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Ein optimaler Durchblick in jeder Lebenslage ist nie verkehrt. Häufig ist er sogar dringend erforderlich, etwa im Straßenverkehr. Denn ein optimaler Durchblick bzw. eine optimale Sicht und ein entsprechend geschärfter Sehsinn sind für die Verkehrssicherheit gerade beim Führen eines Kraftfahrzeuges von immenser Bedeutung. Doch was ist, wenn Menschen eine Sehschwäche haben? Grundsätzlich ist es auch ihnen möglich, die Fahrerlaubnis zu erwerben und Auto zu fahren. Hierbei sind jedoch strikte gesetzliche Regelungen zu befolgen und Voraussetzungen zu erfüllen. Der Fahrer muss das Verkehrsgeschehen zweifellos sehen und erkennen können, um den Straßenverkehr nicht zu gefährden. Durch eine eingeschränkte Sehfähigkeit ist dies allerdings unter Umständen nicht mehr gewährleistet. Doch welche Vorschriften macht der Gesetzgeber? Wann sind eine Brille oder Kontaktlinsen beim Autofahren erforderlich? Welche Sanktionen drohen, wenn der Fahrer ohne Sehhilfe Auto gefahren ist?
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Für den Erwerb des Führerscheins bzw. das Führen eines Kraftfahrzeuges gelten bestimmte Vorschriften, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt sind. So müssen verschiedene körperliche und geistige Anforderungen erfüllt werden. Dies betrifft unter anderem das Seh- und das Hörvermögen. Führerscheinbewerber sind dazu verpflichtet, noch vor Beginn des Theoriekurses einen Sehtest beim Augenarzt oder Optiker zu absolvieren. Gemäß § 12 FeV muss die Sehstärke auf beiden Augen mit oder ohne Sehhilfe mindestens 70 Prozent betragen. Die zentrale Tagessehschärfe muss also pro Auge mindestens 0,7 aufweisen.
Wenn der Sehtest nicht bestanden wird, ist eine weiterführende augenärztliche Untersuchung notwendig. Hierbei wird neben der Tagessehschärfe unter anderem auch das Gesichtsfeld, die Sehstärke und das Dämmerungssehen kontrolliert. Die Sehschärfe muss auf beiden oder auf dem besseren Auge mindestens 0,5 betragen, um Auto fahren zu dürfen. Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben bestimmt Anlage 6 FeV.
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Benötigen Autofahrer aufgrund einer Behinderung eine Brille oder Kontaktlinsen, wird ein entsprechender Vermerk auf dem Führerschein eingetragen. Das Autofahren ist in diesem Fall nur mit einer Sehhilfe erlaubt. Verstoßen Betroffene gegen die Auflage, die Sehhilfe beim Führen eines Kraftfahrzeuges zu benutzen, besteht das Risiko, den Straßenverkehr und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Deswegen wird das Autofahren ohne Sehhilfe mit einem Verwarngeld von 25 Euro geahndet. Abhängig vom vorliegenden Sachverhalt kann sich die Strafe erhöhen, etwa wenn ein Unfall passiert. Hat der Fahrer seine Sehhilfe überhaupt nicht bei sich, ist die Polizei darüber hinaus dazu berechtigt, im Sinne der Verkehrssicherheit die Weiterfahrt zu verbieten.
Es empfiehlt sich, stets eine Ersatzbrille oder Ersatzkontaktlinsen im Handschuhfach des Kfz aufzubewahren, um eine Sehhilfe greifbar zu haben, falls eine verloren gehen oder vergessen werden sollte.
Kommt es zu einem Unfall, weil der Fahrer entgegen der Vorschriften weder eine Brille noch Kontaktlinsen getragen hat, drohen sowohl strafrechtliche als auch versicherungstechnische Konsequenzen. Zum einen liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Hierbei handelt es sich gemäß § 315c Strafgesetzbuch (StGB) um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet wird.
(1) Wer im Straßenverkehr […] ein Fahrzeug führt, obwohl er […]infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 315c Abs. 1 StGB)
Zum anderen ist gegebenenfalls der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) oder der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) erfüllt, wenn bei dem Unfall Personen zu Schaden kommen. Beide Taten werden mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bestraft.
Darüber hinaus können geschädigte Personen gegenüber dem Unfallfahrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Welche Konsequenzen hat ein Unfall, bei dem der Fahrer seine Sehhilfe nicht getragen hat, nun in versicherungstechnischer Hinsicht? Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt grundsätzlich den entstandenen Schaden an anderen Fahrzeugen. Anders sieht es hingegen bei der Kaskoversicherung aus, die für Schäden am eigenen Kfz eintritt. Geht die Versicherung nämlich von einem groben fahrlässigen Verhalten aus, ist es möglich, dass sie die Schadensübernahme zu Teilen oder vollständig verweigert. In diesem Fall muss der Unfallfahrer für die Schäden an seinem Fahrzeug in der entsprechenden Höhe selbst aufkommen.
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Unter bestimmten Voraussetzungen ist es erlaubt, einäugig Auto zu fahren, wenn der Betroffene auf einem Auge erblindet ist. In jedem Fall ist eine augenärztliche Untersuchung auch hier Pflicht. Dabei werden unter anderem die zentrale Tagessehschärfe, das Gesichtsfeld sowie die Beweglichkeit des gesunden Auges untersucht. Menschen mit einem Auge dürfen Autofahren bzw. die Fahrerlaubnis erwerben, wenn
Wenn die Untersuchung negativ ausfällt, muss eine weitere durchgeführt werden. Hierbei werden das Kontrast-, das Dämmerungssehen und die Blendempfindlichkeit untersucht. Hat der Betroffene sonst keine weitere Beeinträchtigung der Sehfähigkeit und erfolgreich eine praktische Fahrstunde abgelegt, darf er mit dem Auto fahren.
Verliert ein Führerscheinbesitzer sein Sehvermögen auf einem Auge, muss er gemäß FeV mindestens drei Monate warten, ehe er wieder fahren darf. Zunächst besteht allerdings die Pflicht, eine augenärztliche Untersuchung sowie eine Beratung durchzuführen. Erst wenn diese bestanden, ist es dem Betroffenen erlaubt, sich wieder hinter das Steuer zu setzen.
Autofahrer mit einem Auge sollten aus Sicherheitsgründen auf Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen grundsätzlich nicht schneller als 80 km/h bzw. 100 km/h fahren.
Personen, die auf einem Auge blind sind, dürfen zwar unter bestimmten Bedingungen den Führerschein Klasse B erwerben und Autofahren, für andere Führerscheinklassen gilt dies jedoch nicht. So dürfen Betroffene weder den Lkw-Führerschein (C, C1, CE, C1E) noch den Busführerschein (D, D1, DE, D1E) erwerben. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Personen ihre Fahrerlaubnis vor dem 31. Dezember 1998 erhalten haben. Betroffene können unter Umständen auch mit nur einem Auge weiterhin Lkw fahren. In diesem Fall gelten allerdings strengere Vorschriften. So muss unter anderem die zentrale Tagessehschärfe des vorhandenen Auges mindestens 0,7 betragen.
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Dr. V. Ghendler ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Verkehrsrechtsexperte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Verkehrsteilnehmern.
Guten Tag.
Ich habe eine Frage.
Der Optiker sagte zu mir ich könnte keinen Führerschein machen da mein rechtes Auge mit sehhifte nur 25 % hat mein linkes aber 100%.
Wie müsste ich nun weiter vorgehen? LG
Sehr geehrte Ratsuchende,
grundsätzlich kann man sogar den Führerschein machen, wenn man auf einem Auge völlig blind ist, solange das andere Auge dafür voll funktionsfähig ist.
Hierfür ist eine Bestätigung des Augenarztes erforderlich. Ein Optiker ist grundsätzlich kein Augenarzt.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von einem augenarzt in einem Befund einFahrverbot erteilt bekommen weil ich auf dem rechten Auge eine Sehkraft von 20% und auf dem anderen Auge 16 % habe.
Ich würde gerne ein kleines Auto, wie ein Behinderten Auto, was man ohne fahrerlaubniss fahren kann bis 25 stundenkilometer fahren. Darf ich das dann fahren? Ich bin 85 Jahre alt.
Vielen Dank für ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Hans Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
auch für die genannten 25 km/h-Autos ist eine Fahrerlaubnis erforderlich. Grundsätzlich ist nur für das Fahren eines motorisierten Krankenfahrstuhls (motorisierter Rollstuhl) kein Führerschein erforderlich. Auch ein Nachweis über ausreichendes Sehvermögen ist nicht erforderlich. Diese Fahrzeuge dürfen jedoch maximal 15 km/h fahren.
Eine fahrbare Mobilitätshilfe darf bis zu 20 km/h fahren. Auch hier ist kein Nachweis über die Sehkraft erforderlich. Diese gibt es auch mit Dach, so dass sie einem Auto zumindest ähneln.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt
Guten Abend,
Nochmal: das waren Fehler drin:
ich habe einen schweren Streit mit meiner Freundin. Ein Vorfall der seit Monaten zwischen uns steht.
Meine Freundin fährt gerne schnell Auto mit lauter Musik. Am Abend meiner Meisterfeier habe ich sie auf ihr bitten ein Auto fahren lassen, dass ich mir nur geliehen hatte. Ich selber fahre nicht gerne, also liess ich sie fahren obwohl ich nichts getrunken habe. Ich kannte sie nur so: immer schnell fahrend mit lauter Musik. Und ich kannte sie noch nicht lange. Doch beim losfahren in Mannheim sagte sie selber, sie könne nachts nicht gut fahren. Den Grund nannte sie nicht. Auf der Autobahn ist mir aufgefallen, dass sie die Nase fast auf der Scheibe hatte und mit 80 links gefahren ist und sehr unsicher. Ich habt sie bestimmt 10 mal gebeten mich weiter fahren zu lassen. Doch sie nahm das persönlich, obwohl das doch gar nicht schlimm gewesen wäre.Ich hatte starkt das Gefühl, dass sie aus Eitelkeit keine Brille trug. In ihrem Führerschein ist aber nichts eingetragen. Das Auto gehörte mir nicht, war neu, aber am meisten machte ich mir Sorgen um uns. Aus Wut fuhr sie einfach weiter und machte die Musik immer lauter und ignorrierte mich. Das ging eine ganze Weile noch, aber als wir von der Autobahn runter waren musste ich das Auto zwangsweise stoppen (Handbremse anziehen und Schlüssel weg). Sie tobte vor Wut und es kam zum schweren Streit, in einem Rundumschlag machte sie mich runter und ich gab ihr eine Ohrfeige, was auch nicht richtig war. ABer ich hatte mir doch Sorgen gemacht wegen ihres Verhaltens. Ich räume meine Schuld ja ein. Aber sie kommt mir kein Stück entgegen. Sie ist eh schwierig. Aber ich bin der Meinung, dass sie mir das Auto hätte geben müssen, nachdem ich 10 mal das verlangte. Das ist doch Unterschlagung. Das Auto gehörte mir ja nicht einmal aber ich trug dafür die Verantwortung. Aber wie ist dass denn, wenn man weiss, dass man schlecht sehen kann,……. es sich aber erst mit der Zeit , den Jahren ergibt. Meiner Freundin wurde das schon oft gesagt und es fällt auch schon am Tag auf, dass sie die Nase bald auf der Scheibe hat. Wäre sie verpflichtet das untersuchen zu lassen. Wie gesagt im Führerschein steht nichts. ABer sie ist 35 Jahre alt und der Führerschein ist von der Zeit als sie 18 war. Ist das sogar ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr ?, wenn man ein Auto nicht zurück gibt wenn man dazu 10 mal aufgefordert wird, weil ich mir in dem Fall grosse Sorgen gemacht habe und der Meinung war, dass sie mein geliehenes Auto nicht fahren konnte. Vielen Dank. Gruss Peter Lohmann
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Eine verliehene Sache kann man jederzeit zurückfordern. Es war also schon aus diesem Grund Ihr gutes Recht, die Fahrt zu unterbinden.
Das Anziehen der Handbremse durch den Beifahrer kann jedoch selbst einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen. Dies wäre im Einzelfall zu klären, in Ihrem Fall hatten Sie ja lediglich die Absicht, das verkehrswidrig geführte Auto sicher zum Stillstand zu bringen, um selbst die Fahrt fortzusetzen.
Das Fahren ohne Brille bei Kurzsichtigkeit oder Nachtblindheit ist nicht zulässig. Ihre Freundin ist daher verpflichtet, dies untersuchen zu lassen. Wenn Sie die Vermutung hatten, war es aus meiner Sicht richtig, die Weiterfahrt zu unterbinden. Ein Unfall hätte in diesem Fall schwere Folgen haben können.
Mit freundlichen Grüßen
C. Kämmerer
Rechtsanwalt