Widerrufsjoker oder Schadensersatz? Musterfeststellungsklage oder alleine?
Tatsächlich stehen aktuell gleich mehrere Musterfeststellungsklagen in den Startlöchern. Während sich die hier besprochene gegen die Mercedes Bank richtet und den Widerruf der Finanzierung zum Inhalt hat, gibt es auch welche, die auf den Schadensersatz im Abgasskandal – beispielsweise von VW – abzielen. Während der Widerrufsjoker unabhängig vom Abgasskandal auch für andere Fahrzeuge finanziert, ist der Weg über den Schadensersatz nur betroffenen Dieselhaltern vorbehalten. Sie haben einen manipulierten Diesel gekauft? Dann stehen Ihnen unter Umständen mehrere Auswahlmöglichkeiten offen. Wenn Sie diesen Diesel finanziert haben, können Sie zwischen einem Vorgehen mittels des Widerrufsjokers und einem Schadensersatzbegehren wählen. Die Rechtsfolgen sind nahezu identisch. Im Erfolgsfalle können Sie Ihren manipulierten Diesel zurückgeben und erhalten eine Rückzahlung. Verlangen Sie Schadensersatz, so ist diese in etwa so hoch wie Ihr Kaufpreis. Widerrufen Sie Ihren Autokredit, so erhalten Sie die Anzahlung und die bereits bezahlten Raten zurück. In beiden Fällen wird der Rückzahlungsbetrag verzinst. Einzig und allein bei der sogenannten Nutzungsentschädigung könnte es Unterschiede geben. Während die Nutzungsentschädigung beim Schadensersatz feststeht, ist sie beim Widerrufsjoker umstritten. Es gibt gute Gründe, anzunehmen, dass Sie für die gefahrenen Kilometer hier keine Pauschale entrichten müssen. Je nachdem, wie viel Sie mit Ihrem Diesel gefahren sind, kann sich das spürbar auf Ihre Rückzahlung auswirken. Noch fehlt es aber an einem höchstrichterlichen Urteil zu dieser Frage.
Verjährung der Schadensersatzansprüche?
Entgegen der in den Medien dargestellten Position ist es noch nicht zu spät, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Aufgrund der landläufigen Meinung, Die Ansprüche der Geschädigten würden bis zum 31.12.2018 verjähren, kam zumindest Tempo in die Einführung der Musterfeststellungsklage. Unsere Kanzlei und viele andere Anwälte vertreten jedoch die Auffassung, dass bei der Berechnung der Verjährung auf den falschen Zeitpunkt abgestellt wurde. Deswegen ist es noch bis zum 31.12.2019 möglich, etwaige Schadensersatzansprüche einzuklagen.
Kostenlose Erstberatung zum Autokreditwiderruf und zum Schadensersatz

Dass ein gerichtliches Vorgehen nicht zwangsläufig mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist, wissen die wenigsten.
Auch Sie scheuen davor zurück, Ihre Rechte gegen den Automobilgiganten oder die übermächtig erscheinende Herstellerbank durchzusetzen? Fürchten Sie hohe Kosten im Falle eines Unterliegens und wollen sich deswegen lieber der Musterfeststellungsklage anschließen? Oder haben Sie sich bereits auf die Liste eingetragen und sind unsicher, ob das Verfahren in Ihrem Sinne ausgehen wird? Lassen Sie sich kostenlos von unseren versierten Mitarbeitern beraten und stellen Sie so sicher, dass Sie auf dem richtigen Weg sind und Ihre Ansprüche nicht verjähren. Wir prüfen innerhalb weniger Werktage Ihren individuellen Fall und geben Ihnen sodann Rückmeldung. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über unterschiedliche Vorgehensweisen und deren Mehrwert. Gerne beantworten unsere erfahrenen Mitarbeiter Ihnen Finanzierungsfragen, prüfen Ihren Rechtsschutzversicherungsvertrag oder empfehlen Ihnen eine Rechtsschutzversicherung. Unsere Kanzlei ist auf dem Gebiet des Widerrufsrechts besonders spezialisiert und konnte als erste Kanzlei hier einen Sieg gegen die Mercedes Bank verzeichnen. Dementsprechend greifen wir auf die Erfahrung aus erfolgreich geführten Verfahren zurück, um auch für Sie eine Rückabwicklung zu erreichen. Wir vertreten zahlreiche Mandanten im Bereich des Widerrufsrechts.
Uns ist es ein besonderes Anliegen, im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung Transparenz zu zeigen, sodass Sie sich sicher sein können, dass auch ein individuelles Vorgehen für Sie ohne finanzielles Risiko bleibt. Nutzen Sie unser Angebot, sich kostenlos über Ihre Rechte im Abgasskandal zu informieren und beraten zu lassen. Ermöglichen Sie sich selbst, Ihre eigenen Rechte geltend zu machen, ohne abhängig von einem Verein zu sein, der möglicherweise die Anforderungen an eine Musterfeststellungsklage nicht erfüllt. Seien Sie sich sicher, dass ein Vorgehen im Erfolgsfall zu einer Zahlung an Sie führen wird und kein weiteres Vorgehen erforderlich ist.
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