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Anwaltliche Verkehrshotline
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
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Die “typischen” Urlauber fahren mit dem Auto nach Italien oder nach Frankreich oder fliegen nach Spanien und nehmen sich dort einen Mietwagen, um die Gegend zu erkunden und von A nach B zu kommen. Alles keine “große Sache”: der Straßenverkehr fließt überall gleich – nämlich rechts -, die allgemeingültigen Verkehrsregeln gelten auch in anderen Ländern, beispielsweise das Stehenbleiben an einer roten Ampel, und die Sorgfaltspflicht und Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern sind auch im Ausland selbstverständlich. Doch nicht immer ist die “keine große Sache” tatsächlich “keine große Sache”… denn in manchem Urlaubsland, beispielsweise in Großbritannien, Irland und Malta oder in afrikanischen und asiatischen Ländern steht man im Straßenverkehr vor einer großen Herausforderung: die Kraftfahrzeuge fahren nämlich nicht – wie gewohnt – rechts, sondern links; es herrscht sogenannter Linksverkehr und Linksfahrgebot.
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In der Theorie klingt es einfach: bei Linksverkehr fährt man eben “einfach” links, also auf der linken Fahrspur. An allgemeingültigen Verkehrsvorschriften ändert dies ja nichts, man fährt eben “nur” andersherum bzw. spiegelverkehrt. Doch so leicht, wie es klingt, ist das Fahren auf der linken Fahrspur nicht. Vielmehr hat der Linksverkehr einige Tücken; der Fahrer muss – nicht zuletzt, weil er es anders gewohnt ist – höchst konzentriert sein und einige Regelungen beachten und verinnerlichen:
Grundsätzlich müssen Kfz-Fahrer bei Linksverkehr bedenken: nach dem Abbiegen, Ausfahren aus dem Kreisverkehr etc. ist sich auf der linken Spur einzuordnen.
Auch Fußgänger sind als Verkehrsteilnehmer nicht gefeit vor “Recht und Ordnung” und müssen sich im Straßenverkehr aufmerksam und rücksichtsvoll verhalten. Möchten sie beispielsweise an einer geeigneten Stelle ohne Fußgängerampel die Straße überqueren, müssen sie bei Rechtsverkehr zuerst nach links schauen, dann nach rechts und noch einmal nach links. Bei Linksverkehr verhält es sich nun genau andersherum. So gilt beim Überqueren der Fahrbahn für Fußgänger: zuerst ein Blick nach rechts, dann nach links und erneut nach rechts und dann losgehen.
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Linksverkehr bedeutet, dass der Fahrer, nicht wie bei uns links im Auto sitzt, sondern rechts und somit auch der Straßenverkehr anders geregelt ist.
Man sieht sie nicht oft, aber doch hin und wieder in Deutschland: Fahrzeuge mit britischem Kennzeichen. Wirft man dann einen Blick in das Kfz hinein, erkennt man eine Besonderheit: das Steuer befindet sich nämlich rechts. In Fahrzeugen aus Ländern mit Linksverkehr sitzt der Fahrer rechts und der Beifahrer links. Entsprechend befindet sich die Gangschaltung für den Fahrer nicht auf der rechten, sondern auf der linken Seite. Auch die Hebel am Lenkrad für Blinker, Scheibenwischer usw. sind “spiegelverkehrt” angeordnet. Die Pedale in einem “Linksverkehr-Auto” sind hingegen genauso angeordnet wie in einem Kfz, das auf Rechtsverkehr ausgelegt ist (Kupplung links, Bremse in der Mitte und Gaspedal rechts).
Wie Briten mit ihrem Kfz in Deutschland können grundsätzlich auch in Deutschland (oder in anderen Ländern mit Rechtsverkehr) zugelassene Fahrzeuge in Ländern mit Linksverkehr fahren – vorausgesetzt es handelt sich nur um einen vorübergehenden Aufenthalt. In diesem Fall ist allerdings – besonders beim Überholen, wenn kein Beifahrer mitfährt – erhöhte Vorsicht und Sorgfalt im Straßenverkehr geboten.
Vor einer Reise in Länder mit Linksverkehr ist es sinnvoll, sich entsprechend vorzubereiten. Eine “Übungsfahrt” im Linksverkehr ist zwar kaum möglich, doch es gibt andere Maßnahmen, die Betroffene ergreifen können. Wer mit dem eigenen Kfz unterwegs ist, sollte an seinem Fahrzeug vorübergehende Änderungen durchführen lassen, die ohne allzu umfangreiche „Umbauten“ das Kfz an den Linksverkehr anpassen. Hierzu gehört insbesondere die Einstellung der Scheinwerfer, die ja nicht rechts-links-symmetrisch ausgerichtet ist, sondern (für den Rechtsverkehr) den rechten Fahrbahnrand gut ausleuchten soll. Bei Linksverkehr würde diese Scheinwerferrichtung allerdings zur Gegenfahrbahn weisen und entgegenkommende Fahrzeuge blenden.
Fährt man mit einem Mietwagen durch Großbritannien, Irland oder andere Linksverkehr-Länder (sitzt man also auf der rechten Seite und der Schalthebel für die Gänge befindet sich links), ist es sinnvoll, auf einem Parkplatz o. ä. zunächst “Trockenübungen” zu machen, um das ungewohnte “Gänge-Einlegen” mit der linken Hand zu verinnerlichen. Abgesehen von jenen “Trockenübungen” besteht allerdings wie erwähnt kaum die Möglichkeit, das Autofahren im Linksverkehr zu üben. Am schnellsten gewöhnt man sich an den Linksverkehr tatsächlich, wenn man beherzt und vorsichtig losfährt. Hier kann es sogar sinnvoll sein, bei etwas dichterem Verkehr zu fahren, da die vorausfahrenden Fahrzeuge besonders an Kreiseln oder beim Abbiegen zeigen, “wo es lang geht”.
Das Risiko eines Unfalls ist bei ungewohntem Linksverkehr besonders zu Anfang höher, nicht zuletzt weil man als Fahrer, der an den Rechtsverkehr gewöhnt ist, gegebenenfalls doch noch unsicher ist. Daher sollte man gerade im Ausland mit Linksverkehr sowohl einen europäischen Unfallbericht als auch die Grüne Versicherungskarte mit sich führen. Es empfiehlt sich zudem, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung daraufhin zu überprüfen, ob gegebenenfalls höhere Summen bei Schäden im Ausland abgedeckt sind (sogenannte Mallorca-Police).
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
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