Geschlossene Flugzeugfonds – Totalverlust nach Turbulenzen
Mit geschlossenen Flugzeugfonds den Himmel erobern, ein uralter Menschheitstraum, der für immer mehr Kapitalanleger zum Albtraum wurde. 216 Mio. Passagiere stiegen laut dem Statistik-Portal Statista im Jahr 2015 an deutschen Flughäfen in ein Flugzeug. Zudem wurden rund 4,4 Mio. Tonnen Güter an deutschen Flughäfen verfrachtet. Da liegt es geradezu auf der Hand Kapitalanlegern ein Produkt anzubieten, mit dem sie am Umsatz der Luftfahrtbranche partizipieren können. Jedoch werden dem Anleger oftmals die Risiken verschwiegen oder sie werden schlicht verharmlost. Die Luftfahrtbranche ist wie kaum eine zweite Branche abhängig von der konjunkturellen Entwicklung und reagiert zudem übermäßig stark auf Krisen. Diese Risiken versuchen die Fluggesellschaften zu vermeiden, in dem sie die von ihnen betriebenen Flugzeuge nicht mehr kaufen, sondern leasen. An dieser Stelle kommen geschlossene Flugzeugfonds ins Spiel.
Was ist ein geschlossener Flugzeugfonds?
Dabei initiiert eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Gründung eines Unternehmens, das ausschließlich den Erwerb eines Flugzeugs und dessen anschließende Verleasung zum Zweck hat. Dabei spielen Passagiermaschinen eine ebenso große Rolle wie Frachtmaschinen. Das notwendige Kapital wird dabei bei Anlegern eingesammelt, die als Gesellschafter eintreten und ihre Anlegerstellung damit verlieren. Zusätzlich nimmt die Gesellschaft Bankdarlehen zur Finanzierung des Vorhabens auf. Wenn die Gesellschaft das notwendige Kapital erreicht hat, werden keine weiteren Gesellschafter mehr aufgenommen. Der Gesellschafterkreis wird somit geschlossen.
Welche Risiken hat ein geschlossener Flugzeugfonds?
Einseitige Anlage (fehlende Diversifikation)
Bei dieser Art der Kapitalanlage findet grundsätzlich keine Streuung auf mehrere Objekte statt. Für die Anleger entsteht ein Klumpenrisiko, da der Anlageerfolg mit der erfolgreichen Verleasung und Vercharterung des Flugzeugs steht oder fällt. Das Klumpenrisiko kommt bei geschlossenen Flugzeugfonds insbesondere zum Tragen, da diese stärker als andere Kapitalanlagen von der weltweiten Konjunktur abhängig sind und auf Krisenereignisse übermäßig reagieren.
Verlustrisiko aus Unternehmensbeteiligung
Da es sich bei einem geschlossenen Fondskonstrukt immer auch um eine Unternehmensbeteiligung handelt, trägt der Anleger (Gesellschafter) nicht nur das Verlustrisiko, sondern je nach Ausgestaltung der Gesellschaft auch das Risiko eine Nachschusspflicht. (nur GbR)
Zinsrisiko aus Darlehensverbindlichkeiten
Darüber hinaus trägt der Anleger auch das Zinsrisiko aus dem Bankdarlehen, die geschlossene Fonds in der Regel zusätzlich aufnehmen und die nicht selten 60 % des Gesellschaftskapitals ausmachen.
Währungsrisiko
Der globale Handel wird nach wie vor überwiegend in USD abgewickelt. Insbesondere der Einkauf von Kerosin findet in US-Dollar statt und stellt meist den größten Posten auf der Ausgabenseite einer Fluggesellschaft dar. Daneben kommen auch Geschäfte in allen anderen Währungen in Betracht. Daraus resultiert ein nicht zu unterschätzendes Währungsrisiko. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur die Gesellschaftsmittel aus Anlagergeldern und Bankdarlehen zur Anschaffung des Objekts in die jeweilige Währung getauscht, bzw. in Euro zurückgetauscht werden müssen, sondern alle Zahlungsströme aus Verleasung, Instandhaltungskosten, Betriebs- und Verwaltungskosten etc.
Unwägbarkeiten aus politischen Verwerfungen, Naturkatastrophen und Terrorismus.
Hinzu müssen sich Anleger in geschlossenen Schiffsfonds auch über Risiken aus politischen Verwerfungen (insbesondere bei Objekten im Ausland), Naturkatastrophen und zunehmend aus Terrorismus bewusst sein. Insbesondere der Terrorismus stellt ein direktes Risiko dar, wenn das Anlageobjekt direkt betroffen, sowie indirekt, da Fluggäste auf Terrorakte mit Buchungszurückhaltung reagieren. Es ist daher nicht auszuschließen, dass geschlossene Flugzeugfonds dadurch einen Totalverlust erleiden.
Verjährung
Inhalt fehlt
Wann habe ich Chancen auf Schadensersatz?
Bei der Vielzahl an Risiken haben Anleger jedoch nicht per se Anspruch auf Schadensersatz, wenn eines der Risikoszenarien eintritt und daraus Verluste resultieren. Generell richten sich die Schadensersatzansprüche nicht gegen das Unternehmen an dem man als Anleger in einem geschlossenen Fonds beteiligt ist. Dieses Unternehmen (der geschlossene Flugzeugfonds) ist im Schadensfall meist insolvent und kann für einen Schaden in der Regel nicht mehr einstehen.
Dennoch besteht Hoffnung auf Entschädigung. In den meisten Fällen haben sich Anleger von einem Anlageberater über die Investition in solch ein Vehikel beraten lassen. Den Anlageberater, ob nun selbstständig oder bei einer Bank angestellt, treffen gegenüber dem Anleger Aufklärungs- und Informationspflichten. Der Berater muss zudem sicherstellen, dass die Anlage zu dem Anleger passt. Und genau in diesen Aufklärungs- und Informationspflichten bzw. in ihrer Verletzung liegt die Krux. Denn 95 % der Anlageempfehlungen passen nicht zu den tatsächlichen Bedürfnissen des Anlegers oder wurden ihm nicht sachgerecht erklärt. Zudem sind die Anforderungen an Informationsmaterialien und Prospekte zugunsten des Verbraucherschutzes gestiegen. Auch hier gibt es Einfallstore, wenn die Anlage nicht hält, was versprochen wurde.