Kooperation mit unserer Kanzlei können wir Sie und Ihre Patienten bei der Durchsetzung Ihres Rechtsanspruchs unterstützen. Während wir den Patienten die Voraussetzungen für eine notwendige therapeutische Behandlung schaffen, können wir für Sie den Anspruch auf eine Kostenübernahme in voller Höhe durchsetzen. Durch unsere Beauftragung schaffen Sie sich Freiräume, die Sie zur Behandlung Ihrer Patienten nutzen können. So wird eine bessere Arbeitsauslastung gefördert und der Umsatz der Praxis gesteigert.
Welche Auswirkungen hat die Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunden auf die Kostenübernahme?
Seit April 2017 sind Vertragspsychotherapeuten verpflichtet, wöchentlich eine Sprechstunde anzubieten. Das Ziel der Reform sollte ein schneller, niedrigschwelliger Zugang zu psychotherapeutischen Dienstleistungen sein. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass das gewählte Mittel seinen Zweck verfehlt. Zwar erhalten Patienten einen Erstkontakt und eine diagnostische Einschätzung, jedoch können die Praxen meist keine Behandlungsplätze anbieten. Im Gegenzug führt die Mehrbelastung durch psychotherapeutischen Sprechstunden dazu, dass noch weniger reguläre Therapieplätze bereitgestellt werden können. Zudem ist die Vergütung der Sprechstunden wie auch der Akutbehandlungen geringer als die der Regelleistungen, sodass den Praxen Einnahmequellen fehlen. Nach erfolgter Beanstandung prüft das BMG momentan die Sätze für Sprechstunden und Akutbehandlungen.
Durch die neuen Leistungen wird die Versorgungskapazität weiter eingeschränkt, was die Unterversorgung mit psychotherapeutischen Dienstleistungen nur noch verstärkt. Die Kostenerstattung wird somit vermutlich nicht seltener, sondern eher noch häufiger zum Zuge kommen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Unsere Kanzlei zeichnet sich dadurch aus, dass sie eine faire und durchsichtige Preispolitik verfolgt. Wir zeigen Ihnen die anstehenden Kosten im Vorhinein an und berechnen keine versteckten Kosten.
Was ändert sich durch die Psychotherapie-Richtlinienreform vom 01.04.2017 bei der Kostenübernahme?
Die Reform der Psychotherapie-Richtlinie hat unter Psychotherapeuten große Unsicherheiten über die Zukunft des Kostenübernahmeverfahren hervorgerufen. Die Kassen nutzen diese Unsicherheit bis heute aus. Sie argumentieren, dass durch die Einführung der Sprechstunden und der Akutbehandlungen ausreichend schnelle Hilfemaßnahmen eingerichtet worden seien. Dabei wurde erst kürzlich in einer aktuellen Stellungnahme des Bundestags deutlich, dass die Reformen der Psychotherapie-Richtlinie und die Einführung neuer Leistungen keinen Einfluss auf den Anspruch auf Kostenübernahme haben. Dies stellten auch einige Sozialgerichte in ihren Urteilen fest. Patienten haben also weiterhin das Recht auf die Übernahme der Kosten für eine Therapie in einer privaten Praxis.