Die große Spritlüge

  • Ihre Rechte bei zu hohem Spritverbrauch

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    Falsche Angaben beim Spritverbrauch – Millionen Autofahrer zahlen wegen Spritlüge zu viel

    Dass die Herstellerangaben zum Benzin- oder Dieselverbrauch meistens zu niedrig sind, ist landläufig bekannt. Leichte Abweichungen lassen sich normalerweise mit der Fahrweise erklären, kaum jemand fährt so spritsparend, dass er den Idealwert erreicht.

    Doch was Autofahrer in letzter Zeit gehäuft feststellen, sind mehr als nur kleine Abweichungen. Die Herstellerangaben zum Verbrauch haben mit der Realität nicht mehr viel zu tun. Autofahrer, die beim Tanken ihren Verbrauch kontrollieren, stellen nicht selten einen Mehrverbrauch von bis zu 40 % fest (Quelle: Studie des ICCT). Für diese systematische Täuschung hat sich der Name “Spritlüge” eingebürgert – man könnte es auch gleich als Spritbetrug bezeichnen. Denn die angegebenen Werte werden nicht nur auf der Straße weit überschritten, sondern sind oft nicht einmal im Testbetrieb reproduzierbar.

    Kein Wunder also, dass der Streit um falsche Angaben immer wieder die Gerichte beschäftigt. Dabei hat sich folgende Faustregel etabliert: Ein Mehrverbrauch eines Neufahrzeugs von 10 % gegenüber den Herstellerangaben stellt bereits einen Mangel am Fahrzeug dar, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen kann.

    Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten wegen überhöhtem Spritverbrauch durch.

    Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Ansprüche bei erhöhtem Verbrauch Ihres Autos

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    Spritlüge führt zu hohen Mehrkosten

    Die Kosten für den Treibstoff – sei es Diesel oder Benzin – machen einen wesentlichen Anteil der gesamten Betriebskosten eines PKW aus. Für viele Autokäufer sind daher die Angaben zum Spritverbrauch einer der wichtigsten Faktoren bei der Kaufentscheidung für oder gegen ein konkretes Auto. Dies gilt um so mehr in Zeiten, wo Umweltbewusstsein zunehmend an Bedeutung gewinnt und die Kraftstoffpreise stetig ansteigen. Die Autoindustrie profitiert also von der Spritlüge enorm.

    Um so größer sind dann die Enttäuschung und der Ärger, wenn man nach einigen tausend Kilometern bemerkt, dass das vermeintlich sparsame Auto doch ein “Spritfresser” ist. Beispielsweise kaufen Vielfahrer oft bewusst einen teureren Diesel, um damit gegenüber einem Benziner beim Verbrauch zu sparen. Der höhere Verbrauch, auf die Lebensdauer des Fahrzeugs gerechnet, kann einen hohen vierstelligen Betrag ausmachen. Schon einen durchschnittlichen Fahrer kosten die Falschangaben beim Verbrauch rund 400 Euro pro Jahr.

    Der Spritbetrug – Ihre Rechte als Käufer

    Bei einem erheblichen Sachmangel am gekauften Fahrzeug kommen Ihnen als Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Im ersten Schritt sind das Ansprüche auf Reparatur oder Ersatzlieferung. Beides kommt aber im Falle von zu hohem Spritverbrauch praktisch nicht in Frage, da bei den Verbrauchswerten oft so fundamental gelogen wird, dass keine Reparatur jemals die Herstellerangaben wahrwerden lassen kann. Auch die Lieferung eines Ersatzfahrzeugs wird den Fehler nicht beheben – alle Neufahrzeuge weisen den gleichen Mangel auf.

    Daher kommt nur die nächste “Stufe” der Gewährleistung in Frage. Hier stehen Ihnen verschiedene Rechte zu:

    • Ein Rücktritt vom Kaufvertrag bei Rückerstattung des Kaufpreises
    • Eine Minderung des Kaufpreises
    • Schadensersatz

    Als auf Schadensersatzrecht spezialisierte Kanzlei machen wir diese Ansprüche für Sie geltend. Anspruchsgegner ist in erster Linie der Autohändler, es kommen aber auch Ansprüche direkt gegen den Hersteller in Betracht.

    Welche Autos sind von der Spritlüge betroffen?

    Die bisher durchgeführten Tests haben ergeben, dass vom Kleinwagen bis zur Oberklasse alle Autos einen erheblichen Mehrverbrauch aufweisen können. Auch die Art des Treibstoffs spielt keine Rolle, sowohl Diesel als auch Benziner “schlucken” häufig weitaus mehr, als vom Hersteller angegeben. Auch Plug-in Hybride sind besonders oft betroffen.

    Ob auch Ihr Auto betroffen ist, kann im ersten Schritt durch eine einfache Protokollierung des Verbrauchs und der gefahrenen Kilometer ermittelt werden. Wird hier ein erheblicher Mehrverbrauch festgestellt, bietet dies den ersten Anhaltspunkt. Ein tatsächlich belastbares Ergebnis liefert jedoch in der Regel erst ein Sachverständigengutachten. Für diese Kosten kommt jedoch die Rechtsschutzversicherung auf.

    Spritbetrug durch die Autohersteller - Die Kernpunkte

    • Überhöhter Spritverbrauch und falsche Herstellerangaben zum Durchschnittsverbrauch sind bei fast allen Autos die Regel

    • Die Abweichungen betragen bis zu 40 % und kosten die Autofahrer viel Geld – Laut einer Studie aus 2018 bis zu 400 Euro pro Jahr für einen Benziner bei durchschnittlicher Fahrstrecke

    • Daneben schadet der hohe Verbrauch auch der Glaubwürdigkeit der Hersteller und trägt zum Klimawandel bei

    • Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Abweichung von mehr als 10 % zu den Herstellerangaben bei Neuwagen einen Mangel darstellt.

    • Beweisen muss den Mehrverbrauch jedoch der Kläger. Ein Sachverständiger kann dies durch ein Gutachten feststellen lassen, wenn der Kunde seinen Spritverbrauch zuvor dokumentiert und einen hohen Mehrverbrauch festgestellt hat.

    NEFZ und WLTP – Das steckt hinter der Spritlüge

    Der Spritverbrauch ist von vielen Faktoren abhängig. Wer in den Bergen wohnt und große Steigungen überwinden muss, verbraucht mehr als auf dem flachen Land. Auch die Temperatur und natürlich der Gasfuß spielen eine Rolle.

    Damit der Verbrauch dennoch vergleichbar bleibt, muss es einheitliche Tests geben. Eigentlich sollen diese ein relativ zuverlässiges Ergebnis liefern. Im Jahr 1992 wurde zu diesem Zweck der NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) als Testverfahren eingeführt. Diese beinahe 30 Jahre alte Testmethode gilt jedoch mittlerweile als überholt. Beispielsweise wird Zusatzausstattung, die das Fahrzeuggewicht teilweise deutlich erhöht, gar nicht berücksichtigt. Ein realistisches Ergebnis liefern Tests nach dem NEFZ daher schon lange nicht mehr. Hersteller machen sich dies natürlich zu Nutze, da sie wissen, wie wichtig den Kunden ein geringer Verbrauch ist. Die Autos sind also bestmöglich auf den NEFZ-Test optimiert.

    Daher wurde ein neuer Testzyklus geschaffen, der sogenannte WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure). Dieser ist eigentlich bereits seit dem 1. September 2018 Grundlage für alle Zulassungen neuer Fahrzeugtypen.

    Übergangszeit vom NEFZ zum WLTP

    Bis heute wurden die Herstellerangaben zum Verbrauch jedoch noch immer nicht umgestellt. Das bedeutet, sämtliche Verbraucherinformationen zum Benzin- oder Dieselverbrauch sind noch immer nach dem NEFZ ausgestellt, basieren also auf Testmethoden aus dem Jahr 1992, deren Schwachstellen von den Herstellern systematisch ausgenutzt werden. Ob die Verbrauchsangaben nach dem WLTP näher an der Realität sein werden oder nicht, kann somit noch nicht überprüft werden. Der festgestellte Mehrverbrauch von rund 40 % oberhalb der Herstellerangaben wird also bei Autos bis zum Baujahr 2020 noch zutreffen.

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    Die große Spritlüge – So setzen wir Ihre Ansprüche durch

    Wenn auch Sie festgestellt haben, dass Ihr Fahrzeug mindestens 10 % mehr verbraucht, als Ihnen beim Kauf versprochen wurde, sollten Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz oder Rückgabe des Fahrzeugs prüfen lassen.

    Wenn beispielsweise im Verkaufsprospekt ein kombinierter Durchschnittsverbrauch von 5,4 Litern auf 100 Kilometern angegeben wurde, Sie aber regelmäßig feststellen, dass Sie 6,5 Liter oder mehr verbrauchen, so stehen die Aussichten sehr gut, dass auch bei einem Test durch einen Sachverständigen mindestens ein Verbrauch von 6 Litern auf 100 km festgestellt wird, was etwa einem Mehrverbrauch von 10 % entspräche.

    Zunächst empfehlen wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung mit den juristischen Experten unserer Kanzlei. Somit erhalten Sie eine fundierte Einschätzung, auf deren Grundlage Sie bestens informiert und in Ruhe entscheiden können, wie es weitergehen soll.

    Für eine erste Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei bieten wir Ihnen mehrere Möglichkeiten an.

    Für eine korrekte Einschätzung benötigen wir vorab ein paar kurze Angaben von Ihnen, die uns erst eine rechtliche Einordnung ermöglichen.

    Wir erläutern Ihnen gerne, wie Sie vorab eine erste Ermittlung Ihres Spritverbrauchs anhand eines Fahrtenbuchs durchführen.

    Nachdem wir alle notwendigen Informationen beisammen haben, beraten wir Sie kostenlos zum bestmöglichen Vorgehen. Wir erläutern Ihnen die rechtlichen Handlungsoptionen genau. Wenn Sie sich für ein Vorgehen entscheiden und uns mandatieren, übernehmen wir die weitere Kommunikation mit Ihrem Forderungsgegner, unabhängig davon, ob es sich um die den Hersteller oder den Händler handelt. Auch die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir. Zunächst versuchen wir eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Sollte dies erfolglos sein, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

    Ihr spezialisiertes Anwaltsteam im Schadensersatzrecht:

    Dr. Veaceslav Ghendler
    Rechtsanwalt und Partner

    Ilja Ruvinskij
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    René Brustmann
    Rechtsanwalt

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    Welche Kosten entstehen bei einem Vorgehen wegen erhöhtem Spritverbrauch?

    Viele Betroffene scheuen es, eine Klage aufgrund des Mehrverbrauchs einzureichen, denn sie gehen davon aus, dass der individuelle Fahrstil der Grund ist. Zudem befürchten sie, gegen die Anwälte der großen Autohersteller chancenlos zu sein und im Anschluss noch hohe Gerichtskosten tragen zu müssen.

    Tatsächlich kann das Kostenrisiko eines Verfahrens wegen erhöhtem Spritverbrauch nahezu vollständig ausgeschlossen werden. Sollten Sie sich nach unserer kostenlosen Erstberatung entscheiden, Ihre Rechte anwaltlich durchzusetzen, werden wir kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage stellen. Aufgrund der BGH-Rechtsprechung wird das Vorgehen in der Regel von einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

    Ohne Rechtsschutzversicherung ist ein Vorgehen ebenfalls möglich. Sprechen Sie mit uns gerne über die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung.

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    2 Kommentare
    1. Klaus D.
      says:

      Im Sommer 2020 wurde durch KIA-Autohändler und auch Zentral-Autohäuser ein Pool KIA-zertifizierter Gebrauchtwagen vom Typ KIA VENGA angeboten. Dabei hat es sich etwa um Fahrzeuge gehandelt, die zu Werbezwecken (etc.?) bereitgestellt waren, dann wohl zu KIA zurückgeführt wurden und nach entsprechender Begutachtung und technischer und optischer Sanierung das o.g. Zerifikat erhielten. Ich habe ein solches Fahrzeug, nachdem es im Zusammenhang mit der Zertifizierung mindestens sechs Monate nicht zugelassen war, im Juli 2020 für 15.089,74 € beim KIA-Händler in m.E.tadellosem Zustand erworben. Es ist ein Benziner , Erstzulassung 01.2019, 17.572 km, 1.591 ccm, 92 kW (125 PS), Automatik, 6 Gänge, zilinaschwarz. Diie KIA Hersteller-Gewährleistung läuft noch bis 01.2026. Der Benzin- Verbrauch ist angegeben für kombiniert 6,5l/100 km, außerorts 5,2l/100 km, innerorts 8,6l/100 km. Ich bin bisher überwiegend regional (kaum Autobahn, aber Bundesstraßen) unterwegs gewesen. Die vom Bordcomputer geführten Verbrauchsanzeigen geben heute 11,1l/100km und 11,4l/100 km an. Ich habe diesen hohen Verbrauch erst meiner nicht vorhandenen Erfahrung mit Automatik-Getriebe zugeschrieben, aber mittlerweile, nach ca. 4000 gefahrenen km, sehe ich das nicht mehr so. Obwohl, das Auto ist mir wegen seiner Fahreigenschaften fast sympatisch, aber der Verbrauch ! Mittlerweile habe ich im Internet feststellen müssen, das der wesentlich von den Herstellerangaben abweichende Verbrauch als Reizthema stark in der Kritik steht.. Ich fühle mich i.d.S. Spritverbrauch doch recht enttäuscht und getäuscht.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr D.,

        vielen Dank für Ihren Kommentar. So wie Ihnen geht es vielen Betroffenen. Selbst wenn man nur selten bis nie die “Kickdown”-Funktion der Automatik nutzt, beträgt der Spritverbrauch deutlich mehr, als angegeben.
        Sie fühlen sich zu Recht getäuscht. Es handelt sich bei dem Mehrverbrauch um einen Mangel am Fahrzeug.
        Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung zu möglichen Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen an. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu uns auf.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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