Waldfonds und die unkalkulierbaren Risiken
Holz ist ein begehrter, weil nachwachsender Rohstoff. Es ist nicht nur ein beliebter Baustoff, sondern spielt in Zeiten der Energiewende und der Abkehr von fossilen Brennstoffen auch im Energiesektor eine wichtige Rolle. Dementsprechend haben verschiedene Emissionshäuser das Holz und damit die Wälder als Kapitalanlage entdeckt und bieten Anlegern an, sich an geschlossenen Waldfonds zu beteiligen. Was sich zunächst nach einer rentablen und ökologisch nachhaltigen Kapitalanlage anhört, bietet für den Anleger allerdings auch zahlreiche Risiken. Bäume wachsen bekanntlich langsam und bis sich die Investition rentieren, können zahlreiche Unwägbarkeiten auftreten, die zu einer wirtschaftlichen Fehlentwicklung der Fondsgesellschaft führen können. Umso wichtiger ist es, dass die Anleger über Funktionsweise und Risiken von Waldfonds umfassend und verständlich aufgeklärt werden. Sollte die Anleger nicht entsprechend informiert werden oder die Angaben in den Verkaufsprospekten nicht der Wahrheit entsprechen, bestehen in der Regel gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können.
- Was ist ein geschlossener Waldfonds?01
- Wie sind die Risiken bei Waldfonds?02
- Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Anleger?03
- Welche Anforderungen sind an eine ordnungsgemäße Anlageberatung zu stellen?04
- Welche grundsätzlichen Aufklärungspflichten bestehen bei geschlossenen Fonds?05
- Wann verjähren die Schadensersatzansprüche der Anleger?06
Was ist ein geschlossener Waldfonds?
Geschlossene Waldfonds investieren in der Regel in den Erwerb und die Bewirtschaftung von Waldflächen, ggfs. müssen die Bäume noch gepflanzt werden. Nach einem gewissen Zeitraum können die Bäume gefällt und das Holz verkauft werden. Die Rendite für die Anleger ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen den entstehenden Kosten und den Verkaufserlösen. Insofern ist die Rentabilität eines Waldfonds stark von der Nachfrage und Preisentwicklung des Rohstoffes Holz abhängig. Bevorzugte Anbauflächen befinden sich in Nord-, Mittel- und Südamerika aber auch in Osteuropa.
Wie sind die Risiken bei Waldfonds?
Neben Schwankungen bei der Nachfrage und der Preisentwicklung sind Waldfonds einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, über die sich die Anleger klar sein sollten und über die sie in den Anlageberatungsgesprächen auch aufgeklärt werden müssen. Denn da sie in der Regel mit den Fondsanteilen unternehmerische Anteile erwerben, tragen sie auch das unternehmerische Risiko. Das kann dazu führen, dass Ausschüttungen ausbleiben, erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden oder sogar der Totalverlust des investierten Geldes droht.
Wälder sind naturgemäß großen Umwelteinflüssen ausgesetzt und können durch Unwetter, Feuer oder ähnlichen Naturereignissen ganz oder teilweise zerstört werden. Daher sollte auf entsprechenden Versicherungsschutz geachtet werden. Besonders in Osteuropa kann es zu unklaren Eigentumsverhältnissen kommen und letztlich stellt sich heraus, dass der Staat noch der Eigentümer der Waldfläche ist. Instabile politische Verhältnisse können z.B. auch in Süd- oder Mittelamerika zu Unsicherheiten führen. Waldfonds sind u.a. folgenden Risiken ausgesetzt:
- Sinkende Nachfrage nach Holz
- Preisverfall beim Rohstoff Holz
- Zerstörung durch Naturkatastrophen
- Unsichere und instabile politische Verhältnisse
- Unklare Eigentumsverhältnisse
- Kein ausreichender Versicherungsschutz
- Wechselkursverluste
- Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung
- Rückforderung der Ausschüttungen
- Totalverlust der Einlage
- Insolvenz der Fondsgesellschaft
Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Anleger?
Aufgrund der oben angeführten Risiken und auch besonders wegen des Totalverlust-Risikos sind Waldfonds keine sicheren Geldanlagen, sondern haben in aller Regel einen spekulativen Charakter. Sollte die Beteiligung an einem Waldfonds nicht wie gewünscht verlaufen, bestehen für die Anleger häufig gute Aussichten Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Die Ansprüche können sich häufig aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätte den Anlegern die Funktionsweise eines Waldfonds und auch die Risiken, die sich aus der Beteiligung ergeben, genau aufgezeigt und verständlich erläutert werden müssen. Sollten in den Anlageberatungsgesprächen die Risiken verschwiegen oder nur völlig unzureichend erläutert worden sein, können aus dieser Falschberatung Schadensersatzansprüche entstanden sein. Ebenso können hohe Innenprovisionen aufklärungspflichtig sein. Die Risikoaufklärung kann auch durch Übergabe des Emissionsprospekts erfolgen. Diese Übergabe muss aber so rechtzeitig geschehen, dass der Anleger auch noch alle Möglichkeiten hat, sich mit den Prospekt auseinanderzusetzen und die Chancen und Risiken der Beteiligung abzuwägen. Wird der Prospekt erst kurz vor der Zeichnung der Fondsanteile überreicht, ist es dafür zu spät. Eine Kurzbeschreibung des Fonds reicht ebenfalls nicht aus.
Während die Falschberatung im Einzelfall nachgewiesen werden muss, können Schadensersatzansprüche auch durch Prospektfehler entstanden sein. Die Angaben in den Prospekten müssen vollständig sein und natürlich der Wahrheit entsprechen. Schon irreführende Angaben können dazu führen, dass sich der Anleger ein falsches Bild von der Geldanlage macht und sich quasi unter falschen Voraussetzungen an dem Fonds beteiligt.
Bei einer nachgewiesenen Falschberatung haben Anleger folgende Ansprüche:
- Rückgewähr des eingezahlten Kapitals
- Entgangener Gewinn (Verzinsung der Einlage)
- Freistellung von Ansprüchen Dritter
- Freistellung von Rückforderungsansprüchen
- Freistellung von eventueller Nachhaftung
- Beteiligung widerrufen
Eine weitere Möglichkeit, aus der Fondsbeteiligung wieder auszusteigen, kann auch der Darlehenswiderruf sein. Sollte zwischen der Kreditvergabe und Kauf der Fondsanteile ein verbundenes Geschäft im juristischen Sinn vorliegen, kann durch einen erfolgreichen Widerruf des Darlehens ggfs. das gesamte Geschäft rückabgewickelt werden. Ein Widerruf ist in der Regel dann möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
Welche Anforderungen sind an eine ordnungsgemäße Anlageberatung zu stellen?
Die Kapitalanlageberatung muss verschiedene Kriterien erfüllen. Damit dem Anleger eine Geldanlage vermittelt werden kann, die seinen Vorstellungen und wirtschaftlichen Möglichkeiten entspricht, muss der Anlageberater die Anlageziele, den finanziellen Hintergrund, die Kenntnis in Geldgeschäften und auch die Risikobereitschaft des Anlegers klären. Sicherheitsorientierten Anlegern, die fürs Alter vorsorgen möchten, sollten also keine riskanten Kapitalanlagen vermittelt werden. Damit sich der Anleger ein genaues Bild von den Risiken machen kann, muss er über sie auch verständlich und umfassend aufgeklärt werden. Ebenso muss die Funktionsweise eines geschlossenen Fonds und die damit verbundenen unternehmerischen Risiken des Anlegers erläutert werden.
Natürlich ist auch der Anlageberater verpflichtet, sich selbst über die Kapitalanlage genau zu informieren, damit er eine Anlageberatung überhaupt ordnungsgemäß durchführen kann. Unkenntnis schützt ihn nicht vor späteren Schadensersatzansprüchen. Bei hohen Innenprovisionen (Kick-Backs) muss er auch diese offenlegen, damit der Anleger das Provisionsinteresse des Beraters erkennen kann.
Immer wieder muss festgestellt werden, dass die Anlageberatung nicht korrekt durchgeführt wurde. Diese Falschberatung kann zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen.
Welche grundsätzlichen Aufklärungspflichten bestehen bei geschlossenen Fonds?
Neben den spezifischen und bereits erwähnten Risiken, denen Waldfonds ausgesetzt sind, treffen für sie auch die Risiken zu, die praktisch für alle geschlossenen Fonds gelten und über die aufgeklärt werden muss. Dies betrifft in erster Linie die Nachschusspflichten, die Rückforderungen von Ausschüttungen oder die Möglichkeit des Totalverlusts. Ebenso können lange Laufzeiten und mangelhafte Fungibilität dazu zählen.
Wird zur Finanzierung auch Fremdkapital benötigt, sprich Darlehen aufgenommen, ergibt sich daraus auch ein Zinsrisiko. Sollte die Fondsgesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und mit der Tilgung in Verzug kommen, kann es sein, dass die finanzierende Bank das Darlehen fällig stellt oder den Verkauf der Fondsobjekte fordert. Aus dem Erlös werden dann zunächst die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank bedient und die Anleger können leer ausgehen. Der Totalverlust des investierten Geldes droht natürlich auch bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft. Das Zinsrisiko kann sich durch Fremdwährungsdarlehen noch erhöhen, da es durch Wechselkursschwankungen zu Verlusten bzw. einer Erhöhung der Darlehensschuld kommen kann.
Neben Umweltkatastrophen und globalen wirtschaftlichen Entwicklungen können insbesondere bei Auslandsinvestitionen auch instabile politische Verhältnisse ein weiteres Risiko für die Fondsgesellschaften sein.
Wann verjähren die Schadensersatzansprüche der Anleger?
Grundsätzlich müssen zwei unterschiedliche Verjährungsfristen beachtet werden. Bei der kenntnisabhängigen dreijährigen Verjährung können Schadensersatzansprüche zum Jahresende drei Jahre nachdem der Anleger Kenntnis von den schadensersatzbegründenden Umständen erlangt hat, verjähren. Dabei ist zu beachten, dass jeder Grund für den Schadensersatzanspruch einzeln verjährt.
Von der Kenntnis unabhängig verjähren die Ansprüche spätestens nach zehn Jahren. Die Forderungen verjähren taggenau und nicht erst zum Jahresende.
Um den Eintritt der Verjährung zu vermeiden, können auch verjährungshemmende Maßnahmen eingelegt werden. Bei einem Güteantrag muss darauf geachtet werden, dass er hinreichend individualisiert ist und die Angaben nicht nur pauschal sind.