Hinweise zur Schuldnerstatistik
Die Ergebnisse der Statistik zur Überschuldungssituation im Jahr 2018 beruhen auf den Angaben von 559 Schuldnerberatungsstellen aus Deutschland, welche mit dem Einverständnis der Schuldner anonymisierte Daten von etwa 136.000 Personen zur Verfügung gestellt haben.
Erschreckend war im Zusammenhang mit den Auslösern für die Entstehung von Schulden vor allem in der Altersgruppe unter 25 Jahren die geringe Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens von 777 Euro im Monat. Das Statistische Bundesamt folgerte daraus, dass junge Menschen mehr als zwei Monate für die Begleichung von Telekommunikationsschulden oder etwa ein Jahr zur Tilgung aller Schulden benötigen würden, sofern alle Einnahmen ausschließlich zur Schuldentilgung verwendet werden.
Schulden zwischen Jung und Alt sehen sehr unterschiedlich aus und haben viele verschiedene Gründe.
Doch auch das Durchschnittseinkommen der älteren Schuldner ist mit etwa 1.051 Euro vergleichsweise niedrig. Für die Tilgung von Kreditschulden brauchen Schuldner in diesem Fall durchschnittlich 22 Monate, bis zur kompletten Schuldenbefreiung vergehen im Schnitt drei Jahre.
Unterschiede gibt es übrigens auch in der Höhe der Gesamtschulden. So liegt diese bei der jüngeren Generation bei durchschnittlich 8.849 Euro und bei der älteren Generation im Durchschnitt bei 43.740 Euro. Dieser recht große Unterschied lässt sich mit der längeren Wirtschaftsaktivität begründen, die mit einem höheren Lebensalter einhergeht. Schuldenfreiheit kann jedoch unabhängig von der Schuldenhöhe mit der Einleitung einer Privatinsolvenz erreicht werden.
Hallo ich habe eine frage bin gerade noch am anfang bzw.wird gerade mein insolvenz bein amtsgericht zur bearbeitung und mir wurde jetzt schon von meiner bank die kündigung zu ende mai schriftlich mit geteilt was kann ich tun und wie ist das wenn sich eine andre bank weigert mir ein konto zu eröffnen lg.scherning
Sehr geehrter Herr Scherning,
Sie haben Anspruch auf ein Basiskonto (Jedermannkonto), zumindest bei einer Bank, die keiner Ihrer Gläubiger ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht