Unsere Kanzlei erzielt Erfolg gegen BMW Bank

Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Fehlerhafte Verträge: Widerruf Autokredit bei der BMW Bank erfolgreich

    Immer mehr Verbraucher profitieren von der wohl größten juristischen Sensation der letzten Jahre, dem Widerruf des Autokredits. In einem weiteren aufsehenerregenden Erfolg vor Gericht konnte nun der BMW Bank eine herbe Niederlage beigebracht werden.
    Der Kunde ist seinen Mini Cooper nach einem Urteil des Ravensburger Landgerichts (Aktenzeichen 2 O 115/19) rund drei Jahre lang kostenlos gefahren. Für die rund 50.000 Kilometer, die er mit dem Wagen seit August 2016 zurückgelegt hatte, muss er nämlich keine Nutzungsentschädigung zahlen.
    Die gezahlten Beträge in Höhe von 20.626,56 Euro erhält er komplett wieder zurück. Die restlichen Raten muss er nicht mehr zahlen. “Diese Rechtsfolge mag zwar gegenüber der BMW-Bank hart erscheinen, doch sie ist vom Gesetzgeber so gewollt”, erklärt Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei.

    Anwaltliche Dokumentenprüfung

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    10.000

    geprüfte Fälle

    Kostenlose telefonische Erstberatung:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    So lief der Prozess am LG Ravensburg

    Der Kunde hatte erfahren, dass Fehler in den Kreditverträgen fast aller Banken zum Widerruf des Autokredits oder Leasingvertrags berechtigen, selbst wenn der Vertrag bereits vor mehreren Jahren abgeschlossen wurde. Und so war es auch in diesem Fall bei der BMW Bank. Aufgrund missverständlicher und falscher Angaben im Autokreditvertrag war es dem Kunden möglich, den Vertrag zu widerrufen. Das hat zur Folge, dass alle gezahlten Raten wieder zurückerstattet werden müssen.
    Bei anderen Urteilen sahen die Richter teilweise noch einen Anspruch der Bank auf eine sogenannte Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer. Die Ravensburger Richter jedoch folgten der verbraucherfreundlichen Auslegung des Gesetzes, wonach der Bank für die gefahrenen Kilometer und den Wertverlust des gebrauchten Autos kein Ersatzbetrag zusteht.

    Erfolgsaussichten jetzt noch besser

    Das Urteil verbessert noch einmal die Erfolgsaussichten der BMW-Kunden, die den Widerrufsjoker ziehen und den attraktiven finanziellen Vorteil erhalten möchten. Zudem ist der Fehler, der im aktuellen Fall ausschlaggebend für die Widerrufsmöglichkeit war, auch in Verträgen vieler anderer Banken enthalten. “Dieses Urteil ist ein weiterer Mosaikstein in der aktuellen, verbraucherfreundlichen Rechtsprechung und kann allen Autobesitzern helfen, die ihr Fahrzeug per Kredit finanziert haben”, so Ruvinskij.

    Anwaltskosten fallen beim Vorgehen zum Widerruf nicht an, da eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

    René Brustmann
    Rechtsanwalt

    Ilja Ruvinskij
    Rechtsanwalt und Partner

    Ludger Knuth
    Rechtsanwalt

    Jan Glitsch
    Rechtsanwalt

    Widerruf Autokredit schon in den vergangenen Jahren erfolgreich

    Bild von einem BMW Autoreifen

    Immer mehr Verbraucher profitieren von der wohl größten juristischen Sensation der letzten Jahre, dem Widerruf des Autokredits.

    Schon in den vergangenen Jahren haben viele Kunden unterschiedlichster Banken wie etwa der Volkswagen-Bank und der Mercedes-Benz Bank den Widerruf ihrer Autokredite erfolgreich durchgesetzt. Die Banken haben die wortgleichen Formulierungen in ihren millionenfach genutzten Standardverträgen verwendet. Somit ist es nur folgerichtig, dass nun auch die BMW Bank die ersten Urteile gegen sich hinnehmen muss.

    Der Widerruf Autokredit ist für alle Autobesitzer interessant, die das Fahrzeug per Kredit finanziert haben. Insbesondere können aber Dieselkäufer profitieren, die aufgrund des Abgasskandals und des daraus resultierenden Wertverlustes sowie der Fahrverbote in Innenstädten ihren Diesel nun loswerden möchten.

    Anwaltliche Dokumentenprüfung

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    10.000

    geprüfte Fälle

    Kostenlose telefonische Erstberatung:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Unsere Kanzlei erzielt Erfolg gegen BMW Bank”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

    6 Kommentare
    1. Keith
      says:

      Sehr geehrter Dr. Ghendler,
      ich habe bereits Ihren Check durchlaufen, aber leider kam keine Email an.
      Ich habe am 24.04.2017 ein BMW Cabrio finanziert, dieses war ein Jahreswagen.
      Bestehen Chancen, daß die Finanzierung fehlerhaft ist. Ich habe gelesen, daß BMW bis 2016 fehlerhafte Darlehensverträge ausgestellt hat?
      Vielen Dank für Ihre Antwort.
      MfG
      Ingrid Keith

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau K.,

        grundsätzlich bestehen Chancen, den Vertrag rückabzuwickeln. Falls Sie noch immer auf eine Antwort warten, würde ich Sie bitten, kurz bei uns unter 0221-67770055 den aktuellen Stand in Ihrem Fall zu erfragen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Tobi
      says:

      Hallo,

      ich hätte gleich mehrere Fragen:
      1. Muss ich das Auto noch besitzen bzw. darf dazwischen ein Halterwechsel stattgefunden haben?
      2. Gibt es eine Verjährungsfrist für den Widerruf?
      3. Wie muss ich mir das genau vorstellen? Ich widerrufe erfolgreich und das Auto geht dann zurück an den BMW Händler (in welchem Zustand auch immer) ?
      4. Dürfen Teile des Autos verändert worden sein (Spoiler, Felgen)?
      5. Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat?

      Danke und Gruß
      Tobi

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        gerne beantworte ich Ihre Fragen.
        1. Ja, Sie müssen noch im Besitz des Fahrzeugs sein.
        2. Eine Verjährungsfrist gibt es in diesem Sinne nicht. Zwar gibt es eine Frist, diese beginnt jedoch erst zu laufen, wenn Sie eine ordnungsgemäße Widerrufsinformation erhalten haben. Dies war jedoch bislang nicht der Fall.
        3. Genau, die BMW Bank muss das Auto zurücknehmen und würde dafür einen BMW-Händler nennen, wo Sie das Auto abgeben. Unter Umständen kann ein außergerichtlicher Vergleich mit Behalt des Fahrzeugs vereinbart werden.
        4. Wenn das Auto nicht mehr im Originalzustand ist, kann sich etwas am Erstattungsbetrag ändern.
        5. Es ist möglich, noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da der Versicherungsfall erst bei Ablehnung des Widerrufs durch die Bank eintritt. Somit entstehen als Kosten nur der Beitrag für die Versicherung sowie eine eventuelle Selbstbeteiligung.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    3. Mario
      says:

      Hallo, haben eine Finanzierung bei der MB Bank, an wen müsste ich mich zur Überprüfung wenden?

      Gruß Mario

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        senden Sie die Vertragsdokumente zur kostenlosen Überprüfung einfach an widerruf@anwalt-kg.de.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    Dein Kommentar

    An Diskussion beteiligen?
    Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

    Schreiben Sie einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    © Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei