Umweltfonds – das Geschäft mit dem „grünen Gewissen“


Umweltschutz und Klimaschutz stehen nicht mehr nur bei Naturschützern auf der Tagesordnung. Inzwischen haben sie auch Einzug in die Welt der Kapitalanlagen gehalten. Anleger können in sog. Umweltfonds, auch Nachhaltigkeitsfonds oder Ökofonds genannt, investieren. Das Ziel dabei ist in der Regel, eine rentable Geldanlage mit einer nachhaltigen Investition in den Umweltschutz zu kombinieren. Leider bleibt es oft bei der Theorie. In der Praxis haben Umweltfonds, die sich z.B. an Projekten mit Sonnen-, Wasser- oder Windenergie beteiligen, mit Problemen zu kämpfen. Sich ständig ändernde Gesetzeslagen können zu wirtschaftlichen Problemen der Fondsgesellschaften führen und für die Anleger erweist sich die Geldanlage als deutlich weniger nachhaltig als gedacht. Doch die enormen Risiken der „grünen Kapitalanlagen“ und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage werden den Anlegern oft verschwiegen. Stattdessen soll mit dem ökologischen Gewissen der Anleger Kasse gemacht werden. In vielen Fällen können die Anleger bei fehlgeschlagenen Investitionen aber Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die Kernpunkte in Kürze

  • Umweltfonds sind spekulative und riskante Geldanlagen

  • Anlageberater haben umfangreiche Beratungs-, Aufklärungs- und Informationspflichten. Verstöße gegen diese Pflichten können zu Schadensersatzansprüchen führen.

  • Sind die Emissionsprospekte fehlerhaft, können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung bestehen

  • Wegen eines möglichen Interessenkonflikts müssen Banken über hohe Abschlussprovisionen (Kick-Backs) aufklären. Werden Kick-Backs verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden

  • Schadensersatzansprüche unterliegen Verjährungsfristen, die unbedingt beachtet werden müssen

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