Fehlerhafte Verträge: Widerruf Autokredit bei der BMW Bank erfolgreich
Immer mehr Verbraucher profitieren von der wohl größten juristischen Sensation der letzten Jahre, dem Widerruf des Autokredits. In einem weiteren aufsehenerregenden Erfolg vor Gericht konnte nun der BMW Bank eine herbe Niederlage beigebracht werden.
Der Kunde ist seinen Mini Cooper nach einem Urteil des Ravensburger Landgerichts (Aktenzeichen 2 O 115/19) rund drei Jahre lang kostenlos gefahren. Für die rund 50.000 Kilometer, die er mit dem Wagen seit August 2016 zurückgelegt hatte, muss er nämlich keine Nutzungsentschädigung zahlen.
Die gezahlten Beträge in Höhe von 20.626,56 Euro erhält er komplett wieder zurück. Die restlichen Raten muss er nicht mehr zahlen. “Diese Rechtsfolge mag zwar gegenüber der BMW-Bank hart erscheinen, doch sie ist vom Gesetzgeber so gewollt”, erklärt Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei.
Sehr geehrter Dr. Ghendler,
ich habe bereits Ihren Check durchlaufen, aber leider kam keine Email an.
Ich habe am 24.04.2017 ein BMW Cabrio finanziert, dieses war ein Jahreswagen.
Bestehen Chancen, daß die Finanzierung fehlerhaft ist. Ich habe gelesen, daß BMW bis 2016 fehlerhafte Darlehensverträge ausgestellt hat?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
Ingrid Keith
Sehr geehrte Frau K.,
grundsätzlich bestehen Chancen, den Vertrag rückabzuwickeln. Falls Sie noch immer auf eine Antwort warten, würde ich Sie bitten, kurz bei uns unter 0221-67770055 den aktuellen Stand in Ihrem Fall zu erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
ich hätte gleich mehrere Fragen:
1. Muss ich das Auto noch besitzen bzw. darf dazwischen ein Halterwechsel stattgefunden haben?
2. Gibt es eine Verjährungsfrist für den Widerruf?
3. Wie muss ich mir das genau vorstellen? Ich widerrufe erfolgreich und das Auto geht dann zurück an den BMW Händler (in welchem Zustand auch immer) ?
4. Dürfen Teile des Autos verändert worden sein (Spoiler, Felgen)?
5. Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat?
Danke und Gruß
Tobi
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen.
1. Ja, Sie müssen noch im Besitz des Fahrzeugs sein.
2. Eine Verjährungsfrist gibt es in diesem Sinne nicht. Zwar gibt es eine Frist, diese beginnt jedoch erst zu laufen, wenn Sie eine ordnungsgemäße Widerrufsinformation erhalten haben. Dies war jedoch bislang nicht der Fall.
3. Genau, die BMW Bank muss das Auto zurücknehmen und würde dafür einen BMW-Händler nennen, wo Sie das Auto abgeben. Unter Umständen kann ein außergerichtlicher Vergleich mit Behalt des Fahrzeugs vereinbart werden.
4. Wenn das Auto nicht mehr im Originalzustand ist, kann sich etwas am Erstattungsbetrag ändern.
5. Es ist möglich, noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da der Versicherungsfall erst bei Ablehnung des Widerrufs durch die Bank eintritt. Somit entstehen als Kosten nur der Beitrag für die Versicherung sowie eine eventuelle Selbstbeteiligung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
Hallo, haben eine Finanzierung bei der MB Bank, an wen müsste ich mich zur Überprüfung wenden?
Gruß Mario
Sehr geehrter Fragesteller,
senden Sie die Vertragsdokumente zur kostenlosen Überprüfung einfach an widerruf@anwalt-kg.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt