In der eingetretenen Krise übernehmen wir für Sie die Abwehr unberechtigter Gläubigeransprüche
Unser anliegen ist es vor allem, Ihnen ein tragfähiges Vermögensschutzkonzept zu bieten – dieses sollte sich deshalb im Rahmen des rechtlich zulässigen bewegen.
In einer sich abzeichnenden oder bereits eingetretenen Krise übernehmen wir für Sie die Abwehr unberechtigter Gläubigeransprüche. Einen Rechtsrat zu konkreten Instrumenten des Vermögensschutzes werden wir nach der erfolgreichen Abwehr der Gläubigeransprüche vornehmen.
Der Bereich der Asset Protection wird von unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Patrick C Fock in selbstständiger Beratung, Vertretung und Haftung betreut.