Als Unternehmer oder Freiberufler gehen Sie zwangsläufig Investitionen und wirtschaftliche Risiken ein. Aus solchen unternehmerischen Tätigkeiten können Verbindlichkeiten in erheblichem Ausmaß entstehen, die eine Haftung mit Ihrem privaten Vermögen zur Folge haben können. Selbiges gilt auch für Privatpersonen, welche durch weitreichende Investitionen ein hohes Risiko eingehen.Die Folgen können grundsätzlich das gesamte Privatvermögen betreffen, also Immobilien, Konten, Wertpapiere etc.
Asset Protection: rechtlich gebilligte vermögenssichernde Gestaltungsmöglichkeiten
Als Asset Protection wird eine Vielzahl von zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten bezeichnet, um Vermögen vor Haftungsansprüchen zu schützen. Vermögensschutz bzw. solche vermögensschützenden Maßnahmen werden im angloamerikanischen Raum als Asset Protection bezeichnet und genießen dort eine lange Tradition. Diese vermögenssichernden Maßnahmen sind nichts anderes als der Schutz der eigenen wirtschaftlichen Vermögensgüter vor einem Verlust oder einer Minderung.
Ziel: Schutz Ihres gesamten Vermögens vor Verlust oder Minderung
Ziel der Asset Protection ist es, Ihr gesamtes Vermögen – bestehend aus Forderungen, Gütern und Rechten – wirksam und umfassend vor einem Verlust oder einer Minderung zu schützen. Dies erfordert ein auf den jeweiligen Vermögensbestand maßgeregeltes Konzept, um einerseits steuerliche Vorteile zu erreichen und andererseits rechtliche Rahmenbedingungen möglichst vorteilhaft auszuschöpfen.
Konzept der Entfernung aus der Haftungssphäre
Das Hauptkonzept der Asset Protection ist die rechtlich gebilligte Möglichkeit, Vermögen auf eine andere Person zu übertragen und somit aus der eigenen Haftungssphäre zu entfernen. Das bedeutet, dass das Vermögen trotz Übertragung auf eine andere Person wirtschaftlich nutzbar bleibt. Ein Beispiel ist hier die Vermögensübertragung innerhalb der Familie z.B. auf den Ehepartner und / oder die Kinder. Anspruchsvollere Maßnahmen können z.B. die Übertragung auf Rechtsträger wie . eine Stiftung, ein Trusts oder eine ähnliche Rechtsfigur sein.
Konzept der Ausschöpfung haftungsbeschränkender Institute
Ein weiteres Konzept ist die Wahl haftungsbeschränkender Rechtsformen, z.B. durch die Gründung einer GmbH.
Unser Beratungsangebot
Unser Ansinnen ist es, Sie überzeugend und nachhaltig zu beraten. Wir klären gemeinsam Ihre Vermögenssituation, stellen Ihnen die rechtlich möglichen Gestaltungsmöglichkeiten dar und nehmen diese für Sie vor. Bitte fragen Sie uns nach unseren Angeboten.
Der Bereich der Asset Protection wird von unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Patrick C Fock in selbstständiger Beratung, Vertretung und Haftung betreut.