Eine Haftungslage tritt nicht erst ein, wenn ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist und damit ein zur Vollstreckung berechtigender Titel vorliegt. Vielmehr tritt Haftung unter Umständen bereits schon im Zeitpunkt des nicht fristgemäßen Begleichens einer Forderung ein, wenn z.B. die Vertragsparteien die sofortige Vollstreckbarkeit bei Vertragsschluss geregelt haben. Ein seinen Wirkungen nach einem Urteil gleichender vollstreckbarer Titel kann auch ein aufgrund eines Mahnverfahrens ergangener Vollstreckungsbescheid oder auch eine notarielle Urkunde sein.
So schützen Sie Ihr Vermögen vor Vollstreckungen
In solchen Fällen wird die persönliche Haftung mit Ihrem privaten Vermögen durch vermögensschützende Maßnahmen der Asset-Protection vermieden. Vermögensschutz können Sie dadurch erreichen, dass Sie es auf andere verlagern. Dies kann beispielsweise geschehen, indem sie es anderen natürlichen Personen zuordnen (z.B. schenken) oder für Ihre unternehmerische Tätigkeit eine haftungsbeschränkende Rechtsform wählen, z.B. durch Gründung einer GmbH.
Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen
Beachten Sie: Wenn Sie eine vermögensvorsorgende Maßnahme treffen, ist es unbedingt erforderlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Die Rechtsordnung möchte grundsätzlich Vermögensverschiebungen vermeiden – vor allem im Fall einer wirtschaftlichen Krise und drohender Insolvenz. Die Risiken vermögensschützender Gestaltungen sind vor allem:
Risiko 1 – strafrechtliche Relevanz
Dieses Risiko kann vor allem durch die Strafbarkeit von Schuldnern und Anfechtungsgegnern begründet werden
Strafbarkeit des Schuldners: Bankrott, § 283 StGB; Gläubigerbegünstigung, § 283c StGB; Vereitelung der Zwangsvollstreckung, § 288 StGB.
Strafbarkeit des Anfechtungsgegners: Schuldnerbegünstigung, § 283c StGB; Teilnahmestrafbarkeit.
Risiko 2 – Anfechtung
Anfechtungen durch Gläubiger bei Vermögensübertragungen nach dem Anfechtungsgesetz und der Insolvenzordnung (§§ 129 ff. InsO).
Risiko 3 – Wirksamkeitshindernisse
Nichtigkeit von Vermögensübertragungen nach § 138 BGB, wenn über die bloße Benachteiligungsabsicht hinausgehende Umstände eintreten und die Vermögensschutzmaßnahme dadurch als sittenwidrig bewertet werden kann.
Risiko 4 – Steuernachteile
Steuerrechtliche Nachteile der vermögensschützenden Gestaltungen.
Wir bieten Ihnen ein maßgeschneidertes Paket
Die Lösung liegt in der Gestaltung Ihrer Vermögenslage zu einem Zeitpunkt, an dem noch keine Haftung besteht und Maßnahmen der Asset Protection rechtlich zulässig sind. Entscheiden Sie sich, Ihr Vermögen so zu schützen, dass zukünftig entstehende Haftungsansprüche nicht auf das bisherige Vermögen durchschlagen können. Wirksamer und nachhaltiger Vermögensschutz kann nur durch Überlegungen im Vorfeld gewährleistet werden. Unser Hauptanliegen besteht darin, Ihnen einen Überblick über vermögensschützende Gestaltungsmöglichkeiten zu geben, Sie zu beraten, über die entsprechenden Risiken aufzuklären und die rechtlich zulässigen Maßnahmen zu treffen – Wir bieten Ihnen ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse maßgeschneidertes Paket.
Maßnahmen der Asset Protection
Als vermögensschützende Maßnahmen kommen vor allem in Betracht:
- Familienrechtliche Gestaltung und Erbschaft
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltung
- Schutz Ihres Unternehmensvermögens
- Beratung zur Umschichtung in pfändungsfreies Vermögen
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung zu Ihren vermögenschützenden Zielen. Unser anliegen ist es vor allem, Ihnen ein tragfähiges Vermögensschutzkonzept zu bieten. Rufen Sie uns gerne an, um einen Termin zu vereinbaren.
Der Bereich der Asset Protection wird von unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Patrick C Fock in selbstständiger Beratung, Vertretung und Haftung betreut.