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Das Verkehrsrecht sieht für Verstöße im Straßenverkehr unterschiedliche Sanktionen vor. Zum einen müssen Verkehrssünder in die Tasche greifen und ein Bußgeld bezahlen, das abhängig von der Art des Verstoßes unterschiedlich hoch ausfällt. Zum anderen umfasst das Strafmaß je nach Schwere des Vergehens Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein Fahrerlaubnisentzug. Fahranfänger in der Probezeit drohen darüber hinaus noch weitere Konsequenzen, denn sie müssen gegebenenfalls ein Aufbauseminar absolvieren. Dabei werden zwei Arten eines Aufbauseminars unterschieden:
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Begehen Führerscheinneulinge in der Probezeit einen A-Verstoß (schwerwiegendes Vergehen) oder zwei B-Verstöße (weniger schwerwiegendes Vergehen), müssen sie ein Aufbauseminar (ASF) absolvieren. Die Teilnahme an dieser Nachschulung ist verbindlich und kostenpflichtig. Das Aufbauseminar wird an entsprechend offiziell zugelassenen Fahrschulen durchgeführt. Die zuständige Behörde legt einen bestimmten Zeitraum fest, in dem der Verkehrssünder das Aufbauseminar absolvieren muss. Versäumt der Führerscheinneuling diese Frist oder weigert sich, an der Nachschulung teilzunehmen, droht ein Fahrverbot. Dieses wird erst dann aufgehoben, wenn der Fahranfänger nachweislich das Aufbauseminar besucht hat.
Das Aufbauseminar umfasst vier Sitzungen und eine halbstündige Beobachtungsfahrt. Die Sitzungen dienen unter anderem dazu, das begangene Vergehen im Straßenverkehr aufzuarbeiten. Zudem wird erörtert, wie sich Fahrer in gefährlichen Verkehrssituationen verhalten sollen bzw. wie derartige Situationen durch vorausschauendes Fahren zu verhindern sind. Bei der Beobachtungsfahrt, die zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet, wird überprüft, inwiefern der Fahranfänger Fehler macht oder unaufmerksam ist. Mithilfe einer ausführlichen Analyse der Fahrt kann der Führerscheinneuling zukünftig eventuelle Fehler vermeiden.
Die Kosten für ein Aufbauseminar für Fahranfänger sind nicht einheitlich festgelegt. Jede Fahrschule kann die Gebühren selber bestimmen. Entsprechend variieren die Kosten mitunter stark. Verkehrssünder müssen für das Seminar 250 bis 500 Euro zahlen. Hinzu kommen sowohl das Bußgeld für das verkehrsrechtliche Vergehen als auch eine Verwaltungsgebühr für die zuständige Behörde.
Die Dauer des Aufbauseminars beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Allerdings kann es bis zu drei Monate dauern, bis die zuständige Behörde das Seminar überhaupt anordnet.
Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stellt eine große Gefahr für den Straßenverkehr dar und zählt zu den Hauptunfallursachen. Aus diesem Grund werden sowohl Alkohol als auch Drogen am Steuer streng geahndet. Der Gesetzgeber sieht infolge von Alkohol- oder Drogenverstößen ein besonderes Aufbauseminar (ALFA) für Fahranfänger in der Probezeit vor. Die rechtlichen Grundlagen bilden sowohl das Straßenverkehrsgesetz (StVG) als auch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
(1) Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn sie noch andere Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben, einem besonderen Aufbauseminar zuzuweisen. (§ 36 Abs. 1 FeV nach § 2b Absatz 2 Satz 2 StVG)
In dem besonderen Aufbauseminar werden die Ursachen analysiert, warum es zu einer Alkohol- oder Drogenfahrt gekommen ist. Durch die Aufarbeitung des Vergehens sollen zukünftige Alkohol- und Drogenverstöße verhindert werden.
Das besondere Aufbauseminar umfasst drei Sitzungen in zwei Wochen. Nach erfolgreicher Nachschulung erhalten Führerscheinneulinge eine Bescheinigung über die Teilnahme. Gemäß § 36 Abs. 2 FeV erhält der Verkehrssünder seine Fahrerlaubnis nämlich nur zurück, wenn er die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar nachweisen kann.
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Aufbauseminar und MPU werden umgangssprachlich häufig synonym miteinander verwendet. Grundsätzlich verbinden Kfz-Fahrer auch mit beiden Bezeichnungen etwas Negatives, denn ihnen liegt zugrunde, dass ein Fehlverhalten im Straßenverkehr Konsequenzen für den Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis hatte. Doch eine medizinisch-psychologische Untersuchung ist von einem Aufbauseminar zu unterscheiden. Eine MPU wird unabhängig angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen. Dies ist etwa der Fall, bei Alkohol- oder Drogenverstößen der Fall. Aber auch Führerscheinbesitzer mit acht oder mehr Punkten in Flensburg müssen eine MPU absolvieren, um ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Gleiches gilt für Fahranfänger, die in der Probezeit ein Fahrverbot erhalten haben, oder für Verkehrsteilnehmer, denen im Rahmen einer Straftat im Straßenverkehr der Führerschein entzogen wurde.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Schönen guten Abend. Hätte ne frage undzwar, wurde ich im Jahr 2014 erwischt Alkohol geringe Werte. War da 18 und somit auch in der Probezeit habe Bußgeld gezahlt und müsste eine besondere aufbauseminar machen das habe ich auch damals gemacht und sonst kam nichts bis jetzt nun zu meiner Frage müsste ich mpu machen oder nicht ? Muss man es überhaupt machen oder es hängt von der Führerscheinstelle ab? Danke im Voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,
in der Regel wird bei niedrigem Blutalkoholgehalt und erstmaligem Verstoß keine MPU angeordnet, auch nicht in der Probezeit.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt